Google hat am 28. September beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg zwei Klagen gegen Beschlüsse der EU-Kommission eingereicht. Nach dem Digital Markets Act (DMA) muss der Konzern Android für fremde KI-Assistenten öffnen und anonymisierte Suchdaten mit Wettbewerbern teilen, so hatte es Brüssel im Juli festgelegt.[1] Über die Klagen berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenOliver Bethell, bei Google Senior Director für Wettbewerb, begründet den Schritt mit dem Datenschutz: „Wir gehen gegen Beschlüsse vor, die uns zwingen würden, private Suchverläufe ohne ausreichende Anonymisierung weiterzugeben, und die wichtige Sicherheitsvorkehrungen von Android schwächen.“ Die Kommission hält dagegen, beide Beschlüsse schützten Privatsphäre und Gerätesicherheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Google ficht beide Spezifizierungsbeschlüsse vom 16. Juli 2026 an: die Android-Öffnung für KI-Assistenten und das Teilen der Suchdaten.
- Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Die Suchdaten fließen ab Januar 2027, die elf Android-Funktionen folgen bis zum 1. August 2027.
- Google warnt vor unzureichend anonymisierten Suchverläufen, DuckDuckGo hält das Verfahren der Kommission für robust.
- Verfahren vor dem EuG dauern oft Jahre. Ein Urteil dürfte erst nach den Stichtagen fallen.
Wogegen klagt Google genau?

Angegriffen sind zwei Spezifizierungsbeschlüsse. Mit ihnen legt die Kommission nicht fest, ob Google eine Pflicht erfüllen muss, sondern wie. Nach Artikel 6 Absatz 7 DMA muss Google in Android elf Funktionen für fremde Assistenten freigeben, von der Sprachaktivierung über Aktionen in Apps bis zum lokalen Modell Gemini Nano.[2] Nach Artikel 6 Absatz 11 erhalten Suchmaschinen und KI-Chatbots mit Suchfunktion ab 50.000 monatlichen EU-Nutzern anonymisierte Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten. Dr. Web hat die Beschlüsse im Juli ausführlich aufgeschlüsselt.
Im Kern streiten beide Seiten über die Anonymisierung. Die Kommission verlangt, dass jede weitergegebene Datengruppe mindestens 1.000 Nutzer bündelt und sensible Anfragen herausfallen. Google hält das für zu wenig, denn Menschen nutzten die Suche laut Bethell für ihre persönlichsten Fragen, „von medizinischen Sorgen bis zu engen Beziehungen“. Schon im Juli hatte Googles Chefjurist Kent Walker vor einer Aushöhlung von Datenschutz und Sicherheit gewarnt.[3] Die Suchmaschine DuckDuckGo widerspricht laut Reuters: „Das Anonymisierungsverfahren ist robust, und daran ändern auch gezielt gestreute Zweifel nichts.“
Warum bremst die Klage die Fristen nicht?
Klagen vor den EU-Gerichten haben nach Artikel 278 AEUV keine aufschiebende Wirkung.[4] Google muss die Vorgaben also fristgerecht umsetzen, solange das Gericht nichts anderes anordnet. Eine solche Eilanordnung setzt einen drohenden schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden voraus. Mit der Formulierung vom „irreversiblen Schaden“ für die Privatsphäre zielt Bethell genau auf diesen Maßstab. Ob Google einen Eilantrag gestellt hat, ist bislang nicht bekannt.
Beim Zeitpunkt hat Google die Frist offenbar voll ausgeschöpft. Für eine Nichtigkeitsklage bleiben zwei Monate ab Bekanntgabe, dazu kommt eine pauschale Entfernungsfrist von zehn Tagen. Gerechnet ab dem 16. Juli endete die Frist am Samstag, dem 26. September, und verschob sich damit auf den folgenden Werktag.[5] Rechnerisch war der 28. September also der letzte mögliche Tag.
Der Fahrplan läuft trotz Klage weiter
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 16.07.2026 | Kommission erlässt beide Spezifizierungsbeschlüsse |
| 28.09.2026 | Google klagt beim EuG gegen beide Beschlüsse |
| Januar 2027 | Wettbewerber erhalten anonymisierte Suchdaten |
| 01.05.2027 | Sicherheits- und Datenschutzkriterien für den Android-Zugang stehen fest |
| 01.08.2027 | Android 18 stellt alle elf Funktionen bereit |
| 01.08.2028 | Android 19 erlaubt parallele Sprachaktivierung mehrerer Assistenten |
Wie lange dauern solche Verfahren?
Einen Präzedenzfall gibt es bereits. Apple ficht seit Mai 2025 die eigenen Spezifizierungsbeschlüsse zur Öffnung von iOS für Smartwatches und Kopfhörer an. Dieses Verfahren läuft noch. Mit der Klage gegen seine Einstufung als Gatekeeper scheiterte Apple im Juli 2026 dagegen vollständig.[6] An Googles eigenen Kartellfällen lässt sich die Zeitspanne ablesen: Die Android-Strafe von 2018 bestätigte das EuG im September 2022 weitgehend, die Shopping-Strafe von 2017 hielt der Europäische Gerichtshof erst im September 2024 endgültig aufrecht.
