Einen Tag nach dem Start der ersten bezahlten Robotaxi-Fahrten in Austin hat die US-Verkehrsaufsicht NHTSA ein Prüfverfahren gegen Teslas Cybercab eröffnet. Rund 1.000 Fahrzeuge stehen im Fokus, allesamt ohne Lenkrad, Pedale und Spiegel. Die Behörde will klären, wie Tesla ein solches Auto im Alleingang als sicher einstufen durfte. Für europäische Zulassungsstellen ist der Fall ein Lehrstück über zwei grundverschiedene Systeme.

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Am 3. September 2026 gelang Tesla mit dem Cybercab zweierlei an einem Tag: der Marktstart des fahrerlosen Taxis in Austin und prompt ein Ermittlungsverfahren der obersten US-Verkehrsbehörde. Die NHTSA vergab das Aktenzeichen AQ26002 und nahm rund 1.000 Fahrzeuge unter die Lupe. Im Kern dreht sich der Streit nicht um einen Unfall, sondern um die Zulassung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die NHTSA prüft unter dem Aktenzeichen AQ26002 rund 1.000 Cybercabs, einen Tag nach dem Marktstart in Austin.
  • Streitpunkt ist die Selbstzertifizierung: Tesla erklärte mehrere bundesweite Sicherheitsstandards für sein Robotaxi kurzerhand für nicht anwendbar.
  • Das Cybercab fährt ohne Lenkrad, Pedale und Spiegel und nutzt dieselbe Fahrsoftware wie das parallel untersuchte FSD-System in 3,2 Millionen Fahrzeugen.
  • In der EU wäre dieser Weg versperrt: Hier muss eine Behörde jedes autonome Modell vorab genehmigen.

Was wirft die NHTSA dem Cybercab vor?

Ein Dienststempel mit einem Auto auf einem Kraftfahrzeug-Anmeldungsformular
Behörde prüft Teslas Zulassungsverfahren für Cybercabs: Hersteller muss technische Daten offenlegen, mit denen er Sicherheitsstandards für unanwendbar erklärte

Die Prüfung zielt auf das Verfahren, mit dem Tesla die Zulassung erklärte, nicht auf einen konkreten Defekt.[1] Die Behörde will die technischen Daten und die Begründung sehen, mit denen der Hersteller einzelne Federal Motor Vehicle Safety Standards für unanwendbar erklärte. Rund 1.000 Cybercabs fallen darunter, 45 davon rollen bereits im abgesperrten Robotaxi-Betrieb durch Austin. Robotaxis fahren andernorts längst im Alltag, von Pekings Straßen bis nach Seoul, doch der Streit um die Zulassung ist neu.

Warum ist die Selbstzertifizierung der Knackpunkt?

In den USA genehmigt keine Behörde ein neues Auto vorab. Der Hersteller bestätigt selbst, dass sein Fahrzeug die bundesweiten Standards erfüllt, und darf den Wagen dann verkaufen.[2] Genau dieses Selbstzeugnis dehnt Tesla beim Cybercab bis an die Grenze: Wo ein Standard ein Lenkrad, ein Bremspedal oder einen Spiegel voraussetzt, erklärt der Hersteller die Regel für ein fahrerloses Auto schlicht für gegenstandslos. Die NHTSA stellt nun die Grundsatzfrage, ob diese Auslegung hält oder ob Tesla den regulären Ausnahmeweg hätte gehen müssen. Ein einzelner Konzern verschiebt so die Linie dessen, was ohne behördliche Freigabe auf die Straße darf.

Sobald ein Hersteller allein entscheidet, welche Sicherheitsregel für sein Auto noch gilt, wird die Zulassung zur reinen Vertrauensfrage. Genau deshalb genehmigt Europa autonome Autos vorab, statt sich auf ein Selbstzeugnis zu verlassen.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was bedeutet das für die Zulassung in Europa?

In der EU wäre der Alleingang nicht möglich. Vor der Markteinführung prüft hier eine benannte Behörde jedes Modell und erteilt eine Typgenehmigung, in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt gemeinsam mit technischen Diensten wie dem TÜV. Für vollautomatisierte Fahrzeuge ohne Lenkrad gibt der europäische Rahmen die Freigabe zudem nur für fest umrissene Strecken oder Gebiete, nicht für den freien Verkauf. Ein Robotaxi wie das Cybercab braucht in Europa also den Segen einer Behörde, bevor der erste Fahrgast einsteigt.

Für Entscheider lohnt der Blick auf das Verfahren AQ26002, weil hier die Spielregeln für autonome Flotten neu vermessen werden. Beim geplanten Einsatz von Robotaxis oder autonomen Lieferfahrzeugen gehört die europäische Genehmigungspflicht früh in die Kalkulation, samt der Zuständigkeit von KBA und technischen Diensten.

Tesla Cybercab unter Aufsicht
NHTSA-Prüfverfahren AQ26002, eröffnet am 4. September 2026
1.000
geprüfte Cybercabs im Fokus der NHTSA
45
Cybercabs bereits im Robotaxi-Betrieb in Austin
0
Lenkräder, Pedale oder Spiegel im Cybercab
3,2 Mio.
Fahrzeuge im parallelen FSD-Verfahren

Zwei Zulassungssysteme im Vergleich

USA

Selbstzertifizierung: Der Hersteller bestätigt die Sicherheit selbst und verkauft ohne Vorabprüfung durch eine Behörde.

EU

Typgenehmigung: Eine Behörde prüft jedes Modell vorab. Fahrerlose Autos erhalten die Freigabe nur für feste Strecken.

Quellen

[1] NHTSA: „Automated Driving Systems“

[2] NHTSA: „Federal Motor Vehicle Safety Standards“

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