Für eine Kilowattstunde an den Schnellladern von EWE Go zahlte der Roaming-Anbieter Digital Charging Solutions zuletzt 83,7 Cent, die App-Kunden des Betreibers zahlen 52 Cent. Das Landgericht München I wertet diesen Aufschlag als Verstoß gegen EU-Recht und stärkt damit die Ladedienste von BMW und Mercedes.

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Das Urteil zu Ladepreisen vom 6. Oktober betrifft ein verbreitetes Preismodell: Der Säulenbetreiber verkauft Strom über die eigene App günstig und gibt ihn an fremde Ladekarten-Anbieter nur mit Aufschlag ab. Laut Handelsblatt darf EWE Go dem Anbieter DCS künftig keinen höheren Kilowattstundenpreis berechnen als den Kunden der eigenen App.[1] Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • EWE Go muss DCS denselben Kilowattstundenpreis berechnen wie den eigenen App-Kunden, derzeit 52 Cent.
  • Eine Blockiergebühr, die nur Fremdanbieter traf, erklärte das Gericht für unzulässig.
  • DCS kann Schadenersatz für die Zeit ab dem 13. April 2024 verlangen, die Höhe klärt ein weiteres Verfahren.
  • Grundlage ist das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung für Ladeinfrastruktur AFIR.

Was hat das Landgericht München I entschieden?

Zwei Ladestecker mit Kabel und Preisschildern (52/84 Cent) auf weißem Grund
DCS klagt gegen Großhandelspreis von EWE Go. Spontanlader zahlen 79 Cent/kWh, App-Nutzer 52 Cent/kWh

DCS betreibt die Ladedienste mehrerer Autohersteller und gehört zu gleichen Teilen BMW, Mercedes-Benz und BP.[1] Der Münchner Anbieter klagte gegen den Großhandelspreis von 83,7 Cent je Kilowattstunde, den EWE Go laut Branchenmedien verlangte. Spontanlader ohne Vertrag zahlten zum Zeitpunkt der Klage 79 Cent, Laden über die eigene App kostet bis heute 52 Cent.[2] Zusätzlich verlangte EWE Go nur von Fremdanbietern wie DCS eine Blockiergebühr von 10 Cent je Minute, die das Gericht ebenfalls kippte.

Den Schadenersatz sprach die Kammer dem Grunde nach ab dem 13. April 2024 zu, dem Stichtag der EU-Verordnung.[1] DCS-Chef Jörg Reimann sagte: „Wer im Einkauf deutlich mehr zahlt, als der Betreiber seinen eigenen Kundinnen und Kunden berechnet, kann an diesem Ladepunkt kein wettbewerbsfähiges Angebot machen.“ EWE Go will nach eigener Aussage zunächst die Urteilsbegründung prüfen.

Warum lohnt sich der Aufschlag für den Betreiber?

EWE Go betreibt mehr als 3.000 eigene Ladepunkte und verkauft den Strom dort zugleich an Endkunden.[2] Liegt der Einkaufspreis des Konkurrenten über dem eigenen Endkundenpreis, kann der Rivale an dieser Säule nur mit Verlust verkaufen. Das Bundeskartellamt beschrieb diese Kosten-Preis-Schere schon 2024 in seiner Sektoruntersuchung als mögliches Missbrauchsmuster marktbeherrschender Betreiber. Eine Regulierung der Ladepreise lehnte die Behörde damals als kontraproduktiv ab.[3]

Die AFIR verbietet seit April 2024, zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern beim Preis zu unterscheiden. Erlaubt bleiben Abstufungen nur, soweit sie verhältnismäßig und objektiv begründet sind.[4] Das Münchner Gericht legt die Klausel streng aus: Als Maßstab gilt der App-Tarif des Betreibers, der teurere Spontanpreis zählt nicht.

Ein Ladepunkt, drei Preise
Preise je Kilowattstunde vor dem Urteil vom 6. Oktober 2026
0,52 €
zahlen Kundinnen und Kunden der EWE-Go-App, ohne Grundgebühr
0,79 €
zahlten Spontanlader ohne Vertrag zum Zeitpunkt der Klage
0,837 €
verlangte EWE Go vom Roaming-Anbieter DCS, gut 60 % mehr als in der App
13.04.2024
Ab diesem Tag gilt das AFIR-Diskriminierungsverbot, ab hier läuft der Schadenersatz

Was ändert das Urteil für Fuhrparks und Fahrer?

Ladekarten-Anbieter dürften sich auf das Urteil berufen, um günstigere Einkaufspreise auch bei anderen Netzen zu verhandeln. Wie unterschiedlich große Netze ihre Preise setzen, zeigte zuletzt ein Stichtag, an dem Aral die Preise senkte und Ionity sie erhöhte. Besonders viel Gewicht hat das Urteil gegenüber Betreibern mit großem Marktanteil: Allein die EnBW kommt auf 27 Prozent der Schnellladevorgänge in Deutschland.

Das Kartellamt wollte die Ladepreise nicht regulieren. Jetzt erledigen das die Zivilgerichte mit dem EU-Recht.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Ein Freibrief für sinkende Preise ist das Urteil trotzdem nicht. EWE Go kann vor dem Oberlandesgericht München in Berufung gehen, und gleiche Konditionen lassen sich auch über einen teureren App-Tarif herstellen. Fuhrparkleiter sollten Ladekarten deshalb weiter netzweise vergleichen, statt auf sinkende Roaming-Preise zu setzen. Einen Überblick über die Ladetarife für E-Autos bietet Dr. Web ebenso wie den Tankkarten-Vergleich für gemischte Flotten.

Quellen

[1] Handelsblatt: „Elektromobilität: Dieses Urteil könnte den deutschen Lademarkt umkrempeln“ (6. Oktober 2026)

[2] EWE Go: „E-Auto unterwegs laden mit EWE Go“ (Tarifangaben, abgerufen am 7. Oktober 2026)

[3] Bundeskartellamt: „Wettbewerbsschädliche Strukturen beim Angebot von Ladestrom“ (1. Oktober 2024)

[4] EUR-Lex: „Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“, Artikel 5 Absatz 3

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