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JD.com darf Ceconomy übernehmen, den Mutterkonzern von MediaMarkt und Saturn. Die EU-Kommission hat zuvor festgestellt, dass der chinesische Konzern Subventionen aus China erhalten hat. Zehn Jahre lang muss JD.com deshalb Lager, Logistik und IT auch anderen Händlern zu den Bedingungen von Ceconomy anbieten.

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Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was hat Brüssel bei JD.com gefunden?
  2. Wie sollen die Auflagen den Vorteil ausgleichen?
  3. Was heißt die Genehmigung für Händler in Deutschland?
  4. Mehr Newshunger?

Die EU-Kommission hat am Dienstag die Übernahme von Ceconomy durch JD.com unter Auflagen genehmigt.[1] JD.com bietet rund 2,2 Milliarden Euro, 4,60 Euro je Aktie in bar. Laut Reuters will der Konzern den Kauf bis zum 12. November abschließen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission hat festgestellt, dass JD.com Kredite zu Vorzugskonditionen, Steueranreize und Zuschüsse aus China erhalten hat.
  • Geschäfte zwischen JD.com und Ceconomy laufen zu marktüblichen Bedingungen, auch Kredite.
  • Andere Händler können JDs Lager-, Logistik- und IT-Dienste zu denselben Bedingungen buchen wie Ceconomy.
  • Die Zusagen gelten zehn Jahre, ein unabhängiger Treuhänder überwacht sie.

Was hat Brüssel bei JD.com gefunden?

Zwei Boxen mit Orange auf Regal, Schild: „Gleiche Bedingungen“ auf weißem Grund
EU-Kommission prüft staatliche Subventionen für JD.com: Chinesischer Staat finanzierte Lager- und IT-Infrastruktur, die Ceconomy nach Übernahme nutzen würde

Als die Kommission im Mai die eingehende Prüfung eröffnete, ging es um mögliche Subventionen. Jetzt spricht sie von einem Befund: JD.com habe Geld vom chinesischen Staat erhalten, das geeignet sei, den EU-Binnenmarkt zu verzerren. Dieses Geld habe zum Aufbau der Lager- und IT-Kapazitäten beigetragen, die Ceconomy nach der Übernahme nutzen würde.[1]

Die Sorge der Kommission: Mit günstigem Geld aus China könnten JD.com und Ceconomy ihr Geschäft in Europa finanzieren und eine aggressive Preispolitik zulasten anderer Händler verfolgen. Eine gezahlte Subvention lässt sich nicht zurückholen. Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen setzt deshalb bei ihrer Wirkung an.

Wie sollen die Auflagen den Vorteil ausgleichen?

Die Zusagen greifen an zwei Stellen. Geschäfte innerhalb des Konzerns, auch Kredite von JD.com an Ceconomy, laufen zu marktüblichen Bedingungen, damit billiges Geld aus China nicht bei MediaMarkt ankommt. Außerdem müssen andere Händler alles, was JD.com an Ceconomy an Lager-, Logistik- und IT-Diensten liefert, zu denselben Bedingungen buchen können. Nach einem Markttest besserten die Unternehmen ihre Zusagen nach, laut Kommission verhindern sie nun eine Quersubventionierung.[1] Teresa Ribera, als Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für Wettbewerb zuständig, sagte: „Verbraucher profitieren von Wettbewerb im Einzelhandel und im elektronischen Handel und von gleichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.“

Ähnlich ging Brüssel im November 2025 bei ADNOC vor. Der Ölkonzern aus Abu Dhabi musste für die Übernahme von Covestro eine unbegrenzte Staatsgarantie aufgeben und Covestros Patente für nachhaltige Chemie zehn Jahre lang europäischen Firmen in Lizenz zugänglich machen. Auch dort überwacht ein Treuhänder die Auflagen.[2]

Brüssel hat das Staatsgeld gefunden und lässt JD.com trotzdem kaufen. Den Vorteil muss JD.com jetzt mit MediaMarkts Konkurrenz teilen.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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JD.com kauft Ceconomy
Die Übernahme und die Auflagen der EU
2,2 Mrd. €
bietet JD.com für Ceconomy
4,60 €
je Aktie in bar
rund 1.000
Märkte in elf Ländern
10 Jahre
gelten die Zusagen, ein Treuhänder überwacht sie
Der Weg zur Genehmigung
17. April 2026
JD.com meldet die Übernahme in Brüssel an
28. Mai 2026
Kommission eröffnet die eingehende Prüfung
Juli 2026
Bundesregierung erlaubt den Einstieg mit Auflagen für Kundendaten
9. Oktober 2026
Österreich genehmigt mit Auflagen zu Daten und Personal
3. November 2026
EU-Kommission genehmigt unter Auflagen
12. November 2026
geplanter Abschluss laut Reuters

Was heißt die Genehmigung für Händler in Deutschland?

Mit Ceconomy übernimmt JD.com rund 1.000 Märkte in elf Ländern, die ohnehin im Preiskampf mit Amazon stehen. Die Bundesregierung hatte den Einstieg im Juli mit Auflagen für die Kundendaten erlaubt, Österreich folgte im Oktober mit Auflagen zu Daten und Personal. Vor einem Monat hatte Dr. Web berichtet, dass Konkurrenten JDs Logistik mitnutzen sollen. Das steht jetzt im Beschluss.

Für Online- und Elektronikhändler kommt damit ein Logistikanbieter hinzu, dessen Konditionen an die von MediaMarkt gebunden sind. Händler, die Lager oder Versand auslagern, sollten nach dem Abschluss Angebote von JD.com einholen und mit ihren bisherigen Dienstleistern vergleichen. Die Kommission hat die Zusagen bisher nur in Grundzügen beschrieben. Wie die gleichen Bedingungen berechnet werden, zeigt erst der veröffentlichte Beschluss.

Quellen

2 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Europäische Kommission, Vertretung in DeutschlandEU-Kommission genehmigt Übernahme von Ceconomy durch JD.com unter Bedingungen03.11.2026
  2. Europäische KommissionFS.100156 ADNOC / COVESTRO, Fallregister Drittstaatssubventionen

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