Google Shopping beschäftigt seit Juni das Londoner Competition Appeal Tribunal, und das Schlussplädoyer der Klägerin Kelkoo hat am Montag mit einem 150 Seiten langen Papier aus Brüssel begonnen. Die Richter hatten die DMA-Entscheidung der EU-Kommission vom 23. Juli noch nicht gelesen. Kelkoos Anwälte hatten sie schon eingearbeitet.[1]

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kelkoo und Ciao verlangen vor dem britischen Competition Appeal Tribunal Schadensersatz für die Bevorzugung von Google Shopping.
  • Googles Verteidigung stützt sich auf die Auktion, die den Wettbewerbern 2017 Zugang zur Shopping-Box verschafft hat.
  • Brüssel hat am 23. Juli 460 Millionen Euro Bußgeld verhängt, weil dieselbe Box weiter gegen das Selbstbevorzugungs-Verbot des DMA verstößt.
  • Foundem hat die Parallelklage am 27. Juli per Vergleich beendet.[5]

Warum trifft die DMA-Strafe Googles Verteidigung?

Kaputter Schlauchflicken, Spielzeugdino mit Helm, Schaufel und „Ungültig“-Zettel
Googles Verteidigung benötigt einen Anker: das Tribunal muss festlegen, wie Google bei legalem Wettbewerb vorgegangen wäre. Google verweist auf die heutige Shopping-Box, doch wenn Brüssel diese für rechtswidrig hält, fällt dieser Anker weg

Googles Verteidigung braucht einen Anker. Vor jeder Schadensberechnung muss das Tribunal festlegen, wie Google sich bei rechtmäßigem Wettbewerb verhalten hätte. Google verweist dafür auf die heutige Shopping-Box. Hält Brüssel genau diese Box für rechtswidrig, fällt der Anker weg.

Meredith Pickford, Anwalt von Google, hat dem Tribunal geraten, die Entscheidung der Kommission herauszuhalten: „Es gibt durchaus eine Welt, in der die Rechtmäßigkeit unseres Verhaltens unter dem DMA an diesem Verfahren nichts ändert. Genau diese Welt beschreibt unser Fall.“[1] Das Gesetz hat während des größten Teils des eingeklagten Zeitraums noch nicht gegolten.

Beide Maßstäbe messen allerdings nicht dasselbe. Artikel 102 des EU-Vertrags verlangt den Nachweis, dass eine Bevorzugung den Wettbewerb beeinträchtigt hat, das Selbstbevorzugungs-Verbot des DMA greift ohne ihn. Ein Verstoß nach der schnelleren Regel belegt deshalb noch keinen Schaden, entzieht Google aber das Referenzmodell für die Gegenrechnung.

Die 460 Millionen Euro sind nur der Suchanteil einer Gesamtstrafe von 890 Millionen Euro, die Brüssel auch auf Hotels, Verkehr und Sport bezieht.[2] Die Auflagen dazu stehen in unserer Meldung zur EU-Strafe gegen Google.

Was hat die Auktion von 2017 wirklich verändert?

Aus einem unbezahlten Kanal ist ein bezahlter geworden. Google hat die Shopping-Box nach dem Bußgeld von 2017 für Wettbewerber geöffnet, allerdings über eine Auktion. Preisvergleiche erscheinen seither in einer Fläche, deren Auswahl und Rangfolge Google weiter bestimmt.

Daniel Jowell, Anwalt von Kelkoo und Ciao, hat das im Plädoyer auf einen Satz gebracht: „Von der Kundenseite aus betrachtet sieht sie gleich aus und funktioniert gleich.“[1] Seine Mandantinnen wollen sich um die gesamte Shopping-Box bewerben und die Produkte darin selbst auswählen und sortieren, während für Googles eigenen Dienst dieselben Qualitätsstandards gelten.

Der Rahmen dafür steht seit knapp zwei Jahren fest. Der Europäische Gerichtshof hat das Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro am 10. September 2024 endgültig bestätigt.[3] Erst dadurch sind die Folgeklagen rechnerisch belastbar geworden, denn strittig ist nur noch die Höhe.

Wie weit Gerichte in die Suchergebnisseite hineinregieren, zeigt auch die abgewiesene DMCA-Klage gegen SerpApi. Der Abstand zu den zehn Grundsätzen, die sich Google einst selbst gegeben hat, ist ohnehin dokumentiert.

