Hundert Tage lang lief das Smartphone von Ethereum-Mitgründer Vitalik Buterin ohne Mobilfunkdaten, X liest er seit Monaten nur noch über eine App, die mehrere Netzwerke bündelt und ohne Empfehlungsalgorithmus auskommt. In einem Blogbeitrag vom 31. Oktober rät Buterin außerdem von Webanwendungen ab, weil Nutzer dem Server bei jedem Aufruf neu vertrauen müssen. Als Ersatz nutzt er Kommandozeilen-Werkzeuge, eines davon hat ihm eine KI geschrieben.
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In Singapur kam Buterin während des Experiments nicht in die Fahrdienst-App Grab, denn den Anmeldecode per SMS konnte sein Telefon nicht empfangen. Also fuhr er U-Bahn. Buterin nennt sein Programm digitalen Minimalismus: Jede Nutzung digitaler Technik soll eine bewusste Wahl sein.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Buterin schreibt auf X über den Client Firefly, der auch Bluesky, Farcaster und Lens bündelt.
- Hundert Tage nutzte er unterwegs nur WLAN.
- Webanwendungen hält Buterin für unsicher und datenhungrig.
- In der Schweiz fand er kaum offenes WLAN, eine Folge der dortigen Identifikationspflicht.
Warum meidet Buterin die Oberfläche von X?

Von der Plattform X hat sich Buterin nicht verabschiedet, wohl aber von ihrer Oberfläche. Buterin schreibt über Firefly, einen Client, der Beiträge von X, Bluesky sowie den zum Teil auf Ethereum aufbauenden Netzwerken Farcaster und Lens zusammenführt. Entscheidend ist nach Buterins Erfahrung, dass der Empfehlungsalgorithmus fehlt.[1]
Den Mechanismus beschreibt Buterin als Falle: Klickt ein Nutzer einen verstörenden Beitrag nur aus Neugier an, wertet der Algorithmus den Klick als Interesse und zeigt mehr davon, nach dem nächsten Klick noch mehr. Sein Rat an die Leser lautet: „Nutzen Sie die Plattform als Informationsquelle, ohne in ihren Strudel gezogen zu werden.“[1]
Für den Flugmodus nennt Buterin den Datenschutz als Hauptgrund. Ein Telefon im Mobilfunknetz sei ein ständig eingeschaltetes Ortungsgerät, dessen Daten auch bei Werbefirmen landen könnten. Anonyme SIM-Karten helfen aus seiner Sicht wenig, weil die Gerätenummer IMEI ein Telefon ein Leben lang erkennbar macht, auch nach einem Wechsel der SIM-Karte. Zur Navigation nutzte er die Karten-App CoMaps mit Offline-Daten aus OpenStreetMap.
Warum hält Buterin Webanwendungen für riskant?
Eine Webanwendung lädt der Browser bei jedem Aufruf neu vom Server, für einen Angriff genügt also ein einziger Einbruch beim Betreiber im falschen Moment. Eine heruntergeladene Anwendung verlangt dieses Vertrauen nach Buterins Argument nur einmal.[1] Wie real dieses Einfallstor ist, zeigte der Diebstahl bei der Kryptobörse Bybit im Februar 2025. Angreifer hatten den Rechner eines Entwicklers von Safe{Wallet} übernommen und Bybit über die Weboberfläche eine getarnte Transaktion zur Freigabe untergeschoben, laut Safe ohne Fehler in den Smart Contracts.[2]
Beim Datenschutz sieht Buterin Websites ebenfalls im Nachteil. Jede Website kann Browser samt Version, Betriebssystem und Bildschirmgröße auslesen, während des Besuchs auch Mausbewegungen und Klickmuster, an denen sich Nutzer wiedererkennen lassen. Viele Seiten geben solche Daten an Analysefirmen und andere Drittanbieter weiter.
Als Ausweg empfiehlt Buterin die Unix-Philosophie mit kleinen Programmen, die je eine Aufgabe erledigen und Daten als einfachen Text aneinander weiterreichen. Die Bedienung übernimmt nach seiner Vorstellung eine KI, der Nutzer formuliert seine Wünsche in Alltagssprache statt in Shell-Befehlen. Zahlungen, die den Absender verbergen, erledigt er meist mit dem Kommandozeilen-Werkzeug kohaku-cli, ein anderes Werkzeug dieser Art hat ihm eine KI geschrieben.[1] Schon im Oktober hatte Buterin beschrieben, wie er seinen KI-Agenten anonymisiert.
Was folgt daraus für Unternehmen in der DACH-Region?
Die Schweiz landete in Buterins WLAN-Rangliste auf dem letzten Platz. Grund ist eine Identifikationspflicht: Nach Art. 19 Abs. 2 der Schweizer Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs müssen Anbieter bei professionell betriebenen öffentlichen WLAN-Zugängen alle Nutzer identifizieren, Privathaushalte und Kleinbetriebe sind ausgenommen.[3] In Deutschland gilt das Gegenteil. Behörden dürfen WLAN-Anbieter laut Digitale-Dienste-Gesetz weder zur Registrierung der Nutzer noch zu einem Passwort verpflichten, freiwillig bleibt beides erlaubt.[4]
Jedes fremde Skript auf Ihrer Website ist ein Zulieferer, dem Ihre Kunden bei jedem Seitenaufruf neu vertrauen müssen.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Für Website-Betreiber berührt Buterins Kritik auch das Recht. Greift eine Seite auf Informationen im Endgerät zu, etwa um Besucher wiederzuerkennen, braucht der Betreiber nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, sofern der Zugriff für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich ist.[5] Prüfen Sie deshalb, welche Skripte fremder Anbieter Ihre Seiten laden, und entfernen Sie überflüssige. Die übrigen binden Sie per Subresource Integrity an einen Prüfwert, dann verweigert der Browser eine veränderte Datei. Für Freigaben mit hohem Risiko wie Zahlungen lohnt eine zweite Bestätigung außerhalb des Browsers.
Quellen
5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Vitalik ButerinDigital minimalism (31.10.2026, englisch)
- Safe auf XSafe{Wallet} Statement on Targeted Attack on Bybit (26.02.2025, englisch)
- Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPFMerkblatt „WLAN“ zu Art. 19 Abs. 2 VÜPF (Stand 04.07.2018, PDF)
- Bundesministerium der JustizDigitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 7 Beschränkte Verantwortlichkeit
- Bundesministerium der JustizTelekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
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