Ein Alphabet-Aktionär hat Konzernchef Sundar Pichai, Finanzchefin Anat Ashkenazi und den Konzern vor einem US-Bundesgericht verklagt. Die Klageschrift stützt sich auf zwei Sätze, mit denen Pichai im Mai und Juni den Start von Gemini 3.5 Pro für Juni ankündigte. Das Modell kam nie auf den Markt, Google setzt inzwischen auf Gemini 4.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEingereicht hat die Klage der Anleger Chris Stewart am 2. Oktober beim Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien, Aktenzeichen 3:26-cv-11290. Er will im Namen aller Käufer von Alphabet-Wertpapieren zwischen dem 19. Mai und dem 16. Juli 2026 klagen und beruft sich auf das US-Wertpapierhandelsgesetz.[1] Das Verfahren steht ganz am Anfang: Ein Gericht hat noch nichts entschieden, die Vorwürfe sind nicht bewiesen. Eine öffentliche Stellungnahme von Alphabet zur Klage lag bis Dienstagvormittag nicht vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sammelklage nennt Sundar Pichai persönlich als Beklagten, neben Alphabet und Finanzchefin Anat Ashkenazi.
- Kern sind Pichais Ankündigungen vom 19. Mai und 3. Juni, Gemini 3.5 Pro komme im Juni. Das Modell erschien nie.
- Die Kläger werfen dem Management vor, enttäuschende Trainingsergebnisse verschwiegen zu haben. Alphabet hat sich zur Klage bislang nicht öffentlich geäußert.
- Bis zum 1. Dezember 2026 können sich Anleger als Hauptkläger bewerben, danach prüft das Gericht, ob die Klage Bestand hat.
Was werfen die Kläger Sundar Pichai vor?

Auf der Entwicklerkonferenz Google I/O am 19. Mai stellte Sundar Pichai Gemini 3.5 Pro vor und versprach den Start im Folgemonat: „Gebt uns Zeit bis zum nächsten Monat, dann bringen wir es euch.“ Das Modell zeige große Fortschritte gegenüber den Vorgängern, sagte der Alphabet-Chef laut Klageschrift. Am 3. Juni legte Pichai in einem eigens angesetzten Investorentelefonat nach: „Gemini 3.5 Flash ist jetzt verfügbar, und wir erwarten, dass Gemini 3.5 Pro im Juni kommt.“[1]
Am 16. Juli meldete Bloomberg, Google liege bei Gemini 3.5 Pro Monate hinter dem Zeitplan. Ein Ende Juni eingespieltes Update der Trainingsdaten habe enttäuscht, vor allem beim Programmieren. Die Alphabet-Aktie (Klasse A) verlor an diesem Tag 16,46 US-Dollar oder 4,4 % und schloss bei 354,46 US-Dollar, umgerechnet rund 308 Euro.[1] Ein Google-Sprecher widersprach damals der Deutung eines Rückstands, wie Dr. Web zur Verspätung von Gemini 3.5 Pro berichtete.
Im Quartalstelefonat am 22. Juli hieß es nur noch, Gemini 3.5 Pro sei „derzeit im Test“, das Team arbeite bereits an der nächsten Modellgeneration. Am 30. September kündigte Google dann Gemini 4 Argon an, das zunächst ausgewählte Cyber-Verteidiger erhalten.[3] Laut Reuters, das die Klageschrift zitiert, will Google Gemini 3.5 Pro gar nicht mehr veröffentlichen.[1] Wie Google das neue Spitzenmodell verteilt, beschreibt der Beitrag zu Gemini 4 Argon.
Der Vorwurf der Kläger: Pichai und Ashkenazi hätten verschwiegen, dass Gemini 3.5 Pro enttäuschende Trainingsergebnisse lieferte und sich der Start deshalb deutlich verzögern würde. Ihre positiven Aussagen seien damit irreführend gewesen. Als Konzernchef und Finanzchefin hätten beide die Mitteilungen an den Kapitalmarkt kontrolliert und von den Problemen gewusst, heißt es in der Klageschrift. Belege für dieses Wissen nennt sie nicht, sie leitet es aus den Positionen der beiden ab.[1]
Warum reicht ein verpasster Starttermin für eine Klage?
