Die Verwaltungsdigitalisierung endet in Deutschland oft am Ortsschild. In Berlin melden Gründer ihr Gewerbe online an und zahlen dafür 15 Euro, im Allgäuer Markt Obergünzburg kostet dieselbe Anmeldung 50 Euro. Über die Technik hinter solchen Anträgen entscheiden 16 Länder, 61 kommunale IT-Dienstleister und 10.753 Gemeinden mit.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDen Wohnsitz ummelden, ein Gewerbe anzeigen, den Firmenwagen zulassen: Alle drei Wege regelt ein Bundesgesetz, und trotzdem entscheidet der Ort, ob die Sache online in zehn Minuten erledigt ist oder mit einem Termin im Amt endet. Die Ursache liegt weniger im Formular als in der Architektur dahinter. Hier lesen Sie, wie Bund, Länder und Gemeinden ihre Verwaltungs-IT organisieren, warum das Onlinezugangsgesetz an dieser Architektur gescheitert ist und weshalb die Ruhestandswelle im öffentlichen Dienst jetzt die Gelegenheit für eine gemeinsame Plattform bietet.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland verwaltet sich über den Bund, 16 Länder, 294 Landkreise und 10.753 Gemeinden. Die meisten Gesetze kommen vom Bund, ausgeführt werden sie von Ländern und Kommunen, jede mit eigener Organisation.
- Von 7.509 Verwaltungsleistungen waren Anfang 2026 nach dem Behörden-Digimeter des Instituts der deutschen Wirtschaft nur 823 bundesweit flächendeckend online, knapp elf Prozent.
- Ein Bundesportal existiert seit Jahren. Die Lücke liegt hinter dem Portal: bei Fachverfahren, die je nach Land und Dienstleister verschieden sind, und bei einem Grundgesetz, das dem Bund nur den Zugang überlässt.
- In den nächsten zehn Jahren gehen laut Deutschem Beamtenbund 1,42 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den Ruhestand. Eine gemeinsame Plattform ließe sich deshalb ohne Entlassungen aufbauen, sofern Bund und Länder sie jetzt beschließen.
1 Wie viele Gemeinden zählte das Statistische Bundesamt Ende 2025? Aufklappen ↓
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2 Wie viele der 7.509 Verwaltungsleistungen waren Anfang 2026 bundesweit flächendeckend online? Aufklappen ↓
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3 In welchem Verbund entwickeln Bund und Länder seit 2007 einheitliche Software für die Steuerverwaltung? Aufklappen ↓
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4 Was darf der Bund nach Artikel 91c Absatz 5 des Grundgesetzes per Bundesgesetz regeln? Aufklappen ↓
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5 Wie viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes scheiden laut Beamtenbund in den nächsten zehn Jahren aus? Aufklappen ↓
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Wie viele Verwaltungen leistet sich Deutschland?

Deutschland leistet sich gut 11.000 eigenständige Verwaltungsträger. Neben dem Bund und 16 Ländern zählte das Statistische Bundesamt Ende 2025 genau 294 Landkreise und 10.753 Gemeinden, darunter 106 kreisfreie Städte. Fast alle Bundesgesetze führen Länder und Kommunen aus, jede Ebene mit eigener Organisation.
Die Gemeinden unterscheiden sich in ihrer Größe stärker als jede andere Ebene. Nach dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts hatten Ende 2024 genau 3.803 Gemeinden weniger als 1.000 Einwohner, 7.811 Gemeinden kamen auf weniger als 5.000. In diesen kleinen Gemeinden lebten zusammen nur 13,8 Prozent der Bevölkerung, sie stellten aber fast drei Viertel aller Gemeinden.
Ein eigenes Amt hat ein Dorf mit 400 Einwohnern in der Regel nicht. Die Verwaltungsarbeit übernehmen 1.203 Gemeindeverbände, je nach Land Verbandsgemeinde, Amt, Samtgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft genannt. In Rheinland-Pfalz gehören 2.260 der 2.300 Gemeinden einem solchen Verband an, in Nordrhein-Westfalen keine einzige: Das Land zählt nur 396 Gemeinden, und jede davon hat mindestens 1.000 Einwohner.
Kreisfreie Städte zählen zugleich als Gemeinden. Größenklassen nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 2024.
Das Grundgesetz legt die Arbeitsteilung in einem Satz fest. „Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus“, steht in Artikel 83, soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt. Der Bund schreibt also das Melderecht, die Gewerbeordnung und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Gemeinden und Kreise wenden sie an. Nach dem Behörden-Digimeter 2026 liegen drei Viertel aller Verwaltungsleistungen in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen.
Ein Beispiel aus der Nachbarschaft der Redaktion zeigt, was das konkret heißt. Der Landkreis Emmendingen nördlich von Freiburg zählt 169.787 Einwohner in 24 Gemeinden. Die Rathäuser im Kreis führen die Melderegister und nehmen Gewerbeanzeigen entgegen, das Landratsamt kümmert sich unter anderem um Bauanträge, die das Amt seit Januar 2024 nur noch digital annimmt. Ein einziges Bundesgesetz wie das Meldegesetz wenden damit allein in diesem Kreis mehrere Rathäuser an, bundesweit mehrere Tausend Meldebehörden.
- Ebenen: Bund, 16 Länder, 294 Landkreise und 10.753 Gemeinden teilen sich die Verwaltung.
- Größe: Drei von vier Gemeinden haben weniger als 5.000 Einwohner und arbeiten oft über einen Verband.
- Vollzug: Der Bund schreibt die Gesetze, ausgeführt werden sie vor Ort.
Baut jede Gemeinde ihre eigene Software?

Nein, selbst programmiert wird fast nirgends. Gemeinden und Kreise beziehen ihre Software samt Rechenzentrumsleistungen von kommunalen IT-Dienstleistern wie Komm.ONE, AKDB, Dataport oder ekom21. Zersplittert ist die Landschaft eine Ebene höher: Jedes Land hat eigene Dienstleister, Portale und Fachverfahren.
Die kommunalen IT-Dienstleister haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Vitako zusammengeschlossen. Vitako zählt 61 Mitglieder mit zusammen mehr als 20.000 Beschäftigten, die rund 750.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen betreuen. Der Jahresumsatz der Mitglieder liegt bei knapp drei Milliarden Euro. Fast jedes Rathaus hängt also an einem solchen Dienstleister, kaum eines betreibt seine Verfahren allein.
