XPeng gibt seinem Robotaxi den Markennamen YOYO und will Fahrgäste von außen künftig per Einladungscode einsteigen lassen. Den Fahrbetrieb sollen später Partner übernehmen, XPeng liefert Auto und Software. Wie weit dieser Ansatz in Deutschland kommt, entscheiden das Straßenverkehrsgesetz und das Kraftfahrt-Bundesamt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Robotaxi von XPeng heißt ab sofort „XPENG YOYO“, auf Chinesisch „Xiaopeng Youyou“. Am 8. Oktober schaltete der Autobauer eine eigene Produktseite und eine Mini-App zum Bestellen frei, wie das chinesische Portal Sina Auto berichtet.[1] Bisher fuhren nur eigene Mitarbeiter mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Robotaxi basiert auf dem Flaggschiff-SUV GX und arbeitet mit vier selbst entwickelten Turing-Chips, zusammen 3.000 TOPS.
- Das System verzichtet auf Lidar sowie hochauflösende Karten und soll dadurch schneller in neue Städte kommen.
- Seit August darf XPeng in Guangzhou auf ausgewiesenen Teststrecken ohne Sicherheitsfahrer am Steuer fahren.
- XPeng will Fahrzeug, Software und Dienste verkaufen, den Fahrbetrieb sollen Partner übernehmen.
Warum verzichtet XPeng auf Lidar und Karte?

Waymo, Baidu und Pony.ai setzen auf Laserscanner sowie zentimetergenaue Karten, die für jede Stadt vorab vermessen und laufend gepflegt werden. Diese Kartenpflege kostet bei jedem neuen Einsatzort Zeit und Geld. XPeng steuert sein Robotaxi stattdessen mit der zweiten Generation seines KI-Modells VLA, das Kamerabilder direkt in Lenk- und Bremsbefehle übersetzt. Auf der Produktseite wirbt der Konzern damit, dass sich das System ohne Karte schnell auf eine neue Stadt einstellt.[2]
Den gleichen Weg geht Tesla, dessen Cybercab inzwischen die US-Verkehrsaufsicht beschäftigt. Der Preis für die schlankere Technik: Das KI-Modell muss auch unbekannte Straßen und Situationen ohne gespeichertes Vorwissen sicher bewältigen.
Wie will XPeng mit Robotaxis Geld verdienen?
Eine eigene Taxiflotte plant XPeng nicht. Konzernchef He Xiaopeng sieht das Unternehmen als Technikzulieferer, der an Fahrzeugen, Diensten und Provisionen verdient, während Partner weltweit den Betrieb vor Ort führen. Im internen Testbetrieb kostet eine Fahrt bislang einen Yuan, umgerechnet 13 Cent, geprüft werden vor allem Bezahlung und Service.[1] Für 2027 kündigt XPeng ein neues Robotaxi-Modell an, danach den weltweiten Ausbau mit Guangzhou als Vorlage.[2]
Der Konzern folgt damit einem Muster der Branche: Fahrdienste und Autobauer kaufen die Fahrsoftware zunehmend bei Spezialisten ein. Uber setzt beim geplanten Robotaxi-Start in München auf Momenta aus China, Volkswagen holt sich laut Spiegel den Londoner Anbieter Wayve. DiDi geht den umgekehrten Weg und schickt sein eigenes Robotaxi R2 in den Fahrgastbetrieb.
XPeng spart sich die Karte für jede neue Stadt, das deutsche Recht verlangt trotzdem für jedes Einsatzgebiet eine eigene Genehmigung.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Vom Band zum Fahrgast
Was bedeutet das für Robotaxis in Deutschland?
Den Vorteil beim schnellen Stadtwechsel schränkt hierzulande das Straßenverkehrsgesetz ein. Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion dürfen nur in einem behördlich genehmigten, festgelegten Betriebsbereich fahren und brauchen eine Betriebserlaubnis oder eine Typgenehmigung nach der EU-Verordnung 2022/1426.[3] Die EU-Typgenehmigung erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt nur für Kleinserien.[4] Zusätzlich verlangt das Gesetz eine Technische Aufsicht, also eine Person, die das Fahrzeug aus der Ferne stilllegen und Fahrmanöver freigeben kann.
Dass ein Wagen ohne Fahrer im Notfall Hilfe von außen braucht, zeigte Anfang Oktober ein Robotaxi von Pony.ai in Shenzhen, das einem Fahrgast drei Finger in der Tür einklemmte. Flottenbetreiber, Verkehrsunternehmen und Kommunen sollten vor Verhandlungen mit chinesischen Anbietern klären, ob eine EU-Typgenehmigung vorliegt und wer die Technische Aufsicht stellt. Konkreter als XPeng plant der Konkurrent WeRide, der für 2027 einen Start in Dänemark angekündigt hat.
Quellen
[2] XPeng: Produktseite Robotaxi (chinesisch)
[3] Bundesministerium der Justiz: § 1e Straßenverkehrsgesetz, Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
[4] Kraftfahrt-Bundesamt: EU-Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in Kleinserie
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