Ein verpasster Termin allein verstößt nicht gegen US-Wertpapierrecht. Haftung droht erst, wenn ein Manager wider besseres Wissen oder grob leichtfertig falsche Angaben macht oder wesentliche bekannte Tatsachen weglässt. Für Prognosen gilt zudem eine gesetzliche Schutzregel, der sogenannte Safe Harbor: Zukunftsbezogene Aussagen sind geschützt, wenn ein deutlicher Warnhinweis sie begleitet oder wenn der Kläger nicht nachweist, dass der Manager die Prognose für falsch hielt.[4] Ein Satz wie „wir erwarten, dass Gemini 3.5 Pro im Juni kommt“ ist eine solche Prognose.
Die Klageschrift hält dagegen, die Aussagen hätten den damaligen Stand der Entwicklung betroffen und seien ohne Warnhinweis gefallen. Hilfsweise argumentiert sie, der Sprecher habe gewusst, dass sie falsch waren.[1] Hier liegt ein Schwachpunkt der Klage. Laut dem Bloomberg-Bericht, auf den sich die Kläger selbst stützen, spielte Google das enttäuschende Trainingsupdate erst Ende Juni ein, also nach beiden zitierten Aussagen. Die Kläger müssen deshalb zeigen, dass die Probleme schon im Mai und Anfang Juni bekannt waren.
Als Nächstes konkurrieren die Kanzleien um die Führung des Verfahrens. Nach dem US-Gesetz über private Wertpapierklagen können sich Anleger bis zum 1. Dezember 2026 beim Gericht als Hauptkläger bewerben.[2] Deshalb verbreiten seit Tagen mehrere US-Kanzleien Pressemitteilungen zum Fall, sie werben um Mandanten mit hohen Verlusten. Nach der Ernennung folgen eine überarbeitete Klageschrift und der zu erwartende Antrag der Beklagten auf Abweisung. Bis das Gericht darüber entscheidet, ruht die Beweisaufnahme, interne Google-Unterlagen müssen also vorerst nicht herausgegeben werden.[4]
- 19. Mai 2026
Google I/O: Pichai kündigt Gemini 3.5 Pro für den Folgemonat an.
- 3. Juni 2026
Investorentelefonat: „Wir erwarten, dass Gemini 3.5 Pro im Juni kommt.“
- 16. Juli 2026
Bloomberg meldet Monate Verzug, die Aktie fällt um 4,4 %.
- 30. Sept. 2026
Google stellt Gemini 4 Argon vor, laut Reuters kommt 3.5 Pro nicht mehr.
- 2. Okt. 2026
Sammelklage beim Bundesgericht in Nordkalifornien eingereicht.
Beklagt sind Alphabet, Konzernchef Sundar Pichai und Finanzchefin Anat Ashkenazi. Die Vorwürfe sind nicht bewiesen, ein Gericht hat noch nicht entschieden.
Ein Starttermin auf der Keynote-Bühne ist eine Kapitalmarktinformation. Pichais „bis nächsten Monat“ beschäftigt jetzt die Anwälte, ganz gleich, wie das Verfahren ausgeht.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Wie oft landen KI-Versprechen vor Gericht?
Pichais Fall folgt einem Muster. Im Juni 2025 verklagten Aktionäre Apple, Konzernchef Tim Cook und zwei Finanzchefs, weil die auf der WWDC 2024 vorgestellten KI-Funktionen von Siri nicht wie angekündigt kamen. Laut Gerichtsregister ist dieses Verfahren seit Ende August 2025 geschlossen.[5] Teurer wurde für Apple die Klage der Kunden: Im Mai 2026 einigte sich der Konzern auf einen Vergleich über 250 Millionen US-Dollar, rund 218 Millionen Euro, wie Dr. Web in „Zu viel KI versprochen, zu spät geliefert“ berichtete.
Solche Klagen sind kein Einzelfall. 2025 reichten Anleger in den USA 207 Wertpapier-Sammelklagen ein, 16 davon drehten sich um künstliche Intelligenz, ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr. Das zählen Cornerstone Research und das Securities Class Action Clearinghouse der Stanford Law School.[6] Wer KI-Fähigkeiten ankündigt, die das Produkt noch nicht hat, liefert den Kanzleien das Material gleich mit. In Europa streitet Alphabet parallel vor dem EU-Gericht gegen DMA-Auflagen, und das Porträt zum Geschäftsmodell von Google zeigt, wie stark der Konzern seine Zukunft an Gemini knüpft.
Was bedeutet die Klage für Anleger und Unternehmen in Deutschland?
Für deutsche Privatanleger bringt die Klage wenig. Seit der Morrison-Entscheidung des Supreme Court von 2010 gilt das US-Wertpapierbetrugsrecht nur für Käufe an US-Börsen und für Inlandsgeschäfte in den USA.[7] Wer Alphabet-Aktien über Xetra, Tradegate oder einen anderen deutschen Handelsplatz gekauft hat, dürfte deshalb nicht zur Klägergruppe gehören. Wer über einen Broker an der Nasdaq gekauft hat, sollte die Abrechnungen aus dem Klagezeitraum aufbewahren.
