Die Wettbewerbszentrale will dm den Onlineverkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel verbieten lassen. Am 23. September verhandelte das Landgericht Karlsruhe über dm-med, das Urteil folgt am 9. Dezember. Die Richter prüfen dabei eine Frage, die jeden Onlinehändler mit regulierten Produkten betrifft: Wie streng muss ein Shop im Shop vom Hauptsortiment getrennt sein?
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenSeit dem 16. Dezember 2025 verkauft dm-med rund 2.500 rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel über dm.de und die dm-App.[2] Formal versendet eine Apotheke im tschechischen Bor die Ware, betrieben von einer Gesellschaft der dm-Gruppe. Genau diese Konstruktion hält die Wettbewerbszentrale für eine Umgehung des deutschen Apothekenrechts.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wettbewerbszentrale klagt seit Februar 2026 vor dem Landgericht Karlsruhe gegen dm und will den Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel über dm-med untersagen lassen.
- dm-med arbeitet mit einer tschechischen Apotheke der dm-Gruppe, weil Tschechien anders als Deutschland kein Fremdbesitzverbot für Apotheken kennt.
- Das Urteil ist für den 9. Dezember angekündigt und gilt als Präzedenzfall für Partnersortimente im Onlinehandel.
Wie funktioniert das Tschechien-Modell von dm-med?

Fremdbesitz erlaubt. In Deutschland darf nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen, und zwar höchstens eine Hauptapotheke mit drei Filialen. Eine Drogeriekette scheidet als Eigentümerin damit aus. Tschechien kennt kein solches Verbot, also gründete dm dort eine eigene Gesellschaft mit angestellten Apothekern. Die Arzneimittel kommen im selben Paket wie das Drogeriesortiment.[2]
EU-Recht als Hebel. Den Weg ebnete der Europäische Gerichtshof 2003: Im Fall DocMorris kippte er das deutsche Verbot, rezeptfreie Arzneimittel aus anderen EU-Staaten an deutsche Kunden zu verschicken.[3] Seitdem beliefern Redcare Pharmacy und DocMorris ihre deutschen Kunden aus den Niederlanden, obwohl hinter beiden Versendern börsennotierte Konzerne statt Apotheker stehen. Das Fremdbesitzverbot selbst bestätigte der EuGH 2009 ausdrücklich.[4] Neu ist allein die Kundschaft: Millionen dm-Stammkunden gelangen mit einem Klick vom Duschgel zur Apotheke.
Worüber streiten dm und die Wettbewerbszentrale?
Die Apothekenecke. Die Klage stützt sich auf zwei Vorwürfe: dm vermische Drogerie- und Apothekensortiment, und das Modell umgehe apothekenrechtliche Vorschriften.[1] Die Klägerin zieht eine Analogie: Eine Apothekenecke in einer Drogeriefiliale wäre unzulässig, also auch ihr Gegenstück im Onlineshop. Nach Angaben des ZDF wirbt dm inzwischen selbst damit, Drogerieartikel und Apothekenprodukte in einem Einkauf zu bestellen.
Getrennte Kassen. dm hält dagegen, dass Kunden aktiv auf eine eigene dm-med-Seite wechseln, dort einen separaten Warenkorb füllen und eine eigene Rechnung erhalten. Laut Berichten von der Verhandlung will der Vorsitzende Richter Steffen Wesche das gesamte Geschäftsmodell prüfen, nicht nur die Oberfläche des Shops. Nach Einschätzung des Handelsblatts dürfte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Die Tabletten von dm-med führt jede Versandapotheke, neu ist die Laufkundschaft aus dem Drogeriesortiment. Genau diese Reichweite verhandelt Karlsruhe, und Onlinehändler mit Partnersortimenten sollten das Urteil aufmerksam lesen.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das Verfahren für Onlinehändler?
Blaupause oder Verbot. Hält das Landgericht Warenkorb und Rechnung für ausreichend getrennt, können andere Händler das Modell kopieren; Rossmann hat nach Presseberichten bereits ein eigenes Versandangebot für Arzneimittel angekündigt. Kippt das Gericht dm-med dagegen, zählt die gemeinsame Kundenansprache mehr als die technische Trennung im Shop.
Druck auf die Versender. Für die etablierten Anbieter wächst die Konkurrenz so oder so. Redcare setzt längst auf das boomende Rezeptgeschäft und holte zuletzt einen Chef von eBay und AutoScout24 an die Spitze. Wie eng Gerichte digitale Handelsmodelle prüfen, zeigt auch der Streit um die Lidl-Plus-Rabatte, über den Brandenburg am 29. September entscheidet.
Jetzt prüfen. Betreiber von Onlineshops mit Partnersortimenten sollten klären, ob Warenkorb, Rechnung, Impressum und Werbung eindeutig zeigen, welche Gesellschaft verkauft. Das größte Risiko bergen nach der Argumentation der Klägerin gemeinsame Kampagnen, die beide Sortimente als einen Einkauf bewerben. Weitere Stolperstellen finden Sie in unserem Überblick über teure Fallstricke im Onlineshop.
Quellen
[1] Wettbewerbszentrale: Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen dm wegen des Verkaufs von Arzneimitteln (12.02.2026)
[2] dm-drogerie markt: Neuer Impuls für den Gesundheitsmarkt: Start der Versand-Apotheke dm-med (16.12.2025)
[3] Gerichtshof der Europäischen Union: Rechtssache C-322/01, Deutscher Apothekerverband gegen 0800 DocMorris (11.12.2003)
[4] Gerichtshof der Europäischen Union: Verbundene Rechtssachen C-171/07 und C-172/07, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (19.05.2009)
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