Zum Einlösen eines E-Rezepts in der Versandapotheke zählte bislang allein die Plastikkarte der Krankenkasse. Die gematik legte am 7. September 2026 eine Vorabspezifikation vor, die dafür künftig die Gesundheits-ID zulässt. Für Redcare Pharmacy und seine Brückenlösung CardLink beginnt damit ein geordneter Abschied mit festem Datum.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Gesundheits-ID beim E-Rezept bekommt erstmals eine technische Grundlage. Am 7. September 2026 veröffentlichte die gematik eine Vorabspezifikation für den Dienst Proof of Patient Presence, kurz PoPP, der den Anwesenheitsnachweis beim Rezeptkauf neu regelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gematik-Vorabspezifikation vom 7. September 2026 macht die Gesundheits-ID zum Nachweis für die E-Rezept-Einlösung in der Fernversorgung.
- PoPP löst das bisherige VSDM-Verfahren ab, auf dem auch Redcares CardLink beruht.
- Redcare rechnet mit einer CardLink-Lizenz bis Ende März 2028 und damit mit Planungssicherheit für den Übergang.
- Als Nachweiswege sind die Gesundheits-ID, die elektronische Gesundheitskarte per Smartphone und später die EUDI-Wallet vorgesehen.
Warum die Versichertenkarte aus dem Prozess fällt

Der Anwesenheitsnachweis ist der technische Knackpunkt. Bis heute verlangt das VSDM-Verfahren, dass die Versichertenkarte physisch ausgelesen wird. Redcares CardLink überbrückt das per NFC, indem das Smartphone die Karte scannt und die Präsenz an die Apotheke meldet. Die neue Vorabspezifikation ersetzt diese Prüfung durch einen digitalen Nachweis über die Gesundheits-ID der Krankenkasse, sodass die Karte möglich bleibt, aber nicht mehr zwingend ist.[1]
Was der Fahrplan für Redcare bedeutet
Planungssicherheit zählt für Redcare mehr als das Tempo. Der Versandhändler rechnet mit einer Verlängerung der CardLink-Lizenz bis Ende März 2028 und damit mit einem Übergangsfenster statt eines harten Schnitts.[1] Mit 2,9 Milliarden Euro Umsatz 2025 und über 14 Millionen aktiven Kundinnen und Kunden in sieben Ländern ist das Unternehmen der größte Profiteur des deutschen E-Rezepts, dessen Rezeptgeschäft ohnehin kräftig wächst. Wie der neue Vorstandschef die Plattform danach ausrichtet, entscheidet über den Vorsprung.
Olaf Heinrich, Vorstandsvorsitzender von Redcare Pharmacy, ordnet den Schritt ein: „Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft einen einfachen, sicheren und vollständig digitalen Zugang zur E-Rezept-Einlösung zu ermöglichen.“
Die eigentliche Neuerung ist nicht die App, sondern das Ende der Plastikkarte als Türsteher vor dem Rezept. Anbieter, die den digitalen Nachweis früh sauber einbauen, gewinnen die Kundschaft, die sich bisher an der Kartenpflicht gestoßen hat.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was Anbieter jetzt vorbereiten sollten
Zwei Jahre Vorlauf klingen üppig, reichen im Takt der gematik aber nicht. Nach aktueller Planung soll PoPP das CardLink-Verfahren bereits im Frühjahr 2027 ablösen, die verlängerte Lizenz dient nur als Puffer.[2] Betriebe, die E-Rezepte einlösen, bereiten deshalb am besten alle drei Nachweiswege parallel vor: die Gesundheits-ID der Kassen, die elektronische Gesundheitskarte per Smartphone und später die EUDI-Wallet. Der Aufwand liegt weniger in der Technik als in Support und der Kommunikation an verunsicherte Patienten.
Für Entscheider im Gesundheitshandel verliert die Kartenpflicht damit ihren Sonderstatus. Der Wettbewerb verschiebt sich auf den bequemsten digitalen Nachweis. Anbieter, die Prozesse und Marketing schon jetzt auf die Gesundheits-ID ausrichten, stehen beim Umstieg 2027 nicht am Anfang.
FAQ: E-Rezept per Gesundheits-ID
Was ist der PoPP-Dienst der gematik?
PoPP steht für Proof of Patient Presence und erbringt beim E-Rezept den Anwesenheitsnachweis des Versicherten. Der gematik-Dienst ersetzt schrittweise das bisherige VSDM-Verfahren, das auf dem physischen Auslesen der Versichertenkarte beruhte, und lässt den Nachweis künftig auch rein digital zu.
Was ist CardLink und warum wird es abgelöst?
CardLink ist eine Brückenlösung, mit der das Smartphone die Versichertenkarte per NFC ausliest und so die Anwesenheit für das E-Rezept bestätigt. Weil PoPP diesen Nachweis künftig direkt digital erbringt, verliert das dahinterliegende VSDM-Verfahren seine Grundlage. Redcare rechnet mit einer CardLink-Lizenz bis Ende März 2028.
Ab wann lässt sich das E-Rezept mit der Gesundheits-ID einlösen?
Einen fixen Starttermin nennt die gematik in der Vorabspezifikation vom 7. September 2026 noch nicht. Nach aktueller Planung soll PoPP das CardLink-Verfahren im Frühjahr 2027 ablösen. Bis dahin bleibt die Einlösung über CardLink und die Versichertenkarte möglich.
Brauche ich in der Online-Apotheke noch die Versichertenkarte?
Vorerst ja, mittelfristig nicht mehr zwingend. Solange PoPP nicht flächendeckend läuft, bestätigt die Versichertenkarte über CardLink die Anwesenheit. Mit der Gesundheits-ID und der elektronischen Gesundheitskarte per Smartphone entstehen daneben digitale Nachweiswege, die die Plastikkarte ersetzen können.
Was bedeutet die Umstellung für Versandapotheken wie Redcare?
Die Vorabspezifikation sichert Versandapotheken den digitalen Zugang zum E-Rezept über das Ende von CardLink hinaus. Redcare ist mit 2,9 Milliarden Euro Umsatz 2025 und über 14 Millionen aktiven Kundinnen und Kunden in sieben Ländern der größte Profiteur und muss die neuen Nachweiswege früh einbinden.
Quellen
[1] Redcare Pharmacy N.V.: „Redcare Pharmacy begrüßt weiteren Fortschritt bei PoPP“ (Unternehmensmitteilung, 7. September 2026)
[2] gematik: „Grünes Licht für Spezifikation des PoPP-Dienstes“
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