In Baden-Württemberg heißt dieser Dienstleister Komm.ONE. Die Anstalt des öffentlichen Rechts entstand am 1. Juli 2018 aus den drei regionalen Zweckverbänden KDRS, KIRU und KIVBF sowie der Datenzentrale des Landes. Die Kommunen halten 88 Prozent der Anteile, das Land 12 Prozent, über 2.200 Beschäftigte arbeiten an sieben Standorten. Laut Mitgliederverzeichnis zum 1. Januar 2026 gehören dem Trägerzweckverband 4IT alle 24 Emmendinger Gemeinden und der Landkreis selbst an. Kreis und Gemeinden teilen sich den Dienstleister damit mit rund 1.100 weiteren Mitgliedskommunen im Land.
| Dienstleister | Gebiet | Träger und Rechtsform | Größe |
|---|---|---|---|
| Komm.ONE | Baden-Württemberg | Kommunen (88 Prozent) und Land (12 Prozent), Anstalt des öffentlichen Rechts seit 2018 | Über 2.200 Beschäftigte, rund 1.100 Mitgliedskommunen im Trägerzweckverband |
| AKDB | Bayern | Vollständig kommunale Trägerschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts, seit 1971 | Über 1.500 Beschäftigte in der Gruppe |
| Dataport | Norddeutschland und Sachsen-Anhalt | Sechs Länder und der IT-Verbund Schleswig-Holstein, Anstalt des öffentlichen Rechts seit 2004 | 6.200 Beschäftigte, 1,5 Mrd. € Umsatz 2025 |
| ekom21 | Hessen | Mehr als 500 kommunale Mitglieder | Mehr als 50 Fachverfahren im Angebot |
| Vitako (Dachverband) | Bundesweit | 61 kommunale IT-Dienstleister | Über 20.000 Beschäftigte, knapp 3 Mrd. € Jahresumsatz, über 10.000 Kommunen |
Die Vielfalt entsteht an anderer Stelle. Jedes Land baut sein eigenes Verwaltungsportal. Über service-bw in Baden-Württemberg erreichen Bürger laut Landesregierung 7.796 Behörden und Einrichtungen mit rund 920 Verwaltungsdienstleistungen. Jeder Dienstleister pflegt sein eigenes Sortiment an Fachverfahren, allein ekom21 in Hessen führt mehr als 50 davon. Und jede Kommune entscheidet im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, welche Programme sie einsetzt und wie sie diese einrichtet.
Der Rechnungshof Baden-Württemberg beschreibt in seinem Jahresbericht 2026, wo der Online-Antrag endet: In vielen Fällen bilde ein Fachverfahren den digitalen Endpunkt, beim Land wie bei den Kommunen. Die Verbindung vom Portal zum Fachverfahren schaffen Länder und Dienstleister bisher jeweils auf eigenen Wegen. Diesen Wildwuchs erleben Bürger als Medienbruch: Der Antrag kommt digital an und wird im Amt trotzdem von Hand übertragen.
Kein Landkreis programmiert seine Verwaltungssoftware selbst, die Arbeit erledigen 61 kommunale IT-Dienstleister. Weil jedes Land eigene Dienstleister, Portale und Fachverfahren hat, unterscheidet sich die Technik trotzdem von Land zu Land.
Wie verschieden sind die Leistungen der Bürgerämter?

Die Leistungen unterscheiden sich weit weniger, als die Zahl der Ämter vermuten lässt. Melderecht, Pass- und Ausweisrecht, Gewerbeanzeige und Fahrzeugzulassung regelt der Bund einheitlich. Unterschiede entstehen bei Gebühren, kommunalen Satzungen und vor allem bei der Frage, ob ein Amt die Leistung online anbietet.
Ein Personalausweis kostet in Hamburg genauso viel wie im kleinsten Dorf der Eifel: 46 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren, 27,60 Euro für Jüngere. Die Gebühr steht in Paragraf 1 der Personalausweisgebührenverordnung des Bundes, die zuletzt im Januar 2026 geändert wurde. Antragsformular, Fingerabdruck und Produktion bei der Bundesdruckerei sind überall gleich, nur der Schalter steht woanders.
Bei der Gewerbeanmeldung sieht die Lage anders aus. Die Pflicht zur Anzeige steht in Paragraf 14 der bundesweit geltenden Gewerbeordnung, die Gebühren legen Länder und Kommunen fest. Berlin verlangt für ein Einzelgewerbe 26 Euro am Schalter und 15 Euro im Onlineverfahren. Der Markt Obergünzburg im Allgäu berechnet für dieselbe Anmeldung nach seinem Merkblatt 2026 genau 50 Euro, obwohl Formular und Rechtsgrundlage identisch sind.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Zuständig vor Ort | Was sich unterscheidet |
|---|---|---|---|
| Personalausweis | Personalausweisgesetz, Gebührenverordnung des Bundes | Gemeinde | Beim Preis nichts: 46 Euro ab 24 Jahren, bundesweit |
| Wohnsitz anmelden | Bundesmeldegesetz | Gemeinde oder Gemeindeverband | Ob die Meldebehörde die elektronische Anmeldung anbietet |
| Gewerbe anmelden | Gewerbeordnung, Paragraf 14 | Gemeinde | Gebühr und Onlineweg, etwa 15 bis 26 Euro in Berlin, 50 Euro in Obergünzburg |
| Fahrzeug zulassen | Fahrzeug-Zulassungsverordnung | Landkreis oder kreisfreie Stadt | Terminlage und Anteil der Zulassungen über i-Kfz |
| Elterngeld | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz | Elterngeldstelle nach Landesrecht | Bearbeitungsdauer, im Landkreis Gotha zuletzt im Schnitt 93 Tage |
| Hundesteuer | Kommunale Satzung | Gemeinde | Steuersatz und Regeln je Gemeinde |
Echte inhaltliche Spielräume haben Gemeinden dort, wo sie eigene Satzungen erlassen, etwa bei Hundesteuer, Parkgebühren oder der Nutzung öffentlicher Flächen. Diese Leistungen machen den Alltag im Rathaus bunter, füllen aber nicht die Wartezimmer. Die Masse der Bürgeranliegen folgt einem Bundesgesetz mit festem Ablauf, nur Organisation und Technik unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Das Institut der deutschen Wirtschaft zählt für sein Behörden-Digimeter 7.509 relevante Einzelleistungen. Eine Gemeinde, die alle selbst digitalisieren wollte, stünde vor einer Aufgabe, an der schon größere Verwaltungen scheitern. Genau deshalb sollte das Onlinezugangsgesetz die Arbeit teilen.
- Einheitlich: Ausweis, Meldewesen, Gewerbe und Zulassung folgen Bundesrecht.
- Verschieden: Gebühren, Satzungen und das Onlineangebot hängen vom Ort ab.
- Folge: Eine Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 50 Euro.
Warum ist das Onlinezugangsgesetz gescheitert?

Das Gesetz von 2017 regelte nur den Onlinezugang, nicht die Arbeit dahinter. Bis Ende 2022 sollten Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen online anbieten. Nach dem Bundesrechnungshof gelang das vorgabengemäß nur bei 4 Prozent der digitalisierbaren Leistungen, obwohl der Bund 3,5 Milliarden Euro bereitstellte.
Das Onlinezugangsgesetz trat am 18. August 2017 in Kraft. Bund und Länder sollten ihre Leistungen bis Ende 2022 digital anbieten und ihre Portale zu einem Portalverbund verknüpfen. Die Aufgabe zerlegten Bund und Länder in 575 Leistungsbündel, vom Elterngeld bis zur Baugenehmigung. Für die Umsetzung entstand das Prinzip „Einer für alle“.
