Österreich gibt die Übernahme der MediaMarkt-Mutter Ceconomy durch den chinesischen Onlinehändler JD.com frei, allerdings nur unter Auflagen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) will damit „Daten, Lieferketten und sicherheitsrelevante Personalentscheidungen“ absichern.[1] Den genauen Inhalt der Auflagen hält sein Ministerium unter Verweis auf die Gesetzeslage zurück.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenMit 56 Märkten, rund 1,3 Mrd. € Umsatz im Geschäftsjahr 2025/26 und rund 2.400 Beschäftigten ist MediaMarkt die größte Fachmarktkette für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte im Land.[1] Im März hatte Ceconomy die Freigabe aus Wien noch als ungewiss bezeichnet.[2] Für die Ceconomy-Übernahme steht nun vor allem die Entscheidung der EU-Kommission aus, fällig bis zum 4. November.
Das Wichtigste in Kürze
- Das österreichische Wirtschaftsministerium genehmigt die Übernahme von Ceconomy durch JD.com nach dem Investitionskontrollgesetz.
- Die Auflagen betreffen Kundendaten, Lieferketten und Personal in sensiblen Bereichen, Einzelheiten bleiben vertraulich.
- Deutschland hatte Ende Juni unter Auflagen zum Schutz der Kundendaten zugestimmt.
- Die EU-Kommission prüft weiter, ob chinesische Subventionen das Angebot möglich gemacht haben.
Warum prüft Wien einen Elektronikhändler?

Grundlage ist das Investitionskontrollgesetz. Erwirbt ein Investor von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ein österreichisches Unternehmen, braucht er eine Genehmigung, sofern das Ziel in einem gesetzlich definierten Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Das Ministerium prüft dann, ob der Kauf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden kann.[3]
Ein Elektronikhändler betreibt weder Stromnetz noch Funkmast. Die Auflagen zeigen, wo das Ministerium ansetzt: bei den Kundendaten aus Onlineshop und Filialen und bei den Lieferketten für Geräte. Schon im März hatte JD.com Zusagen zu Standorten, Arbeitsplätzen, Datenschutz und zur Unabhängigkeit des Managements gemacht und der Behörde nach eigenen Angaben weitere Maßnahmen angeboten.[2]
Verlangt Wien mehr als Berlin?
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Übernahme am 29. Juni genehmigt und dabei den Schutz der Kundendaten sowie Kontroll- und Widerrufsrechte des Bundes festgeschrieben. Wien nennt außer den Daten auch Lieferketten und Personalentscheidungen in sensiblen Unternehmensbereichen. Für ein und dieselbe Übernahme gelten damit je nach Land unterschiedliche Pflichten.
Bei Übernahmen aus China entscheidet nicht mehr das Kartellamt allein, sondern jede Hauptstadt mit eigenen Auflagen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bleibt bis zur EU-Entscheidung offen?
Brüssel geht einer anderen Frage nach als Berlin und Wien. Nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen untersucht die Kommission, ob vergünstigte Kredite, Steuervorteile oder Zuschüsse aus China JD.com ein höheres Gebot erlaubt haben.[4] Um die Freigabe zu erreichen, will JD.com laut Reuters kleineren Konkurrenten seine Logistik und Technik in Europa zu fairen Bedingungen öffnen. Die Frist hatte sich durch diese Zusagen vom 2. Oktober auf den 4. November verschoben.
Auch außerhalb der EU knüpfen Staaten Übernahmen an Bedingungen. Israel setzte bei der ZIM-Übernahme durch Hapag-Lloyd über seine Staatsaktie Zugeständnisse durch. Den Zeitplan eines Deals kann schon ein einziges Land um Monate strecken: Zwischen Ceconomys Warnung im März und der Freigabe aus Wien vergingen mehr als sechs Monate. Käufer und Verkäufer in der DACH-Region sollten deshalb jede nationale Investitionsprüfung früh einplanen und Zusagen zu Daten und Standorten möglichst schon mit dem Antrag vorlegen.
Quellen
[1] ORF: „Wien billigt Übernahme von Mediamarkt-Mutter durch JD.com“ (09.10.2026)
[2] ORF: „Zustimmung zum Verkauf von MediaMarkt und Saturn offen“ (27.03.2026)
[3] Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: „Investitionskontrolle“ (abgerufen 10.10.2026)
[4] Europäische Kommission: „FS.100253 JD.com / CECONOMY“, Fallregister Drittstaatssubventionen
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