Für Vorstände börsennotierter Firmen in Deutschland gilt ein ähnlicher Maßstab. Hält ein Emittent Insiderinformationen zurück oder veröffentlicht er unwahre, haftet er Anlegern nach den Paragrafen 97 und 98 des Wertpapierhandelsgesetzes auf Schadensersatz, und die EU-Marktmissbrauchsverordnung verbietet irreführende Signale an den Markt. Konkrete Starttermine für KI-Produkte sollte die Rechtsabteilung deshalb vor jeder Keynote prüfen.
Unternehmen, die KI-Modelle einkaufen, lernen aus dem Fall etwas anderes:
- Projekte auf Modelle planen, die heute per API verfügbar sind, nicht auf angekündigte.
- Angekündigte Versionen frühestens ab dem Tag der allgemeinen Verfügbarkeit in Zeitpläne und Budgets aufnehmen.
- In Verträgen festhalten, welches Modell zu welchem Preis wie lange verfügbar bleibt, damit ein Generationswechsel nicht die eigene Planung umwirft.
Erst am Wochenende hatte Pichai auf X persönlich eingegriffen, als ein Update der KI-Agenten-App von Peter Steinberger über eine Woche in Googles Play-Prüfung hing. Vermögen und Firmen der Branchengrößen vergleicht der Beitrag zu den 15 reichsten Tech-Milliardären, weitere Meldungen über die prägenden Köpfe der Branche sammelt das Archiv der Tech-Titanen.
FAQ: Sundar Pichai, Gemini 3.5 Pro und die Aktionärsklage
Warum wird Sundar Pichai verklagt?
Ein Alphabet-Aktionär wirft Pichai, Finanzchefin Anat Ashkenazi und dem Konzern vor, Anleger mit der Ankündigung getäuscht zu haben, Gemini 3.5 Pro komme im Juni 2026. Enttäuschende Trainingsergebnisse seien verschwiegen worden. Die Klage wurde am 2. Oktober in Nordkalifornien eingereicht, bewiesen ist nichts.
Ist Gemini 3.5 Pro erschienen?
Nein. Im Juli meldete Bloomberg Monate Verzug, im Quartalstelefonat hieß es, das Modell sei im Test. Am 30. September stellte Google Gemini 4 Argon vor. Laut Reuters will Google Gemini 3.5 Pro nicht mehr veröffentlichen.
Wie geht das Verfahren weiter?
Bis zum 1. Dezember 2026 können sich Anleger als Hauptkläger bewerben. Danach folgen eine überarbeitete Klageschrift und voraussichtlich ein Antrag der Beklagten auf Abweisung. Bis zur Entscheidung darüber ruht nach US-Recht die Beweisaufnahme.
Können deutsche Anleger an der Klage teilnehmen?
Meist nicht. Nach der Morrison-Entscheidung des Supreme Court gilt das US-Wertpapierbetrugsrecht nur für Käufe an US-Börsen und Inlandsgeschäfte in den USA. Wer Alphabet-Aktien über Xetra oder Tradegate gekauft hat, dürfte nicht zur Klägergruppe gehören.
Quellen
[1] US District Court for the Northern District of California: Class Action Complaint, Stewart v. Alphabet Inc., Sundar Pichai and Anat Ashkenazi, Case 3:26-cv-11290, eingereicht am 2. Oktober 2026 (Umrechnung 0,87 Euro je US-Dollar)
[2] Gainey McKenna & Egleston via GlobeNewswire: „Gainey McKenna & Egleston Announces A Class Action Lawsuit Has Been Filed Against Alphabet Inc.“, 5. Oktober 2026
[3] Google: „Gemini 4 Argon“, 30. September 2026
[4] Legal Information Institute, Cornell Law School: 15 U.S. Code § 78u-5, Application of safe harbor for forward-looking statements; Aussetzung der Beweisaufnahme nach 15 U.S. Code § 78u-4(b)(3)(B)
[5] CourtListener: Tucker v. Apple Inc., Case 5:25-cv-05197 (N.D. Cal.), eingereicht am 20. Juni 2025
[6] Cornerstone Research: „Overall Size of Securities Class Action Filings Reached New Heights in 2025“, 28. Januar 2026
[7] Legal Information Institute, Cornell Law School: Morrison v. National Australia Bank Ltd., 561 U.S. 247 (2010)
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