Die Klage passt zu Googles Kurs bei Android. Mit Android 17 QPR1 veröffentlicht der Konzern neue Schnittstellen erstmals nicht mehr im offenen Quellcode. Das Datenschutzargument trägt Google zudem nicht mit makelloser Bilanz vor: Am 21. September verhängte die irische Datenschutzbehörde ein Bußgeld von 403 Millionen Euro wegen des Standort-Trackings.
Google klagt gegen die Beschlüsse und muss sie trotzdem umsetzen. Bis Luxemburg entscheidet, sind die Suchdaten längst bei der Konkurrenz angekommen.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet der Streit für Unternehmen im DACH-Raum?
Für Website-Betreiber ändert die Klage den Fahrplan vorerst nicht. Ab Januar 2027 können alternative Suchmaschinen und KI-Chatbots ihre Ergebnisse mit Googles Klick- und Ranking-Daten verbessern. Damit verteilt sich die Sichtbarkeit auf mehr Systeme. Wie Inhalte dort zitiert werden, erklärt unser Ratgeber zur Generative Engine Optimization. Parallel baut Google seine Suche in Europa bereits um, nachdem die Kommission im Juli DMA-Strafen von zusammen 890 Millionen Euro verhängt hatte.
Für Entscheider ergeben sich daraus zwei Aufgaben:
- Planen Sie mit Januar 2027 als Stichtag für neue Wettbewerber in der Suche und bereiten Sie Ihre Inhalte strukturiert und zitierfähig auf.
- Berücksichtigen Sie in Android-Projekten, dass fremde KI-Assistenten ab August 2027 Aktionen in Ihrer App auslösen dürfen, und legen Sie fest, welche Funktionen Sie dafür freigeben.
Weitere Hintergründe zu Assistenten und Modellen finden Sie in der KI-Rubrik von Dr. Web.
FAQ: Google klagt gegen die DMA-Beschlüsse
Wogegen klagt Google vor dem EU-Gericht?
Google klagt gegen zwei Spezifizierungsbeschlüsse der EU-Kommission vom 16. Juli 2026. Diese verpflichten den Konzern nach dem Digital Markets Act, Android für fremde KI-Assistenten zu öffnen und anonymisierte Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Chatbots zu teilen.
Muss Google die DMA-Vorgaben trotz Klage umsetzen?
Ja. Klagen vor den EU-Gerichten haben keine aufschiebende Wirkung. Die Suchdaten fließen ab Januar 2027, die elf Android-Funktionen folgen bis zum 1. August 2027. Aufschub gäbe es nur per einstweiliger Anordnung des Gerichts.
Welche Suchdaten muss Google mit Wettbewerbern teilen?
Google muss anonymisierte Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten bereitstellen. Jede Datengruppe bündelt mindestens 1.000 Nutzer, sensible Anfragen fallen heraus. Anspruch haben Suchmaschinen und KI-Chatbots mit Suchfunktion ab 50.000 monatlichen Nutzern in der EU.
Welche Android-Funktionen muss Google öffnen?
Google muss elf Funktionen freigeben, darunter die Sprachaktivierung, den Zugriff auf App- und Sensordaten, Aktionen in Apps, die Hintergrundausführung und das lokale Modell Gemini Nano. Damit erhalten Assistenten wie ChatGPT oder Claude denselben Zugriff wie Gemini.
Wie lange dauert das Verfahren vor dem EU-Gericht?
Verfahren vor dem Gericht der EU dauern oft mehrere Jahre. Googles Klage gegen die Android-Kartellstrafe von 2018 entschied das Gericht im September 2022. Ein Urteil zu den DMA-Beschlüssen dürfte deshalb erst nach den Stichtagen 2027 fallen.
Quellen
[1] Europäische Kommission: „Commission provides guidance to Google for AI interoperability on Android and sharing of Google Search data under the Digital Markets Act“, 16. Juli 2026
[2] Europäische Kommission: „Q&A on the Alphabet specification decision on interoperability for AI services“
[3] Google, Kent Walker: „The DMA should not undercut security & privacy for Europeans“, Juli 2026
[4] EUR-Lex: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 278
[5] EUR-Lex: Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 58 und 60
[6] Gericht der Europäischen Union: Rechtssache T-1080/23, Apple gegen Kommission, Urteil vom 8. Juli 2026
Mehr Newshunger?
- Elf Android-Funktionen und die Suchdaten: Brüssel diktiert Google die Öffnung für KI-Rivalen
- Google-Suche in Europa: Der DMA-Umbau kostet Qualität
- Googles Shopping-Box im Londoner Prozess: Brüssels DMA-Strafe untergräbt die Nachbesserung von 2017
- 403 Millionen Euro: Irlands Datenschutzbehörde bestraft Googles Standortdaten-Tracking
- Android 17 QPR1: Neue APIs bleiben erstmals seit Version 3.x außerhalb von AOSP
- F-Droid 2.0: Der freie Android-App-Store erneuert sich vor Googles Verifizierungspflicht
- Google muss sein Werbegeschäft nicht verkaufen, aber seine Auktion umbauen