Die Idee klang bestechend. Ein Land oder eine Allianz mehrerer Länder entwickelt eine digitale Leistung und betreibt sie, die übrigen Länder und Kommunen nutzen sie mit, so beschreibt die Föderale IT-Kooperation FITKO das Prinzip. Der IT-Planungsrat formulierte 2020 das Ziel, jede Leistung einmal attraktiv zu entwickeln „anstatt 16 Mal (auf Landesebene), 400 Mal (auf Ebene der Kreise) oder noch häufiger“. Mit dem Konjunkturpaket stellte der Bund dafür drei Milliarden Euro zusätzlich bereit.
Die Bilanz fiel ernüchternd aus. Zwei Monate vor Fristende standen nach dem Jahresbericht 2022 des Nationalen Normenkontrollrats erst 33 von 575 Leistungen flächendeckend zur Verfügung, 29 davon reine Bundesleistungen. Der Bundesrechnungshof stellte im März 2023 fest, dass Bund und Länder bis Ende 2022 nur 4 Prozent ihrer digitalisierbaren Leistungen nach den Vorgaben des Gesetzes anboten, weitere 15 Prozent waren online verfügbar, ohne die Vorgaben zu erfüllen. Als online verfügbar galt eine Leistung schon, sobald eine einzige Kommune sie anbot.
Auch beim Geld zeigte sich die Lücke. Von den 3,5 Milliarden Euro, die der Bund insgesamt bereitstellte, blieb nach dem Bericht des Rechnungshofs bis Ende 2022 die Hälfte ungenutzt. Das Geld lag also bereit und floss trotzdem nicht ab. Wie das Gesetz Schritt für Schritt scheiterte, haben wir in unserer Chronik des Onlinezugangsgesetzes nachgezeichnet.
Woran die Nachnutzung hakte, beschreibt der IT-Planungsrat in einem Abschlussbericht vom Oktober 2025 selbst. Aufgrund zahlreicher Hürden, „technisch, organisatorisch, fachlich, vergabe- und datenschutzrechtlich“, sei die Nutzung der gemeinsamen Verfahren hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Für jede Kommune hieß Nachnutzung, eine fremde Lösung an das eigene Fachverfahren anzubinden, das Vergaberecht zu klären und die Kosten zu tragen. Das Prinzip „Einer für alle“ blieb so auf halbem Weg stehen: Entwickelt wurde einmal, eingebaut aber Tausende Male einzeln.
Wie groß die Lücke bis heute ist, zeigt das Behörden-Digimeter 2026. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die Leistungsbündel im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft in 7.509 Einzelleistungen zerlegt. Davon waren Anfang 2026 nur 823 bundesweit flächendeckend online, knapp elf Prozent. Bei gleichem Tempo wäre Deutschland erst 2045 vollständig digital. „Es ist ineffizient, wenn jede Kommune das Rad neu erfindet“, sagt INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben und fordert bundesweite Standardlösungen auch bei kommunaler Zuständigkeit.
- Frist verfehlt: Ende 2022 erfüllten nur 4 Prozent der digitalisierbaren Leistungen die Vorgaben.
- Geld liegen gelassen: Die Hälfte der 3,5 Milliarden Euro floss bis Ende 2022 nicht ab.
- Nachnutzung: Gemeinsam entwickelte Verfahren scheiterten am Einbau in jeder einzelnen Kommune.
Hat Deutschland nicht längst ein Bundesportal?

Doch, ein Bundesportal existiert seit Jahren. Bund und Länder haben ihre Portale zu einem Portalverbund verknüpft, BundID und Mein Unternehmenskonto gelten bundesweit. Hinter dem Portal landet jeder Antrag aber wieder bei der Behörde vor Ort.
Das Portal bund.de führt Suchende zur zuständigen Stelle, die BundID dient als Bürgerkonto mit Postfach. Firmen nutzen Mein Unternehmenskonto, das auf dem ELSTER-Organisationszertifikat aufbaut. Ein Gründer, der über bund.de ein Gewerbe anmelden will, landet trotzdem beim Onlinedienst seiner Gemeinde, sofern die Gemeinde einen anbietet.
Die Bürger nehmen das Angebot zögerlich an. Für den eGovernment Monitor 2025 der Initiative D21 und der Technischen Universität München befragte Kantar im Frühjahr 2025 gut 8.000 Menschen. Nur 36 Prozent kannten das Portal bund.de, 12 Prozent hatten das Portal genutzt, und ein Drittel erledigte Behördenanliegen der vergangenen zwölf Monate ausschließlich offline. Den Online-Ausweis setzten erstmals 25 Prozent ein, und 51 Prozent nannten den digitalen Identitätsnachweis als Grund, warum sie digitale Angebote nicht stärker nutzen.
Im europäischen Vergleich bleibt Deutschland zurück. Die EU-Kommission bewertet im Digital Decade Report 2026 die digitalen Verwaltungsdienste für Bürger in Deutschland mit 78,1 von 100 Punkten, der EU-Schnitt liegt bei 84,6. Bei Diensten für Unternehmen beträgt der Abstand 77,8 zu 88,6 Punkten. Die Kommission nennt die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen eine der zentralen Schwächen Deutschlands der vergangenen Jahre.
Politisch hat sich seit 2025 trotzdem mehr bewegt als im Jahrzehnt davor. Im Mai 2025 entstand das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unter Karsten Wildberger, dem früheren Vorstandschef von Ceconomy. Das Ministerium soll laut seiner Selbstbeschreibung die IT des Bundes zentral steuern. Am 4. Dezember 2025 beschlossen Bundeskanzler und Ministerpräsidenten die Föderale Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Maßnahmen.
| Vorhaben | Was Bund und Länder beschlossen haben | Stand |
|---|---|---|
| Deutschland-Stack | Nationale Technologieplattform mit wiederverwendbaren Basisdiensten wie Bürgerkonto, Postfach, FIT-Connect, NOOTS und Bezahldienst | Standards und erstes Portfolio im März 2026 vorgelegt |
| EUDI-Wallet | Europäische digitale Brieftasche, voll in den Deutschland-Stack integriert | Produktivstart bis Januar 2027 geplant |
| Fahrzeugzulassung | i-Kfz gebündelt beim Bund anbieten | Beschlossen im Dezember 2025 |
| Onlinezugang | Vorschlag des Bundes für ein zentrales Portal mit KI-gestützter Deutschland-App | Vorschlag angekündigt |
| Once Only | Behörden tauschen Nachweise untereinander aus, statt sie erneut beim Bürger anzufordern | Datenaustausch NOOTS seit Januar 2026 im Livebetrieb |
Ein Satz im Beschluss markiert einen Kurswechsel. Bund und Länder wollen die internetbasierte Fahrzeugzulassung „gebündelt beim Bund“ anbieten. Mit diesem Satz räumen die Länder schriftlich ein, dass eine kommunale Massenleistung zentral besser läuft. Für den Onlinezugang insgesamt soll der Bund einen Vorschlag zur Zentralisierung in einem Portal samt KI-gestützter Deutschland-App vorlegen.
