Belgien akzeptiert die EU-Typgenehmigung für Tesla FSD Supervised und gibt damit alle Straßen des Landes frei. Die Freigabe folgt direkt auf die niederländische Premiere. Damit gerät der nächste Nachbar unter Zugzwang.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenTesla FSD Supervised darf seit dem 10. Juni 2026 auf allen belgischen Straßen fahren. Vlaams-Ministerin Annick De Ridder unterschrieb die Freigabe und verkündete sie noch am selben Abend auf X. Keine zwei Monate nach der niederländischen Premiere reicht die Freigabe damit bis an die deutsche Westgrenze.
Das Wichtigste in Kürze
- Belgien akzeptiert die vorläufige EU-Typgenehmigung für Tesla FSD Supervised, die Freigabe gilt für das gesamte Staatsgebiet.
- Grundlage ist die niederländische RDW-Zulassung vom 10. April 2026, ergänzt um eine verkürzte Testphase in Flandern.
- Das System bleibt ein Level-2-Assistent, der Fahrer trägt jederzeit die volle Verantwortung.
- Der Rollout startet laut Ministerin binnen Stunden bis Tagen, sobald Tesla das Software-Update verteilt.
Was hat Belgien genau freigegeben?

Die Freigabe betrifft FSD Supervised, nicht das vollautonome Fahren. Das Fahrzeug lenkt selbst und reguliert das Tempo, der Mensch am Steuer muss die Straße dauerhaft beobachten und jederzeit eingreifen können. Das Lenkrad dürfen Fahrer loslassen, den Blick müssen sie auf der Straße behalten.
Rechtlich akzeptiert Belgien die vorläufige EU-Typgenehmigung nach Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858. Diesen Weg hatte die niederländische Behörde RDW am 10. April 2026 eröffnet, als sie FSD Supervised als erste EU-Stelle genehmigte. Andere Mitgliedstaaten können die Entscheidung national anerkennen, ein Komitee-Votum aus Brüssel braucht es dafür nicht.
Warum ging die Genehmigung so schnell?

Den Takt gab die RDW-Datenbasis vor. Belgien musste nicht bei null anfangen, sondern übernahm die niederländischen Testergebnisse aus 18 Monaten Tests. Tesla hatte dafür 1,6 Millionen Kilometer auf europäischen Straßen gesammelt und rund 13.000 Demofahrten mit Kunden absolviert.
In Flandern mussten die Prüfer deshalb nur eine verkürzte Testreihe fahren. Im Fokus standen die Unterschiede in Wegcode und Straßenführung gegenüber den Niederlanden. De Ridder stimmte die Freigabe mit dem föderalen Mobilitätsminister Jean-Luc Crucke ab, damit sie nicht an der Sprachgrenze endet, sondern für ganz Belgien greift.
Was bedeutet das für DACH-Fuhrparks?

Der Dominoeffekt rückt näher an Deutschland heran. Nach den Niederlanden haben bereits kleinere Staaten wie Litauen und Estland nachgezogen, Belgien ist nun der erste direkte Nachbar im DACH-Umfeld. Deutschland hält sich bislang zurück und verweist auf ein EU-weites Komitee-Votum, während einzelne nordische Länder Sicherheitsbedenken angemeldet haben.
Für die Beschaffung verschiebt das die Lage. Planen Sie Firmenflotten, sollten Sie FSD ab sofort als realistisches Ausstattungsmerkmal im europäischen Verkehr einkalkulieren, nicht erst nach einer deutschen Freigabe.
Der europäische Markt kippt ohnehin Richtung Elektro, wie die jüngsten EU-Neuzulassungen zeigen. Das System läuft allerdings nur auf Tesla-Modellen ab Baujahr 2023 mit aktueller Hardware und setzt ein kostenpflichtiges Abo voraus.
Der nächste Prüfstein ist das Brüsseler Komitee-Votum, das eine EU-weite Freischaltung bringen könnte. Bis dahin lohnt der Blick auf die laufenden Betriebskosten. Bevor Sie FSD-Fahrzeuge beschaffen, rechnen Sie Ladekosten und Restwerte gegen, etwa über unseren Ladetarif-Vergleich 2026 und die Analyse zum Wertverlust beim Elektroauto.
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