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Das Zentrale Bezirksgericht Seoul wies am Donnerstag die Schadenersatzklage von 26 früheren Aktionären der Samsung C&T gegen Samsung-Chef Lee Jae-yong ab. Die Fusion mit Cheil Industries im Jahr 2015 habe geschäftlichen Zwecken gedient und nicht allein Lees Kontrolle über den Konzern, befanden die Richter. Für dieselbe Fusion zahlt der südkoreanische Staat dem Hedgefonds Elliott nach dessen Rechnung rund 103 Mio. Euro.

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Sechs Jahre und acht Monate lag die Klage bei der 30. Zivilkammer. Die Kläger verlangten 200 Mio. Won, rund 134.000 Euro, von Lee, den damaligen Verwaltungsräten der Samsung C&T und dem Unternehmen selbst.[1] Das Urteil ist erstinstanzlich, die Kläger können Berufung einlegen.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Umtauschverhältnis von 1 zu 0,35 sah das Gericht keinen Rechtsverstoß.
  • Die Verwaltungsräte haften nicht, deshalb haften laut Urteil auch Lee und Samsung C&T nicht.
  • Südkorea nimmt einen Schiedsspruch zugunsten von Elliott hin und ficht ihn nicht weiter an.
  • In Deutschland setzt ein Gericht im Spruchverfahren eine Zuzahlung fest, ohne dass Aktionäre einen Pflichtverstoß belegen müssen.

Warum scheiterten die Aktionäre?

Zwei verbundene Puzzleteile, ein großes weißes und ein kleines oranges mit Aufschrift, auf grau
Kläger protestieren gegen Umtauschverhältnis: Eine Samsung-C&T-Aktie sollte nur 0,35 Cheil-Industries-Aktien wert sein, obwohl Samsung C&T fünfmal höheren Umsatz erzielte

Die Kläger hielten das Umtauschverhältnis für grob unfair. Je Aktie der Samsung C&T bekamen die Aktionäre 0,35 Aktien von Cheil Industries, obwohl Samsung C&T laut Klage damals bis zu fünfmal so viel umsetzte. Der Abschlag habe Lees Nachfolge an der Konzernspitze erleichtert, argumentierten die Kläger.[2]

Das Gericht wies diese Sicht zurück. Das Verhältnis sei nach dem Kapitalmarktgesetz aus dem Börsenkurs berechnet und von externen Bewertern geprüft worden, für eine Manipulation der Kurse fand die Kammer keine Anhaltspunkte. Die Verwaltungsräte hätten die Fusion ausreichend geprüft und nicht auf Weisung des staatlichen Pensionsfonds NPS zugestimmt. Weil ihr Beschluss rechtmäßig war, schulden auch Lee und das Unternehmen keinen Schadenersatz.[2] Das Strafverfahren gegen Lee wegen der Fusion endete bereits im Juli 2025 mit einem rechtskräftigen Freispruch.[1]

Warum zahlt Südkorea trotzdem an Elliott?

Elliott hielt 2015 rund 7,1 Prozent der Samsung C&T und stimmte gegen die Fusion. Den Ausschlag gab der Pensionsfonds NPS, dessen Anlageausschuss am 10. Juli 2015 mit acht von zwölf Stimmen zustimmte.[3] Elliott verklagte Südkorea 2018 nach dem Freihandelsabkommen mit den USA, weil Präsidialamt und Gesundheitsministerium den Fonds zu seinem Votum gedrängt hätten.

Am 30. September bestätigte das Schiedsgericht in einem zweiten Anlauf, dass das Eingreifen der Regierung Elliott geschadet hatte. Ohne den Druck hätte der NPS laut Elliott gegen die Fusion gestimmt. Zugesprochen sind 48,49 Mio. Dollar (42,2 Mio. Euro) Schadenersatz, mit Zinsen und Kosten kommt Elliott auf 153,7 Mrd. Won, rund 103 Mio. Euro.[4] Am Mittwoch teilte das Justizministerium mit, den Spruch nicht noch einmal anzufechten.

Eine Fusion, drei Verfahren
Die Samsung-Fusion von 2015 vor Gericht, Stand 29. Oktober 2026
1 zu 0,35

Aktien von Cheil Industries je Aktie der Samsung C&T

134.000 €

forderten 26 frühere Aktionäre, die Klage ist erstinstanzlich abgewiesen

103 Mio. €

zahlt Südkorea an Elliott, mit Zinsen und Kosten nach Rechnung des Fonds

Stationen der drei Verfahren
Juli 2015
Aktionäre billigen die Fusion, der Pensionsfonds NPS stimmt dafür
2018
Elliott verklagt Südkorea vor einem Schiedsgericht
Februar 2020
26 Aktionäre reichen Schadenersatzklage gegen Lee und Samsung C&T ein
Juli 2025
Freispruch für Lee im Strafverfahren wird rechtskräftig
30.09.2026
Schiedsgericht spricht Elliott erneut Schadenersatz zu
28.10.2026
Justizministerium verzichtet auf eine weitere Anfechtung
29.10.2026
Bezirksgericht Seoul weist die Aktionärsklage ab, Berufung möglich

Lee haftet nicht für die Samsung-Fusion von 2015, der südkoreanische Staat schon. Für die Minderheitsaktionäre ist das ein schwacher Trost.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Wie liefe so ein Streit in Deutschland?

Mit einem unfairen Umtauschverhältnis könnten Aktionäre hierzulande keine Klage gegen den Verschmelzungsbeschluss begründen, § 14 Absatz 2 Umwandlungsgesetz schließt das aus.[5] Stattdessen steht Aktionären das Spruchverfahren offen: Nach § 15 setzt ein Gericht auf Antrag eine angemessene bare Zuzahlung fest, verzinst mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.[6] Zahlen muss die übernehmende Gesellschaft. Einen Pflichtverstoß des Vorstands oder manipulierte Kurse müssen die Aktionäre dafür nicht nachweisen.

Die 26 Kläger in Seoul wählten die Schadenersatzklage und mussten deshalb einen Rechtsverstoß belegen. Lee baut seine Stellung derweil weiter aus: Im Oktober erhielt er von seiner Mutter Samsung-Aktien für rund 1,74 Mrd. Euro. Anleger mit Beteiligungen an koreanischen Familienkonzernen sollten verfolgen, ob die Kläger in Berufung gehen.

Quellen

6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Seoul Economic DailySamsung C&T Shareholders Lose Damages Suit Over 2015 Merger (englisch)29.10.2026
  2. The Kyunghyang ShinmunShareholders lose damages suit over Samsung C&T·Cheil Industries merger (englisch)29.10.2026
  3. The Korea Economic DailyChronology: Korea’s sprawling political scandal hits NPS over Samsung units’ merger (englisch)
  4. The Korea HeraldKorea loses Elliott arbitration again over Samsung merger (englisch)01.10.2026
  5. Bundesministerium der Justiz§ 14 Umwandlungsgesetz, Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluss
  6. Bundesministerium der Justiz§ 15 Umwandlungsgesetz, Verbesserung des Umtauschverhältnisses

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