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Der Autobahn- und City-Assistent von BMW soll ab 2027 auch beim Abbiegen, in Kreisverkehren und an Kreuzungen mit Vorfahrtsregel lenken und bremsen. Fahrer eines iX3 oder eines neuen 3ers bekommen die Funktion per Software-Update. Am Steuer muss trotzdem ein aufmerksamer Mensch sitzen.

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Inhalt 5 Abschnitte
  1. Was soll der Assistent in der Stadt übernehmen?
  2. Warum kommt die Stadtassistenz erst 2027?
  3. Wie weit sind die Wettbewerber?
  4. Was bedeutet das für Fahrer und Fuhrparks?
  5. Mehr Newshunger?

BMW hat am Montag angekündigt, seine teilautomatisierte Fahrerassistenz 2027 in Deutschland auf den Stadtverkehr auszuweiten.[1] Folgt der Fahrer einer Route in BMW Maps, unterstützt das System beim Abbiegen, bei Spurwechseln in der Stadt, an Kreuzungen mit Vorfahrtsregel und in Kreisverkehren. BMW nennt noch keinen genauen Starttermin und keinen Preis.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein technischer Dienst hat die Zulassungstests nach der überarbeiteten UN-Regelung Nr. 171 abgeschlossen. BMW erwartet die behördliche Bestätigung Anfang 2027.
  • Die nötige Hardware steckt in iX3, iX4, X5, 3er und 7er, die Funktion lässt sich auch nach dem Kauf freischalten.
  • Die Stadtfunktionen bleiben Fahrerassistenz der Stufe 2: Der Fahrer überwacht das System und trägt die Verantwortung.
  • Nach Deutschland sollen weitere Länder schrittweise folgen.

Was soll der Assistent in der Stadt übernehmen?

Weißes Modellauto mit Pfeil auf Kreisplattform, daneben Schild „Augen auf“
City-Assistent folgt Navigationsroute durch Kreuzungen und Kreisverkehre, hält an roten Ampeln und ermöglicht bis 130 km/h Fahrt ohne Hände

Der City-Assistent hält in Deutschland schon heute an roten Ampeln und fährt bei Grün wieder an.[1] Neu ist, dass das System der Navigationsroute durch Kreuzungen und Kreisverkehre folgt, statt nur die Spur zu halten. Auf der Autobahn genügt bereits ein Blick in den Außenspiegel, um einen Überholvorgang freizugeben, bis 130 km/h dürfen die Hände vom Lenkrad.[2]

BMW nennt das Zusammenspiel von Fahrer und Technik Symbiotic Drive. Der Fahrer kann bei aktivem System lenken, bremsen und beschleunigen, ohne die Assistenz abzuschalten. Das System wertet Lenkbewegungen und Blickrichtung aus und greift nur ein, wenn das Auto unbeabsichtigt aus der Spur driftet oder eine Kollision droht.[1] Welches Manöver als Nächstes ansteht, zeigt die 3D-Ansicht von BMW Maps im Zentraldisplay.

Warum kommt die Stadtassistenz erst 2027?

Die UN-Regelung Nr. 171 gilt für Fahrerassistenz der Stufe 2, also für Systeme, bei denen der Fahrer die Kontrolle behält (englisch Driver Control Assistance Systems, kurz DCAS). Für den ersten Autobahnassistenten im 5er von 2023 brauchte BMW noch eine beschränkte Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts. Mit der DCAS-Zulassung für den iX3 im Oktober 2025 entfiel sie, seither darf BMW das System europaweit anbieten.[2]

Die bisherigen Fassungen der Regelung decken keine Manöver ab, die das System außerhalb von Autobahnen selbst einleitet. Diese Lücke schließt die Änderungsserie 02, die das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) der UN-Wirtschaftskommission für Europa im Juni 2026 angenommen hat.[3] Laut BMW erlaubt sie solche Manöver in der Stadt ab 2027 erstmals.[1]

BMW-Assistenz zieht in die Stadt
Was 2027 in Deutschland kommen soll und was dafür nötig war
2027
Start der Stadtfunktionen in Deutschland, weitere Länder folgen
5 Baureihen
iX3, iX4, X5, 3er und 7er haben die Hardware an Bord
130 km/h
bis zu diesem Tempo dürfen auf der Autobahn die Hände vom Lenkrad
Stufe 2
der Fahrer überwacht das System und bleibt verantwortlich

Von der Ausnahmegenehmigung zur Stadtassistenz

2023
Autobahnassistent im 5er, mit beschränkter Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts
Oktober 2025
iX3 erhält die Zulassung nach UN-Regelung Nr. 171
Juni 2026
Weltforum WP.29 nimmt die Änderungsserie 02 an
Anfang 2027
behördliche Bestätigung der Stadtfunktionen erwartet

Wie weit sind die Wettbewerber?

Mercedes-Benz arbeitet für seine eigene Stadtassistenz mit Nvidia zusammen und hat zusätzlich die Fahrsoftware von Wayve eingekauft. Leapmotor will ab 2027 Fahrdaten in Europa sammeln, um seine Assistenz vor Ort zu trainieren. In den USA steht Teslas Assistenzsystem Full Self-Driving (FSD), trotz des Namens ebenfalls Stufe 2, nach einem tödlichen Unfall in Kalifornien in der Kritik, bei dem nach Angaben des Fahrers das System eingeschaltet war.

BMW verkauft die Stadtassistenz als Komfort. Rechtlich bleibt der Fahrer verantwortlich, auch wenn das Auto selbst abbiegt.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was bedeutet das für Fahrer und Fuhrparks?

Das Straßenverkehrsgesetz kennt Sonderregeln nur für automatisierte Fahrfunktionen, die die Fahraufgabe selbst bewältigen.[4] Ein System der Stufe 2 gehört nicht dazu. Der Fahrer bleibt Fahrzeugführer und haftet bei einem Unfall, den er verschuldet hat, wie bisher.[5]

Fuhrparkleiter sollten in der Dienstwagenregelung festhalten, ob Fahrer die Stadtfunktionen nutzen dürfen und wer sie einweist. Weil BMW die Funktion nachträglich freischaltet, gehört in neue Leasingverträge für iX3, X5 oder 3er eine Klausel, wer die Freischaltung bezahlt.

Quellen

5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. BMW GroupBMW erweitert urbane Fahrerassistenzfunktionen ab 2027 (Pressemitteilung mit FAQ)02.11.2026
  2. BMW GroupSmart, safe, symbiotic: BMW Group erhält als erster Automobilhersteller in Deutschland internationale Zulassung für innovative Assistenzsysteme gemäß neuer DCAS-Regelung (Pressemitteilung)30.10.2025
  3. UNECE, Weltforum WP.29UN R171: Information on the modifications introduced in the proposed draft 02 series of amendments (Dokument WP.29-199-09, 199. Sitzung)Juni 2026
  4. Bundesministerium der Justiz§ 1a Straßenverkehrsgesetz, Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion (abgerufen am 3. November 2026)
  5. Bundesministerium der Justiz§ 18 Straßenverkehrsgesetz, Ersatzpflicht des Fahrzeugführers (abgerufen am 3. November 2026)

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