Zwischen Beschluss und Umsetzung klafft allerdings eine Lücke. Der Digitalverband Bitkom prüfte im Juni 2026 die 140 Vorhaben der föderalen Agenda: Umgesetzt waren 7 Prozent, bei 27 Prozent war noch nichts passiert. Die 82 Vorhaben des Bundes kamen auf 12 Prozent. Wie die Behördendigitalisierung insgesamt vorankommt und warum Hochrechnungen auf das Jahr 2045 kommen, zeigt unser Bericht über den Stand der Behörden-Digitalisierung 2026. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fasste das Ergebnis so zusammen: „Der Bund gibt das Tempo vor und die Länder müssen jetzt mitziehen.“ Bei so vielen Beteiligten bleibt das Tempo das eigentliche Problem.
- Portal: bund.de und die BundID existieren, nur 12 Prozent nutzen das Portal.
- Kurswechsel: Seit Dezember 2025 wollen Bund und Länder erste Leistungen beim Bund bündeln.
- Umsetzung: Von 140 Vorhaben der Länder waren im Juni 2026 erst 7 Prozent erledigt.
Was steht einer gemeinsamen Plattform im Weg?

Im Weg stehen vor allem das Grundgesetz und die Sorge der Kommunen um ihre Selbstverwaltung. Der Bund darf per Gesetz nur den Zugang zu Verwaltungsleistungen regeln, nicht die Fachverfahren dahinter. Eine Plattform für alle braucht deshalb einen Staatsvertrag der Länder, technisch wäre sie machbar.
Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert den Gemeinden das Recht, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. Zur Selbstverwaltung zählt die Organisationshoheit: Wie ein Rathaus arbeitet und welche Programme die Verwaltung kauft, entscheidet die Gemeinde. Artikel 84 setzt eine zweite Sperre. Seit der Föderalismusreform von 2006 steht dort: „Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.“
Seit dem 1. August 2009 gilt für die Informationstechnik ein eigener Verfassungsartikel. Artikel 91c erlaubt Bund und Ländern, beim Betrieb ihrer IT-Systeme zusammenzuwirken und gemeinsame Standards per Vereinbarung festzulegen. Die Länder dürfen informationstechnische Systeme ausdrücklich gemeinschaftlich betreiben und dafür eigene Einrichtungen gründen. Per Bundesgesetz regeln darf der Bund nach Absatz 5 aber nur den „übergreifenden informationstechnischen Zugang“ zu den Verwaltungsleistungen, also das Portal.
Aus diesem Rechtsrahmen folgt die heutige Architektur fast zwangsläufig. Der Bund baut Eingangstüren, die Länder koordinieren, und die Kommunen entscheiden über das, was hinter der Tür passiert. Jede Änderung braucht Mehrheiten in vielen Gremien, eine Grundgesetzänderung zusätzlich zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags und zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat.
Die kommunalen Spitzenverbände verteidigen diesen Rahmen mit nachvollziehbaren Argumenten. „Zentralisierung ist kein Selbstzweck“, erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund im Januar 2026. Eine Verlagerung zum Bund komme nur für Aufgaben ohne Ermessensspielraum in Frage. Der Deutsche Landkreistag schrieb im Oktober 2025, die Digitalisierung scheitere nicht am Föderalismus, eher an fehlender Verbindlichkeit und unzureichender Standardisierung.
Ein zweiter Einwand betrifft die Sicherheit. In der Nacht zum 30. Oktober 2023 legte ein Cyberangriff den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT lahm. Betroffen waren die 72 Mitgliedskommunen des Zweckverbands, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ging insgesamt von mehr als 100 Kommunen aus. Der Fall zeigt das Klumpenrisiko gemeinsamer Rechenzentren: Ein einziger Angriff trifft viele Verwaltungen zugleich.
Beide Einwände verdienen eine Antwort, ändern aber am Befund nichts. Der Landkreistag selbst hält „ein isoliertes Festhalten an kommunalen Insellösungen“ für kontraproduktiv, und beide Verbände öffnen die Tür für eine zentrale Erledigung gerade bei standardisierten Massenleistungen. Diese Leistungen füllen die Wartezimmer der Bürgerämter. Der Angriff auf Südwestfalen-IT wiederum traf einen regionalen Zweckverband, keine Plattform, hinter der die Sicherheitsbudgets von Bund und 16 Ländern stünden. Wir halten einen einzigen, gut geschützten Betrieb für leichter zu verteidigen als Dutzende mittelgroße.
Das Grundgesetz lässt den Bund nur das Portal regeln, die Fachverfahren gehören Ländern und Kommunen. Eine gemeinsame Plattform scheitert deshalb an Zuständigkeiten, nicht an der Technik.
Wie sähe eine Plattform für alle aus?

Eine Plattform für alle sähe aus wie ELSTER für die Steuer: ein Fachverfahren je Leistung, gemeinsam entwickelt und zentral betrieben, angebunden an gemeinsame Register. Das Bürgerbüro vor Ort bliebe als Anlaufstelle, die Sachbearbeitung im Hintergrund liefe für alle Gemeinden auf derselben Software.
Ein Vorbild findet sich im eigenen Land. Seit 2007 entwickeln Bund und Länder im Verbund KONSENS einheitliche Software für die Steuerverwaltung, seit 2017 regelt ein eigenes Gesetz die Zusammenarbeit. Paragraf 5 des KONSENS-Gesetzes schreibt einen verbindlichen Einsatzplan vor, nach dem jede Software flächendeckend ausgerollt wird. Die Steuerverwaltung ist Ländersache, und trotzdem rechnet kein Finanzamt mit eigener Software.
Die Bürger nehmen das gemeinsame Angebot an. In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage vom Oktober 2025 gaben 65 Prozent derjenigen, die schon einmal eine Steuererklärung abgegeben haben, an, ihre letzte Erklärung rein elektronisch übermittelt zu haben. Ein Jahr zuvor lag der Anteil bei 58 Prozent. Die Akzeptanz steigt, sobald ein Verfahren überall gleich funktioniert.
Auch bei kommunalen Leistungen zeigt sich der Effekt. Die elektronische Wohnsitzanmeldung, entwickelt in Hamburg und per Vertrag von allen Ländern übernommen, bieten laut Hamburger Senatskanzlei vom Mai 2026 über 2.500 Meldebehörden an, für 62,76 Millionen Menschen. Die Ummeldung nach dem Umzug, früher der Klassiker im Wartezimmer, wird damit für drei Viertel der Bevölkerung zur Onlineleistung. Für das übrige Viertel entscheidet weiter jede Meldebehörde selbst, wann sie anschließt.
Dänemark ist diesen Weg konsequenter gegangen. 2007 legte das Land seine 271 Kommunen zu 98 zusammen, 2009 gründete der kommunale Spitzenverband KL die gemeinsame IT-Gesellschaft KOMBIT. Alle 98 Kommunen sind über eine gemeinsame Vereinbarung an KL und KOMBIT gebunden. Zusammen nutzen die Kommunen mehr als 30 landesweite IT-Lösungen. Unternehmen müssen behördliche Post seit 2013 digital empfangen, Bürger ab 15 Jahren seit 2014.
