Meta setzt die neuen Bedingungen für Geschäftskonten auf Facebook, Instagram und WhatsApp erst am 20. November in Kraft statt am 30. Oktober. Verlage und Werbetreibende hatten die britische Wettbewerbsbehörde und die EU-Kommission um ein Eingreifen gebeten. Eine Änderung an der Klausel zum Auslesen von Websites hat der Konzern nicht angekündigt.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen„Wir verschieben das Inkrafttreten unserer überarbeiteten Geschäftsbedingungen für Unternehmen und der Bedingungen für selbst gebuchte Anzeigen auf den 20. November“, teilte ein Meta-Sprecher am Freitag per E-Mail mit.[1] Der Konzern wolle Partnern mehr Zeit geben, um zu erklären, „was sich ändert und was nicht“. Den Vorwurf, die Bedingungen gäben ihm ein unbegrenztes Recht an fremden Inhalten für seine KI-Dienste, weist Meta zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neuen Bedingungen gelten ab 20. November, wer ein Geschäftskonto weiter nutzt, stimmt ihnen dann zu.[1]
- Die Klausel erlaubt Meta, Websites auszulesen, die mit einem Geschäftskonto verbunden sind, auch mit eigens angelegten Testkonten.[3]
- Die britische Wettbewerbsbehörde CMA führt nach eigenen Angaben „dringende Gespräche“ mit Meta.[4]
- Verlegerverbände begrüßen den Aufschub, verlangen aber Änderungen am Vertragstext.[2]
Warum verschiebt Meta die Bedingungen?

Wie Reuters am Donnerstag berichtete, hatte sich die Initiative Movement for an Open Web, zu der Verlage und Werbetreibende gehören, bei der CMA und der EU-Kommission beschwert.[4] Sie verlangte einstweilige Maßnahmen, damit die Bedingungen nicht am 30. Oktober wirksam werden. Mitgründer Tim Cowen sagte, die Änderung gebe Meta „freie Hand, Inhalte von fast jeder Website der Welt auszulesen“. Die CMA hatte sich am 21. Oktober mit Meta getroffen, die Kommission kündigte an, die Beschwerde im üblichen Verfahren zu prüfen.
Vorausgegangen waren Einwände der Verlegerverbände. In Europa forderten EMMA, ENPA, der European Publishers Council und News Media Europe die Kommission auf, einstweilige Maßnahmen zu erlassen.[3] In Deutschland hatten sich der Zeitungsverlegerverband BDZV und der Zeitschriftenverband MVFP gegen die Bedingungen gestellt.[4] Der Weltverband WAN-IFRA schrieb an Metas Cheflobbyisten Joel Kaplan. Dr. Web hatte am 19. Oktober über die Klausel und die Einwände von Juristen berichtet.
Was steht in der umstrittenen Klausel?
Jedes Geschäftskonto auf Facebook, Instagram, Threads, Messenger und WhatsApp gilt nach den neuen Bedingungen als Erlaubnis, jede Domain auszulesen, die mit dem Unternehmen „verbunden“ ist.[2] Dazu kommt jede Webadresse eines Verlags, die ein beliebiger Nutzer teilt. Meta darf dafür automatische Programme einsetzen, sich mit eigens angelegten Testkonten anmelden und die Seiten auch später erneut abrufen.[3] Die Inhalte dienen dazu, Metas „Werbe- und Unternehmensangebote“ zu entwickeln, und zu diesen gehört auch generative KI.
Das Wort „trainieren“ hatte Meta nach ersten Protesten gestrichen. WAN-IFRA hält die neue Fassung für ebenso weit und bemängelt, dass Metas Zusage, die robots.txt zu beachten, nicht im Vertrag steht.[3] Meta erklärt, die Regeln zum Auslesen beträfen nur Anzeigen und Angebote für Unternehmen, an der Arbeit seiner Crawler ändere sich nichts.[4] Website-Betreiber könnten ihre Vorgaben weiter über die robots.txt festlegen.
Drei Wochen Aufschub ändern keinen Satz im Vertrag, nur das Datum.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Welches Druckmittel hat die britische Wettbewerbsbehörde?
Seit dem Gesetz über digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucher (Digital Markets, Competition and Consumers Act) kann die CMA große Plattformen als Unternehmen mit strategischer Marktstellung einstufen, vergleichbar den Torwächtern im EU-Gesetz über digitale Märkte, und ihnen danach Verhaltenspflichten auferlegen. Wie das abläuft, zeigt der Vorschlag, den die CMA am 16. Oktober zu Microsoft vorgelegt hat. CMA-Chefin Sarah Cardell nannte Meta im Oberhaus laut der News Media Association (NMA) einen Kandidaten für die nächste Einstufung.[2]
Der britische Verlegerverband will zuerst freiwillige Zusagen erreichen, wie sie die CMA bereits von Microsoft und AWS bei Cloud-Diensten angenommen hat. Bis zu ein Drittel der Zugriffe auf britische Lokalzeitungen kommt laut NMA über Facebook, ein Rückzug von der Plattform kommt für sie kaum infrage. „Der Aufschub ist willkommen, aber er ist eine Pause, keine Lösung“, sagte NMA-Chef Theo Bamber.[2] Weigere sich Meta, die Klausel zu ändern, müsse die CMA das Verfahren zur Einstufung beginnen.
Was bedeutet der Aufschub für Unternehmen in Deutschland?
Für einstweilige Maßnahmen der EU-Kommission liegt die Hürde hoch. Nach Artikel 8 der Kartellverfahrensverordnung braucht es einen dringenden Fall, die Gefahr eines ernsten, nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Wettbewerb und eine auf den ersten Blick festgestellte Zuwiderhandlung.[5] Die Kommission entscheidet darüber von Amts wegen, eine Beschwerde allein erzwingt nichts. In Deutschland steht Meta seit Mai 2022 unter der erweiterten Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts nach Paragraf 19a des Wettbewerbsgesetzes.[6]
Für Unternehmen mit Facebook-Seite oder Anzeigenkonto bleiben damit vier Wochen bis zum Stichtag. Wer Metas Crawler aussperren will, kann in der robots.txt die Kennungen Meta-ExternalAds und Meta-ExternalAgent sperren. Ob Meta sich daran hält, regelt der Vertrag nicht. Ein Widerspruch gegen die Bedingungen ist nicht vorgesehen, wer das Konto nach dem 20. November weiter nutzt, stimmt zu. Die europäischen Datenschutzbehörden erwarten in neuen Leitlinien, dass KI-Entwickler eine Sperre in der robots.txt beachten.
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- ReutersMeta to delay new commercial terms criticised by publishers, advertisers (23. Oktober 2026, Abdruck bei Investing.com, mit Stellungnahme eines Meta-Sprechers)
- InPublishingNMA calls on CMA to halt Meta’s „outrageous assault on journalism“ (23. Oktober 2026, mit Stellungnahme der News Media Association zum Aufschub)
- InPublishingWorld’s news publishers call on Meta to halt scraping clause in new Commercial Terms (23. Oktober 2026, Brief von WAN-IFRA an Meta)
- ResultsensePublishers ask CMA to suspend Meta’s new commercial terms (23. Oktober 2026, mit Stellungnahmen von CMA, EU-Kommission und Meta)
- EUR-LexVerordnung (EG) Nr. 1/2003 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, Artikel 8
- iFunBundeskartellamt: Neue Regeln für Facebook-Mutter Meta
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