Google verteidigt in London genau die Lösung, die Brüssel vier Tage vorher verworfen hat. Der Streit dreht sich nicht mehr um die Rechtsverletzung, sondern um die Frage, welche Suchergebnisseite als rechtmäßiger Normalfall gilt.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Google Shopping: neun Jahre Verfahren, vier Beträge

Was Behörden und Gerichte in Europa bisher gegen die Bevorzugung der eigenen Shopping-Box festgesetzt haben. Alle Beträge in Euro.

2,42 Mrd.
Kartellbußgeld der EU-Kommission, 2017
Am 10. September 2024 vom Europäischen Gerichtshof endgültig bestätigt.
460 Mio.
DMA-Bußgeld für Selbstbevorzugung in der Suche
Teil einer Gesamtstrafe von 890 Millionen Euro vom 23. Juli 2026.
465 Mio.
Schadensersatz an idealo, Landgericht Berlin II
Urteil vom 14. November 2025, gefordert war ein Milliardenbetrag. Nicht rechtskräftig.
107 Mio.
Schadensersatz an testberichte.de im Parallelverfahren
Ebenfalls Landgericht Berlin II, ebenfalls nicht rechtskräftig.

Vom Bußgeld zur Schadensrechnung

2008
Beginn des Zeitraums, für den die Preisvergleiche Schadensersatz verlangen.
Juni 2017
Kartellbußgeld der EU-Kommission. Google öffnet die Shopping-Box danach über eine Auktion für Wettbewerber.
Sept. 2024
Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Bußgeld endgültig und macht Folgeklagen kalkulierbar.
Nov. 2025
Das Landgericht Berlin II spricht idealo und testberichte.de Schadensersatz zu.
22. Juni 2026
Erster Verhandlungsabschnitt vor dem britischen Competition Appeal Tribunal beginnt.
23. Juli 2026
Die EU-Kommission verhängt das DMA-Bußgeld und hält die heutige Shopping-Box für rechtswidrig.
27. Juli 2026
Foundem beendet die Parallelklage per Vergleich, Kelkoo und Ciao halten am Verfahren fest.

Was bedeutet das für Shops und Preisvergleiche im DACH-Raum?

Die Beweislast entscheidet, nicht die Rechtsfrage. Das Landgericht Berlin II hat Google am 14. November 2025 zu rund 465 Millionen Euro Schadensersatz an idealo verurteilt, gefordert war für 2008 bis 2023 ein Milliardenbetrag.[4]

Testberichte.de hat im Parallelverfahren rund 107 Millionen Euro erhalten, rechtskräftig ist keines der Urteile.[4] Der Abstand zwischen Forderung und Zuspruch zeigt, woran solche Verfahren hängen: an Verkehrs- und Margendaten über fünfzehn Jahre, nicht am Kartellverstoß.

Betreiber von Preisvergleichen und Shops sollten deshalb jetzt festhalten, was die Auktion kostet und was die organische Sichtbarkeit vorher eingebracht hat. Kelkoo hat vor dem Tribunal angekündigt, die Nachbesserungen anzufordern, die Google der Kommission nun vorschlägt.[1] Für Hotel- und Reisevergleiche lohnt derselbe Aufwand.

Für die Suchoptimierung verschiebt sich damit ein Grundsatz, den unsere SEO-Grundlagen beschreiben: Die Zusammensetzung der Shopping-Box folgt künftig nicht allein einem Algorithmus, sondern auch einer Auflage aus Brüssel.

Parallel wird Sichtbarkeit an einer zweiten Front verhandelt, wie der Vorstoß von Aldi Süd in der KI-Suche und Yelps Bewertungen für ChatGPT zeigen; die Regeln dafür fasst unser Leitfaden zur Generative Engine Optimization zusammen. Stellungnahmen zur DMA-Entscheidung erwartet das Tribunal bis zum 11. September, einen Urteilstermin hat es nicht genannt.[1]

Quellen

[1] Courthouse News Service (Eunseo Hong): „Google’s shopping fix hits a snag in London damages trial“, 27. Juli 2026

[2] Europäische Kommission: „Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act“, 23. Juli 2026

[3] Europäischer Gerichtshof: Urteil in der Rechtssache C-48/22 P (Google und Alphabet gegen Kommission), 10. September 2024

[4] beck-aktuell: „Google muss Idealo 465 Millionen Schadensersatz zahlen“, 14. November 2025

[5] Competition Appeal Tribunal: Verfahrensakte 1589/5/7/23 (T) Infederation Ltd v Google Inc and Others, Rücknahme-Beschluss vom 27. Juli 2026

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