Estland ging noch weiter. Nach der Regierungsplattform e-Estonia sind dort alle staatlichen Leistungen online verfügbar, Behörden tauschen Daten über das System X-Road aus, rund 2,2 Milliarden Abfragen im Jahr. Die estnische Regierung beziffert die so eingesparte Arbeitszeit auf mehr als 1.400 Jahre jährlich. Ein Land mit rund 1,4 Millionen Einwohnern lässt sich nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen, das Bauprinzip schon: Daten fließen zwischen Registern, nicht über den Bürger.
| Merkmal | Deutschland | Dänemark | Estland |
|---|---|---|---|
| Kommunale IT | 61 kommunale IT-Dienstleister, eigene Portale je Land | Eine gemeinsame IT-Gesellschaft KOMBIT für alle 98 Kommunen | Datenaustausch aller Behörden über X-Road, rund 52.000 Organisationen als indirekte Nutzer |
| Verbindlichkeit | Nachnutzung gemeinsamer EfA-Verfahren freiwillig | Vereinbarung aller 98 Kommunen mit KL und KOMBIT, digitale Behördenpost Pflicht seit 2013 und 2014 | Staatliche ID-Karte für 99 Prozent der Einwohner |
| Ergebnis | 823 von 7.509 Leistungen flächendeckend online (Anfang 2026) | Mehr als 30 landesweite IT-Lösungen in allen Kommunen | Alle staatlichen Leistungen online, über 1.400 Jahre Arbeitszeit jährlich gespart |
Für Deutschland läge das Fundament bereit. Das Identifikationsnummerngesetz von 2021 macht die Steuer-ID zur gemeinsamen Kennung in 50 Registern von Bund und Ländern, vom Melderegister über das Gewerbeverzeichnis bis zum Zentralen Fahrzeugregister. Das technische System für den Datenaustausch zwischen Behörden, kurz NOOTS, ging laut Digitalministerium im Januar 2026 in den Livebetrieb und soll Ende 2026 für den flächendeckenden Ausbau bereitstehen.
Mit ELSTER beweisen 16 Länder, dass eine Software für alle funktioniert, den Rathäusern fehlt nur der Beschluss.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Eine Plattform für alle hieße nicht, jedes Rathaus zu schließen. Für Personalausweis und Reisepass braucht das Amt Fingerabdruck sowie Unterschrift vor Ort, Beratung und Ermessensentscheidungen bleiben Sache der Menschen in der Gemeinde. Zentral liefe die Routine: Meldewesen, Gewerbeanzeigen, Zulassungen, Bescheinigungen. Für genau diese Leistungen ohne Gestaltungsspielraum zeigen sich selbst die kommunalen Spitzenverbände offen.
- Vorbild: KONSENS liefert seit 2007 einheitliche Software für alle Finanzämter.
- Nachnutzung: Die Hamburger Wohnsitzanmeldung erreicht drei Viertel der Bevölkerung.
- Arbeitsteilung: Vor Ort bleibt der Kontakt, zentral läuft die Routine.
Warum ist die Ruhestandswelle der richtige Zeitpunkt?

Der Umbau kann jetzt ohne Stellenabbau gelingen. Laut Deutschem Beamtenbund scheiden in den nächsten zehn Jahren mindestens 1,42 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes altersbedingt aus. Eine Plattform, die Routinearbeit übernimmt, sorgt nur dafür, dass ein Teil dieser Stellen frei bleiben kann.
Der öffentliche Dienst zählte zur Jahresmitte 2025 nach dem Statistischen Bundesamt 5.475.100 Beschäftigte, 95.100 mehr als ein Jahr zuvor. Schon 2024 war gut ein Viertel der Belegschaft mindestens 55 Jahre alt. Der Deutsche Beamtenbund hat diese Altersstruktur im August 2026 fortgeschrieben: 1,42 Millionen Beschäftigte, 26,3 Prozent aller Kräfte, gehen bis Mitte der 2030er-Jahre in den Ruhestand.
Die Vorstellung, eine digitale Verwaltung müsse erst Beamte entlassen, geht an zwei Fakten vorbei. Beamte auf Lebenszeit lassen sich nicht betriebsbedingt kündigen. Paragraf 21 des Beamtenstatusgesetzes kennt als Ende des Dienstverhältnisses nur die Entlassung aus gesetzlich geregelten Gründen, den Verlust der Beamtenrechte, die Entfernung im Disziplinarverfahren und den Ruhestand. Wird eine Behörde umgebildet, erlaubt Paragraf 18 lediglich den einstweiligen Ruhestand.
Hinzu kommt: In den Rathäusern arbeiten nur wenige Beamte. Von 1.844.000 Beschäftigten im kommunalen Bereich waren zur Jahresmitte 2025 nur 190.800 verbeamtet, knapp 90 Prozent waren Tarifbeschäftigte. Auch diese Gruppe ist gut geschützt: Nach Paragraf 34 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst können Beschäftigte im Tarifgebiet West ab 40 Jahren und nach mehr als 15 Dienstjahren nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Die Lücke wächst schon heute. Der Beamtenbund beziffert den aktuellen Mangel auf 631.000 Beschäftigte, davon 112.000 in den Kommunalverwaltungen. Der Verband zählt dabei, wie viele Kräfte eine effiziente Aufgabenerledigung bräuchte, und kommt deshalb auf mehr als die Zahl der ausgeschriebenen Stellen. Ob dem Staat wirklich Leute fehlen oder ob er sein Personal falsch verteilt, ist unter Ökonomen umstritten. Für den Bürgerservice ändert der Streit wenig, denn die Babyboomer gehen in beiden Rechnungen in Rente.
Beschäftigte am 30. Juni 2025, vorläufige Werte. Altersstruktur zum 30. Juni 2024. Die Lücke von 631.000 misst den Bedarf für eine effiziente Aufgabenerledigung, nicht nur offene Stellen.
Am knappsten sind die Fachleute, die eine Plattform bauen müssten. Das Barometer Digitale Verwaltung 2023 der Beratung Next:Public beziffert die Lücke allein für die Digitalisierung der Verwaltung auf mindestens 33.000 IT-Fachkräfte. Eine gemeinsame Plattform braucht diese Leute einmal, Hunderte getrennte Lösungen brauchen sie vielfach.
Der Beamtenbund warnt allerdings vor zu viel Hoffnung auf Technik. Ob Digitalisierung und künstliche Intelligenz die Personalnot lindern, sei unklar, schreibt der Verband, kurz- und mittelfristig rechne er wegen des Umstellungsaufwands sogar mit Mehrbedarf. Der Einwand stimmt und spricht für einen frühen Start: Die Umstellung kostet Personal, solange die erfahrenen Sachbearbeiter noch im Dienst sind und ihr Wissen in die neuen Verfahren einbringen können. In zehn Jahren fehlen genau diese Leute.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Angenommen, eine gemeinsame Plattform machte nur jede zehnte der 1,42 Millionen frei werdenden Stellen überflüssig, dann müssten Bund, Länder und Kommunen rund 142.000 Stellen nicht nachbesetzen. Das wären mehr als die 112.000 Kräfte, die den Kommunalverwaltungen nach der Rechnung des Beamtenbunds heute fehlen. Kein Beschäftigter verlöre dabei seinen Arbeitsplatz. Bund und Länder sollten diese Gelegenheit beim Schopf packen, denn eine zweite Ruhestandswelle dieser Größe kommt so bald nicht.
