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Eine Käuferin will ihren Cupra Born aus dem Batterie-Rückruf 93S4 an den Hersteller Seat zurückgeben. Das Landgericht Offenburg nennt dafür auch die EU-Produktsicherheitsverordnung als mögliche Grundlage. Deren Artikel 37 sieht bei Rückrufen eine Erstattung des Kaufpreises vor, ein Urteil gibt es aber noch nicht.

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Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was steht in der Verfügung?
  2. Warum gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für Autos?
  3. Was ist noch offen?
  4. Mehr Newshunger?

Das Landgericht Offenburg hat am 16. Oktober Ansprüche einer Cupra-Born-Käuferin gegen Seat und gegen ihren Händler für möglich gehalten (Az. 2 O 356/25).[1] Die Klägerin verlangt die Rückabwicklung des Kaufs, weil ihr Auto nach ihrer Darstellung unter den Rückruf fällt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr führt das Verfahren, hat die Verfügung veröffentlicht und bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an.[1]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht hält Ansprüche gegen den Händler und gegen Seat als Hersteller für möglich.
  • Es verweist auf Artikel 37 der EU-Produktsicherheitsverordnung, der bei Rückrufen mindestens zwei Abhilfemaßnahmen zur Wahl verlangt, darunter die Erstattung.
  • Seat und der Händler können bis zum 6. November Stellung nehmen.

Was steht in der Verfügung?

Weißes Spielzeugauto auf orangefarbenem U-Turn-Pfeil mit Anhänger „ZURÜCK“
Hochvoltbatterie-Module entsprechen nicht Vorgaben: Reichweiteverlust, Kontrollleuchte, Brandgefahr. Rückruf für Cupra Born (Feb. 2022–Apr. 2024)

Bei den Autos aus dem Rückruf entsprechen laut Verfügung bestimmte Module der Hochvoltbatterie nicht den Vorgaben. Die Reichweite kann sinken, eine gelbe Kontrollleuchte kann aufleuchten, außerdem besteht Brandgefahr. Betroffen sind Cupra Born aus der Produktion vom 7. Februar 2022 bis zum 21. April 2024, das Auto der Klägerin wurde am 15. Dezember 2023 erstmals zugelassen.[1]

Das Gericht sieht die Darlegungslast bei den Beklagten: Seat und der Händler dürften nach Ansicht der Kammer „substantiiert darzulegen haben, dass das klägerische Fahrzeug nicht von dem Rückruf betroffen ist“.[1] Käufer kennen die Fertigungsdaten ihrer Batterie nicht, der Hersteller kennt sie.

Warum gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für Autos?

Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 für Verbraucherprodukte.[2] Artikel 2 nimmt Produkte mit eigenen EU-Sicherheitsvorschriften, etwa Autos mit Typgenehmigung, von mehreren Kapiteln aus. Das Kapitel VIII mit dem Recht auf Abhilfe gehört nach dem Wortlaut nicht dazu.[2]

Artikel 37 verpflichtet das für einen Rückruf verantwortliche Unternehmen, in der Regel den Hersteller, Verbrauchern eine wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe anzubieten. Verbraucher müssen zwischen mindestens zwei von drei Möglichkeiten wählen können: Reparatur, Ersatz durch ein gleichwertiges sicheres Produkt oder eine Erstattung, die mindestens dem gezahlten Preis entspricht. Der Hersteller darf nur eine Abhilfemaßnahme anbieten, wenn die anderen unmöglich oder unverhältnismäßig teuer wären.[2] Schließt er Reparatur oder Ersatz nicht in angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten ab, haben Verbraucher stets Anspruch auf Erstattung.[2]

Der Fall Cupra Born vor dem Landgericht Offenburg
Rückruf, Rechtsgrundlage und Fristen im Überblick
93S4
Code des Batterie-Rückrufs für Cupra Born, gebaut vom 7. Februar 2022 bis 21. April 2024
Art. 37
der EU-Produktsicherheitsverordnung: Reparatur, Ersatz oder Erstattung, mindestens zwei davon zur Wahl
13.12.2024
Seit diesem Tag gilt die Verordnung, das Auto der Klägerin wurde ein Jahr früher zugelassen
6. November
Bis dahin können Seat und der Händler zur Einschätzung des Gerichts Stellung nehmen

Was ist noch offen?

Die Verfügung ist nur eine vorläufige Einschätzung.[1] Das Gericht muss außerdem klären, welcher Zeitpunkt für Artikel 37 zählt: Das Auto kam vor dem 13. Dezember 2024 auf die Straße, der Rückruf lief erst 2026 an. Eine Stellungnahme von Seat ist bislang nicht öffentlich.

Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben bereits Urteile gegen Mercedes wegen Batterieproblemen erwirkt. Das Landgericht Dortmund sah am 4. September in der Brandgefahr eines EQA 250+ einen Sachmangel und verurteilte Mercedes, gegen Rückgabe des Autos 37.843,35 Euro zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.[1] Das Kaufrecht verlangt einen Mangel bei der Übergabe und greift bei Neuwagen in der Regel zwei Jahre lang, Artikel 37 knüpft dagegen an den Rückruf an.

Bisher endet ein Akku-Rückruf mit dem Werkstatttermin. Artikel 37 gibt Käufern den Kaufpreis als Druckmittel, wenn die Reparatur zu lange dauert.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Akku-Rückrufe, bei denen der Ladestand vorerst begrenzt wird, laufen bei mehreren Modellen des VW-Konzerns, zuletzt beim Audi Q4 e-tron. Halter und Fuhrparkverantwortliche sollten das Rückrufschreiben aufbewahren, jeden Werkstatttermin mit Datum festhalten und beim Hersteller schriftlich nachfragen, welche Abhilfemaßnahmen er nach Artikel 37 anbietet. Dauert die Reparatur Monate, belegt das Protokoll, dass die angemessene Frist überschritten ist.

Quellen

2 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Dr. Stoll & Sauer RechtsanwaltsgesellschaftCupra Born: LG Offenburg hält Verurteilung von SEAT wegen Batterie-Brandgefahr für möglich26.10.2026
  2. Amtsblatt der Europäischen UnionVerordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit10.05.2023

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