Zwei Pensionsfonds der US-Gewerkschaft Steamfitters Local 449 und zwei Kleinaktionäre haben Mark Zuckerberg und den gesamten Meta-Verwaltungsrat verklagt. Die Kläger wollen die neue C-Aktie ohne Stimmrecht stoppen, bevor sie am 19. Januar 2027 kommt. Allein aus der ersten Ausgabe könnte Zuckerberg laut Klage Aktien für 23,8 Mrd. Dollar (20,7 Mrd. Euro) verkaufen und behielte jede seiner Stimmen.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügenDie Sammelklage ging am Dienstag beim Court of Chancery ein, dem Gericht für Gesellschaftsrecht in Delaware.[1] Gegenüber dem Sender CNBC erklärte Meta, Verwaltungsrat und Sonderausschuss hätten den Beschluss aus vielen Gründen gefasst. Ihn auf einen einzigen zurückzuführen, sei irreführend.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kläger verlangen eine einstweilige Verfügung gegen die Umstellung der Aktiengattungen.
- Den Plan billigte ein Sonderausschuss, den die Kläger für befangen halten.
- Jede Kursverdopplung löst eine weitere Zuteilung von C-Aktien aus, ohne Obergrenze.
- Bei Cloudflare stoppte dasselbe Gericht am 16. Oktober einen ähnlichen Plan vorläufig.
Was werfen die Kläger Zuckerberg vor?

Zuckerberg hält rund 60,6 Prozent der Stimmrechte an Meta. Jeder Verkauf stimmberechtigter Aktien und jede Kapitalerhöhung verringern diesen Anteil. Laut Klageschrift will Zuckerberg beides zugleich: Aktien verkaufen und den KI-Ausbau mit neuen Aktien bezahlen, ohne die Mehrheit zu verlieren.[1]
Den Plan billigten die Verwaltungsräte Robert Kimmitt, Charlie Songhurst und Tony Xu als Sonderausschuss. Die Kläger halten alle drei für befangen: Kimmitt arbeitet für die Kanzlei WilmerHale, der Meta 2025 rund 54 Mio. Euro zahlte, und Xu nannte Zuckerberg selbst einen Freund. Laut Klage drohte Zuckerberg, jede Ausgabe neuer stimmberechtigter Aktien zu blockieren, und setzte den Ausschuss mit dem Wegzug aus Kalifornien unter Druck, den Meta vergangene Woche offengelegt hatte. In Kraft setzte Zuckerberg den Plan als Mehrheitsaktionär per schriftlichem Beschluss ohne Hauptversammlung, die übrigen Aktionäre stimmten nicht ab.
Was bewirkt die Klausel zur Kursverdopplung?
Mehr Gewicht hat eine Klausel der Vereinbarung zwischen Meta und Zuckerberg. Verdoppelt sich der Kurs der C-Aktie gegenüber dem Durchschnitt vor dem 10. September, bekommt jeder Aktionär je Aktie eine weitere C-Aktie, beim Vierfachen erneut. Eine Obergrenze gibt es laut Klage nicht, die Kette endet erst mit Zuckerbergs Tod.[1]
Die Kläger rechnen vor, wie viel seines Anteils Zuckerberg verkaufen kann, bevor er die Mehrheit verliert: ohne den Plan 31,7 Prozent, nach der ersten Ausgabe 65,9 Prozent, nach der ersten Verdopplung 82,9 Prozent.[1] Zugleich will Meta mit neuen Aktien bis zu 82,7 Mrd. Euro einsammeln, ohne an Zuckerbergs Kontrolle zu rühren.
der Stimmrechte an Meta hält Zuckerberg
C-Aktien darf er laut Klage sofort nach der ersten Ausgabe verkaufen
wird die neue Satzung wirksam, bis dahin wollen die Kläger sie stoppen
Kläger gegen Zuckerberg und die elf weiteren Verwaltungsräte
Stimmrechtslose Aktien gibt es seit Jahrzehnten. Bei Meta entkoppelt jeder Kurssprung die Macht automatisch weiter vom eingesetzten Kapital.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Warum blicken die Kläger auf Cloudflare?
Am 16. Oktober stoppte Richter J. Travis Laster vorläufig eine ähnliche Umstellung bei Cloudflare. Auch dort sollten die Gründer Matthew Prince und Michelle Zatlyn stimmrechtslose C-Aktien verkaufen dürfen. Laster hielt es für hinreichend wahrscheinlich, dass der Sonderausschuss vor allem den Gründern entgegenkommen wollte und damit nicht redlich handelte.[2] Das Hauptverfahren steht noch aus, die Meta-Kläger stützen sich trotzdem ausdrücklich auf diese Entscheidung.
Ginge so ein Plan in Deutschland durch?
Eine deutsche Aktiengesellschaft könnte das so nicht beschließen. Aktien ohne Stimmrecht verlangen nach § 139 Aktiengesetz einen Vorzug beim Gewinn und dürfen höchstens die Hälfte des Grundkapitals ausmachen.[3] Metas C-Aktien bringen keinen Vorzug, und schon die erste Zuteilung nach einer Kursverdopplung hebt ihren Anteil auf drei Viertel aller Aktien.
Mehrstimmrechte erlaubt § 135a Aktiengesetz zwar, aber höchstens das Zehnfache und befristet: Spätestens zehn Jahre nach dem Börsengang erlöschen sie, eine Verlängerung braucht drei Viertel des vertretenen Kapitals.[4] Gründerkontrolle läuft hierzulande deshalb oft über Stiftungen und Stimmrechtspools, wie bei Nemetschek. Meta-Aktionäre in Deutschland sollten bis zum 19. Januar verfolgen, ob das Gericht die Ausgabe der C-Aktien aufhält.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Court of Chancery of the State of DelawareVerified Class Action Complaint, Steamfitters Local 449 Pension Fund u. a. gegen Mark Zuckerberg u. a., Case No. 2026-1413 (englisch, PDF), eingereicht am 27. Oktober 2026
- Debevoise & PlimptonDelaware Court Enjoins Cloudflare Recapitalization, Emphasizing Section 144 Good-Faith Requirement (englisch)
- Bundesministerium der Justiz§ 139 Aktiengesetz, Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
- Bundesministerium der Justiz§ 135a Aktiengesetz, Mehrstimmrechtsaktien
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