- Abgänge: 1,42 Millionen Beschäftigte gehen bis Mitte der 2030er-Jahre in den Ruhestand.
- Kündigungsschutz: Beamte und langjährige Tarifbeschäftigte sind praktisch unkündbar, ein Umbau läuft über Abgänge.
- Zeitfenster: Die Umstellung gelingt am besten, solange die erfahrenen Kräfte noch da sind.
Was bedeutet der Flickenteppich für Unternehmen?

Der Flickenteppich kostet Zeit, Planbarkeit und Geld, je nach Postleitzahl in unterschiedlichem Maß. Unternehmen mit mehreren Standorten erleben mehrere Verwaltungen mit eigenen Wegen. Kurzfristig helfen ein Unternehmenskonto und gute Vorbereitung, langfristig nur eine gemeinsame Plattform.
Für Gründer ist die Gewerbeanmeldung der erste Kontakt mit dem Staat, und schon dort trennt der Ort zwei Welten. In Berlin melden Einzelunternehmer, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und GmbH ihr Gewerbe online mit BundID an, zahlen 15 statt 26 Euro und erhalten die Bestätigung elektronisch ins Konto. Im Markt Obergünzburg stehen für dieselbe Anzeige 50 Euro im Gebührenblatt.
Spürbar wird der Flickenteppich vor allem bei Wartezeiten, die Beschäftigte und Betriebe ausbaden. Im thüringischen Landkreis Gotha brauchte die Elterngeldstelle im Sommer 2026 nach Auskunft der Landesregierung im Schnitt 93 Tage für einen Antrag, im Berliner Bezirk Mitte dauerte die Bearbeitung laut Berliner Kurier rund 15 Wochen. Fehlt in dieser Zeit das Einkommen, landen die Rückfragen oft in der Personalabteilung.
Berlin zeigt zugleich, wie viel Personal der klassische Weg kostet. Im März 2023 bekam laut Senatskanzlei nur knapp die Hälfte der Antragsteller binnen 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt, im März 2026 alle. Erreicht hat die Hauptstadt das Ziel mit 100 zusätzlichen Stellen, vier neuen Standorten und über 460 digitalen Leistungen. Für einen öffentlichen Dienst, aus dem in zehn Jahren ein Viertel der Belegschaft ausscheidet, taugt zusätzliches Personal nicht als Dauerlösung.
Auch die Fahrzeugzulassung zeigt, wie zäh der Umstieg läuft. Seit dem 1. September 2023 lassen sich Autos über i-Kfz vollständig online an-, um- und abmelden, Händler und Großkunden nutzen dafür eine eigene Großkundenschnittstelle. Im ersten Quartal 2026 liefen nach Branchenzahlen auf Basis des Kraftfahrt-Bundesamts trotzdem weniger als 20 Prozent aller Zulassungsvorgänge digital.
Bis die Plattform kommt, helfen Unternehmen vier Vorkehrungen:
- Ein Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat, über das Behörden Bescheide elektronisch zustellen
- Eine BundID für Geschäftsführer und Gesellschafter, die viele Onlinedienste von Gewerbeamt bis Förderstelle voraussetzen
- Die i-Kfz-Großkundenschnittstelle, direkt oder über einen Zulassungsdienst, für Betriebe mit eigenem Fuhrpark
- Ein Blick auf das Onlineangebot von Land und Gemeinde bei jeder Standortentscheidung
Der letzte Punkt klingt nach Kleinkram und wiegt doch schwer. Nach dem Behörden-Digimeter 2026 bietet Nordrhein-Westfalen 21 Prozent der Verwaltungsleistungen landesweit online an, im Saarland sind 85 Prozent der Leistungen in keiner einzigen Kommune digital verfügbar. Zwischen zwei Gewerbegebieten in verschiedenen Ländern können deshalb ganz unterschiedliche Wege und Wartezeiten liegen, ohne dass sich ein Gesetz unterscheidet.
Der Ort entscheidet heute über Gebühren, Wege und Wartezeiten bei denselben Bundesgesetzen. Unternehmen sichern sich mit Unternehmenskonto, BundID und Großkundenschnittstelle ab, vor jeder Standortwahl lohnt ein Blick auf das Onlineangebot.
Was müssten Bund und Länder jetzt beschließen?

Bund und Länder müssten eine gemeinsame Plattform für die Massenleistungen beschließen, verbindlich für alle Kommunen und gekoppelt an die Ruhestandswelle. Das Grundgesetz erlaubt den Ländern schon heute, IT gemeinschaftlich zu betreiben. Was fehlt, ist der politische Beschluss.
Das geänderte Onlinezugangsgesetz von 2024 hat an wichtigen Stellschrauben gedreht, reicht aber nicht bis in die Rathäuser. Seit dem 24. Juli 2024 ersetzt ein Online-Formular über ein Verwaltungsportal die gesetzliche Schriftform, der Bund stellt ein zentrales Bürgerkonto bereit. Einen Rechtsanspruch auf einen elektronischen Zugang haben Nutzer ab 2029 aber nur bei Leistungen des Bundes. Für das Meldeamt, die Gewerbestelle und die Zulassungsbehörde vor Ort gilt dieser Anspruch nicht.
Aus unserer Sicht braucht die Verwaltungsdigitalisierung deshalb vier Beschlüsse, die einander bedingen:
- Ein Staatsvertrag der Länder nach Artikel 91c, der für jede kommunale Massenleistung ein gemeinsames Fachverfahren nach dem Vorbild von KONSENS festlegt, mit verbindlichem Einsatzplan
- Landesgesetze, die die Kommunen zur Nutzung dieser Verfahren verpflichten und ihnen die Kosten ausgleichen
- Eine Nachbesetzungsregel, nach der jede durch Ruhestand frei werdende Stelle in Routinebereichen erst wieder besetzt wird, nachdem geprüft wurde, ob die Plattform die Aufgabe übernimmt
- Der digitale Weg als Regelfall, mit einem Bürgerbüro vor Ort für alle, die Hilfe brauchen
Der erste Punkt verlangt keine Verfassungsänderung. Was der Bund nicht darf, dürfen die Länder: Kommunen gehören staatsrechtlich zu den Ländern, und Landesgesetze können ihnen Aufgaben übertragen, verbunden mit einem Kostenausgleich nach der jeweiligen Landesverfassung. Die Föderale Modernisierungsagenda zeigt mit der Bündelung der Fahrzeugzulassung, dass Zentralisierung politisch inzwischen denkbar ist. Ein Durchbruch wäre, nicht nur eine Leistung zu bündeln, sondern alle standardisierten Leistungen.
Der Einwand der Kommunen, Zentralisierung sei kein Selbstzweck, verdient Respekt. Die Plattform soll den Gemeinden die Routine abnehmen, nicht die Entscheidungen. Beim Bebauungsplan, bei der Kita-Planung und beim Gespräch mit dem Bürger am Schalter bliebe jede Gemeinde so eigenständig wie heute. Den Personalausweis stellen alle Gemeinden nach demselben Verfahren und zum selben Preis aus, und niemand hält das für einen Angriff auf die Selbstverwaltung.
