Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat am 30. Oktober eine kostenlose Web-App freigegeben, mit der Landwirte, Winzer, Gärtner und Förster ihre Einsätze von Pflanzenschutzmitteln digital erfassen können.[1] Ab 1. Januar 2027 genügt das Papierheft nicht mehr: Dann müssen alle beruflichen Anwender ihre Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar führen, wie die EU-Durchführungsverordnung 2023/564 verlangt.[2]
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenInhalt 5 Abschnitte
Was die Umstellung die Betriebe kostet, hat die Bundesregierung nicht beziffert.[3]
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2027 müssen Aufzeichnungen auf Papier spätestens 30 Tage nach der Anwendung in elektronischer Form vorliegen.
- Seit Januar 2026 gehören Zulassungsnummer, Kultur und die Lage der behandelten Fläche zu jedem Eintrag.
- Die App DiPAgE läuft im Browser und ohne Konto, die Daten bleiben auf dem eigenen Gerät.
- Deutschland macht von einer Öffnungsklausel der EU Gebrauch und hat die Digitalpflicht um ein Jahr verschoben.
Warum steht in der Kostenrechnung des Bundes eine Null?

Die elektronische Form schreibt Artikel 2 der EU-Verordnung unmittelbar vor, nicht das Bundesrecht. Nach dem Leitfaden der Bundesregierung zählen solche Folgekosten deshalb nicht als Erfüllungsaufwand, schreibt das Agrarministerium im Gesetzentwurf. Für die Wirtschaft ändere sich der Aufwand nicht, obwohl Betrieben ohne elektronische Ackerschlagkartei Folgekosten entstehen.[3]
Betroffen ist jeder berufliche Anwender: Das Statistische Bundesamt zählte 2023 rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe, nicht alle setzen Pflanzenschutzmittel ein.[4] Hinzu kommen Forstbetriebe, Gartenbau und Baumschulen. Nach derselben Methodik stehen auch beim Cyberresilienz-Gesetz für Hersteller null Euro. Bei den nationalen Nachweisen für Tierarzneimittel verbucht dasselbe Ministerium im Entwurf den Wegfall dagegen als Ersparnis, obwohl eine EU-Aufzeichnungspflicht bleibt.
Was müssen Betriebe aufzeichnen?
Seit 1. Januar 2026 gehören zu jedem Eintrag die Zulassungsnummer des Mittels, die Kultur mit EPPO-Code, einem europäischen Kürzel für Pflanzenarten, die Art der Verwendung und die Lage der Fläche. Maßgeblich ist die Flächenbezeichnung aus dem Antrag auf Agrarförderung, ersatzweise ein GPS-Punkt oder die Flurstücknummer. Entwicklungsstadium der Pflanze und Beginn der Behandlung kommen hinzu, soweit die Zulassung das vorgibt. Aufzuzeichnen ist unverzüglich, in der Regel binnen 14 Tagen, erläutert das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Die Aufzeichnungen sind auch für die Konditionalität maßgeblich, an die die Agrarzahlungen geknüpft sind.[5]
Für 2026 erlaubt das Pflanzenschutzgesetz noch Papier. Die Übergangsfrist kam im Dezember 2025 auf Antrag von Union und SPD ins Gesetz. Möglich machte das eine Änderungsverordnung der EU-Kommission vom Herbst 2025, der alle Mitgliedstaaten im zuständigen Ständigen Ausschuss zugestimmt hatten.[6][3]
Die App kostet nichts, die Stunden am Rechner schon. In der Rechnung des Bundes tauchen diese Stunden nicht auf.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was spricht für die digitale Pflicht?
Die Kommission begründet die Vorgabe mit einheitlichen Daten, auf die Behörden Überwachung und Kontrolle stützen sollen. Das soll helfen, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu senken.[2] Die Bundesregierung sieht darin zudem einen Schritt zur digitalen Kommunikation zwischen Betrieben und Verwaltung.[3]
Im Agrarausschuss nannte die SPD die Digitalisierung einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Linke forderte eine Bagatellgrenze für kleine Betriebe, die AfD sah neue Lasten ohne erkennbaren Nutzen für Umwelt und Verbraucher. Die Grünen vermissten eine einheitliche Schnittstelle von Bund und Ländern.[6] Das JKI hat seinen Datenstandard offengelegt, damit Anbieter von Ackerschlagkarteien denselben Standard nutzen können.[1]
Was kommt 2028 auf die Länder zu?
Spätestens ab 2028 verlangt die EU-Verordnung 2022/2379 deutlich mehr Datensätze zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Der Bundesrat warnte, die Pflanzenschutzdienste der Länder müssten die Aufzeichnungen dann bei jedem Betrieb einzeln einholen. Die Länderkammer wollte die Aufgabe den Statistikämtern übertragen. Die Bundesregierung lehnte die dafür beantragte Befristung ab und arbeitet nach eigener Angabe an einem System für die Erhebung.[3] Wie die maschinenlesbaren Daten von den Geräten der Betriebe zu den Behörden gelangen, ist damit noch offen.
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Julius Kühn-InstitutBetriebe können mit neuer kostenfreier App ihre Pflanzenschutz-Anwendungen digital erfassen
- Europäische KommissionDurchführungsverordnung (EU) 2023/564 über die Aufzeichnungen beruflicher Verwender von Pflanzenschutzmitteln
- Deutscher BundestagDrucksache 21/2473, Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung
- top agrar2023 gab es 7.800 landwirtschaftliche Betriebe weniger als 2020 (Agrarstrukturerhebung 2023 des Statistischen Bundesamts)
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieNeue Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Deutscher BundestagDrucksache 21/3344, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Mehr Newshunger?
- Agrarministerium will Nachweispflichten streichen: Betriebe sollen 61 Millionen Euro sparen
- Labormeldepflicht: Bund will streichen, ohne die Ersparnis zu beziffern
- BASF-Herbizid Luxinum: Umweltinstitut stellt Eilantrag gegen die Notfallzulassung
- Cyberresilienz-Gesetz: BSI soll 141 Stellen bekommen, zwei Stichtage sind verstrichen
- EUDI-Wallet-Gesetz: Ohne Lichtbildabruf fehlen 154 Millionen Euro der geplanten Entlastung
- Bürokratiekosten: Vom 4,7-Milliarden-Ziel hat das Finanzministerium 24 Millionen geschafft