Unsere Einschätzung: Weiter wie bisher funktioniert die Verwaltung nicht mehr lange, und ausnahmsweise passt der Zeitpunkt. Die Ruhestandswelle verschafft dem Staat ein Jahrzehnt, in dem er Routinearbeit verlagern kann, ohne einen Arbeitsplatz zu streichen. Nach diesem Jahrzehnt fehlen die Leute, die den Umbau stemmen könnten, und die verbleibenden Beschäftigten verwalten den Mangel mit 10.753 verschiedenen Lösungen. Die Plattform für alle ist deshalb kein Sparprogramm gegen den öffentlichen Dienst, sondern seine Rettung.
Glossar: 16 wichtige Fachbegriffe zur Verwaltungsdigitalisierung

BundID
BundID heißt das zentrale Bürgerkonto des Bundes, mit dem sich Bürger bei Onlinediensten von Bund, Ländern und Kommunen anmelden. Das Konto enthält ein Postfach, in das Behörden Bescheide zustellen. Das Onlinezugangsgesetz schreibt seit 2024 ein solches zentrales Bürgerkonto vor, die Nutzung bleibt freiwillig.
Deutschland-Stack
Deutschland-Stack nennt das Digitalministerium die nationale Technologieplattform für die Verwaltung. In der ersten Ausbaustufe stellt der Bund wiederverwendbare Basisdienste bereit, darunter Bürger- und Unternehmenskonto, Postfach, den Datenaustausch FIT-Connect, NOOTS und einen Bezahldienst.
Einer für alle (EfA)
Einer für alle (EfA) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Land oder eine Gruppe von Ländern eine digitale Verwaltungsleistung entwickelt und betreibt, während andere Länder und Kommunen sie mitnutzen. Die Nachnutzung blieb laut IT-Planungsrat wegen technischer, organisatorischer und vergaberechtlicher Hürden hinter den Erwartungen zurück.
Fachverfahren
Fachverfahren heißt die Software, mit der eine Behörde einen bestimmten Vorgang bearbeitet, etwa das Meldewesen, die Gewerbeanzeige oder das Elterngeld. Online-Anträge enden häufig in einem solchen Programm. Welches Fachverfahren eine Kommune nutzt, hängt meist von ihrem Land und ihrem IT-Dienstleister ab.
FITKO
FITKO steht für Föderale IT-Kooperation. Die Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main wurde im Januar 2020 gegründet, Träger sind der Bund und alle Länder. Die Anstalt unterstützt den IT-Planungsrat, steuert gemeinsame Digitalisierungsprojekte und betreut die Nachnutzung von EfA-Leistungen.
Föderale Modernisierungsagenda
Föderale Modernisierungsagenda heißt das Maßnahmenpaket, das Bundeskanzler und Ministerpräsidenten am 4. Dezember 2025 beschlossen haben. Die mehr als 200 Maßnahmen reichen vom Deutschland-Stack über die EUDI-Wallet bis zur Bündelung der Fahrzeugzulassung beim Bund.
Gemeindeverband
Gemeindeverband nennt das Statistische Bundesamt den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu einer gemeinsamen Verwaltung, je nach Land etwa Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft. Ende 2025 zählte das Bundesamt 1.203 solcher Verbände, denen 7.566 Gemeinden angehörten.
IT-Planungsrat
IT-Planungsrat heißt das gemeinsame Steuerungsgremium von Bund und Ländern für die Informationstechnik der Verwaltung. Grundlage ist der IT-Staatsvertrag, der am 1. April 2010 in Kraft trat. Die kommunalen Spitzenverbände entsenden drei beratende Mitglieder.
KONSENS
KONSENS heißt der Verbund, in dem Bund und Länder seit 2007 einheitliche Software für die Steuerverwaltung entwickeln und einsetzen, darunter das Steuerportal ELSTER. Seit 2017 regelt das KONSENS-Gesetz die Zusammenarbeit und einen verbindlichen Einsatzplan für alle Finanzämter.
Mein Unternehmenskonto
Mein Unternehmenskonto ist das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen mit elektronischem Postfach. Firmen weisen sich darüber mit einem ELSTER-Organisationszertifikat aus, das auf der betrieblichen Steuernummer beruht, und erreichen damit Onlinedienste verschiedener Behörden.
NOOTS
NOOTS steht für National-Once-Only-Technical-System, die technische Infrastruktur für den Austausch von Nachweisen zwischen Behörden. Die erste funktionsfähige Version ging im Januar 2026 in den Livebetrieb, Ende 2026 soll das System für den flächendeckenden Ausbau bereitstehen.
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Onlinezugangsgesetz (OZG) heißt das Bundesgesetz von 2017, das Bund und Länder verpflichtete, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Die Frist wurde deutlich verfehlt. Das Änderungsgesetz von 2024 setzt auf Ende-zu-Ende-Digitalisierung und ein zentrales Bürgerkonto.
Portalverbund
Portalverbund nennt das Onlinezugangsgesetz die Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern. Bürger sollen eine Leistung über jedes Portal finden und zur zuständigen Behörde gelangen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass auch die Gemeinden angebunden sind.
Registermodernisierung
Registermodernisierung bezeichnet den Umbau der staatlichen Register, damit Behörden Daten untereinander austauschen können. Das Identifikationsnummerngesetz von 2021 führt die Steuer-ID als gemeinsames Merkmal in 50 Registern ein, vom Melderegister bis zum Zentralen Fahrzeugregister.
Vollzugsföderalismus
Vollzugsföderalismus beschreibt die deutsche Arbeitsteilung, nach der der Bund die meisten Gesetze erlässt, Länder und Kommunen sie aber ausführen. Grundlage ist Artikel 83 des Grundgesetzes. Für die Digitalisierung heißt das: Die Verfahren laufen bei Tausenden Behörden vor Ort.
X-Road
X-Road heißt die estnische Plattform für den sicheren Datenaustausch zwischen Behörden und Organisationen. Nach Angaben von e-Estonia laufen darüber rund 2,2 Milliarden Abfragen im Jahr. Das Prinzip, Daten zwischen Registern statt über den Bürger auszutauschen, gilt als Vorbild für Europa.
FAQ: Verwaltungsdigitalisierung braucht eine gemeinsame Plattform

Wie viele Gemeinden hat Deutschland?
Zum 31. Dezember 2025 zählte Deutschland 10.753 Gemeinden, darunter 2.060 Städte und 106 kreisfreie Städte. Hinzu kommen 294 Landkreise. Die meisten Gemeinden liegen in Rheinland-Pfalz mit 2.300, die wenigsten in den Stadtstaaten.
Was regelt das Onlinezugangsgesetz?
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen online anzubieten und ihre Portale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Seit der Reform von 2024 ersetzt ein Online-Formular über ein Verwaltungsportal die Schriftform, und der Bund stellt ein zentrales Bürgerkonto bereit.
Wer ist in Deutschland für die Digitalisierung der Verwaltung zuständig?
Zuständig sind alle Ebenen gemeinsam. Der Bund verantwortet über das Digitalministerium seine eigenen Leistungen und das Bürgerkonto, die Länder ihre Portale und Fachverfahren, die Kommunen die Umsetzung vor Ort. Koordiniert wird das im IT-Planungsrat, unterstützt von der FITKO.
Wofür brauche ich eine BundID?
Mit der BundID melden Sie sich bei vielen Onlinediensten von Bund, Ländern und Kommunen an, etwa für Anträge auf Förderungen oder für die Gewerbeanmeldung. Bescheide landen im Postfach des Kontos. Ein Benutzername und ein Passwort genügen für das Grundkonto, für viele Leistungen brauchen Sie den Online-Ausweis.
Können Beamte entlassen werden, wenn ihre Stelle wegfällt?
Nein, eine betriebsbedingte Kündigung kennt das Beamtenrecht nicht. Wird eine Behörde aufgelöst oder umgebildet, können Beamte auf Lebenszeit versetzt oder nach Paragraf 18 des Beamtenstatusgesetzes in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden.
Ab wann haben Bürger einen Anspruch auf digitale Verwaltungsleistungen?
Einen Rechtsanspruch auf einen elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes haben Nutzer nach dem Onlinezugangsgesetz ab 2029. Bei Leistungen der Länder und Kommunen besteht kein entsprechender Anspruch, Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Quellen
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Statistisches Bundesamt | Gemeinden in den Ländern nach Einwohnergrößenklassen am 31.12.2024 | https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/08-gemeinden-einwohner-groessen.html | besucht am 07.10.2026
Statistisches Bundesamt | Glossar: Gemeindeverbände | https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Glossar/gemeindeverbaende.html | besucht am 07.10.2026
Statistisches Bundesamt | Kreisfreie Städte und Landkreise nach Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte am 31.12.2024 | https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/04-kreise.html | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Grundgesetz, Artikel 28 | https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Grundgesetz, Artikel 79 | https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Grundgesetz, Artikel 83 | https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_83.html | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Grundgesetz, Artikel 84 | https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_84.html | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Grundgesetz, Artikel 91c | https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91c.html | besucht am 07.10.2026
IT-Planungsrat | Rechtliche Grundlagen | https://www.it-planungsrat.de/der-it-planungsrat/rechtliche-grundlagen | besucht am 07.10.2026
IT-Planungsrat | Zusammensetzung | https://www.it-planungsrat.de/der-it-planungsrat/zusammensetzung | besucht am 07.10.2026
Landratsamt Emmendingen | Startseite: Der Landkreis Emmendingen mit seinen 24 Gemeinden | https://www.landkreis-emmendingen.de/startseite | besucht am 07.10.2026
Landratsamt Emmendingen | Digitaler Bauantrag | https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/bauen-naturschutz/digitaler-bauantrag | besucht am 07.10.2026
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft | Pressemitteilung: INSM-Behörden-Digimeter 2026 (12.03.2026) | https://files.insm.de/uploads/2026/03/20260312_INSM_Pressemitteilung_Digimeter26.pdf | besucht am 07.10.2026
Vitako | Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister | https://vitako.de/ | besucht am 07.10.2026
Vitako | Flyer Mitgliederwerbung 2026 | https://vitako.de/wp-content/uploads/2026/08/VITAKO_Flyer_Mitgliederwerbung_2026_v6-1.pdf | besucht am 07.10.2026
Komm.ONE | Wer wir sind | https://www.komm.one/wer-wir-sind | besucht am 07.10.2026
Komm.ONE | Historie | https://www.komm.one/wer-wir-sind/historie | besucht am 07.10.2026
Komm.ONE | Träger und Gremien (Mitgliederverzeichnis Zweckverband 4IT, Stand 01.01.2026) | https://www.komm.one/wer-wir-sind/traeger-und-gremien | besucht am 07.10.2026
AKDB | Über die AKDB | https://www.akdb.de/ueber-die-akdb/ | besucht am 07.10.2026
Dataport | Dataport: Unternehmen | https://www.dataport.de/unternehmen/dataport/ | besucht am 07.10.2026
ekom21 | Über ekom21 | https://www.ekom21.de/unternehmen/ueber-ekom21/ | besucht am 07.10.2026
Landesregierung Baden-Württemberg | Online-Verwaltung: service-bw | https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/online-verwaltung | besucht am 07.10.2026
Rechnungshof Baden-Württemberg | Jahresbericht 2026, Beitrag 5: Digitale Zugänge zur Verwaltung | https://rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/Denkschriften/Jahresbericht_2026/Beitrag_005_DigitaleZugaenge.pdf | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, § 1 | https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Gewerbeordnung, § 14 | https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html | besucht am 07.10.2026
Land Berlin | Gewerbeanmeldung (Service-Portal Berlin) | https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/ | besucht am 07.10.2026
Markt Obergünzburg | Informationen zum Gewerbewesen 2026 | https://www.oberguenzburg.de/fileadmin/eigene_dateien/oberguenzburg/Formulare/Informationen_zum_Gewerbewesen_2026.pdf | besucht am 07.10.2026
Bundesministerium der Justiz | Onlinezugangsgesetz | https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html | besucht am 07.10.2026
Bundesgesetzblatt | Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 245) | https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/245/VO.html | besucht am 07.10.2026
FITKO | Marktplatz für EfA-Leistungen | https://www.fitko.de/produktmanagement/marktplatz-fuer-efa-leistungen | besucht am 07.10.2026
FITKO | Wer wir sind | https://www.fitko.de/ueber-uns/wer-wir-sind | besucht am 07.10.2026
IT-Planungsrat | Beschluss 2020/39: Eckpunkte Umsetzung des OZG mit Mitteln des Konjunkturpakets | https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2020/Beschluss2020-39_Eckpunkte_Umsetzung_des_OZG.pdf | besucht am 07.10.2026
Nationaler Normenkontrollrat | Jahresbericht 2022 | https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2022-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=6 | besucht am 07.10.2026
Bundesrechnungshof | Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes: Steuerung und Koordinierung (29.03.2023) | https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/onlinezugangsgesetz.html | besucht am 07.10.2026
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Deutscher Landkreistag | Positionspapier Staatsmodernisierung und Digitalisierung (27.10.2025) | https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/251027_PosPap_Staatsmodernisierung_und_Digitalisierung.pdf | besucht am 07.10.2026
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Thüringer Landtag | Drucksache 8/4186: Bearbeitungszeiten beim Elterngeld im Landkreis Gotha (27.08.2026) | https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/108979 | besucht am 07.10.2026
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Senatskanzlei Berlin | 14-Tage-Ziel bei den Bürgerämtern erreicht (15.05.2026) | https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1671216.php | besucht am 07.10.2026
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autohaus.de | Branchenverbund: Digitale Kfz-Zulassung weiter auf der Bremse (18.05.2026) | https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/branchenverbund-digitale-kfz-zulassung-weiter-auf-der-bremse-3805300 | besucht am 07.10.2026
