Die US-Handelsaufsicht FTC bereitet laut Reuters eine Klage gegen Priceline vor, eine Tochter von Booking Holdings. Die Behörde prüft Anzeigen des Partners Guest Reservations, die Reisenden die Website des gesuchten Hotels vortäuschen sollen. Ein Insider beziffert die möglichen Strafen auf mehr als 435 Millionen Euro.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie drohende FTC-Klage gegen Booking Holdings dreht sich um ein Geschäft mit fremden Hotelnamen. Eine Klage der Stadt San Francisco beschreibt den Ablauf am Beispiel des Palace Hotel: Über eine Suchanzeige gelangten Reisende auf palacesanfrancisco.guestreservations.com und sahen dort laut Klageschrift einen Zimmerpreis mit 85 Prozent Aufschlag.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Reuters bereitet die FTC ein Verfahren gegen die Booking-Tochter Priceline vor.
- Booking bestätigt den Vorgang im Quartalsbericht und weist die Vorwürfe zurück.
- Der Partner Guest Reservations wirbt mit fremden Hotelnamen und bezieht die Zimmer über Booking.
- In Deutschland verbietet § 5 UWG die Täuschung über die Identität eines Anbieters.
Was wirft die FTC der Booking-Tochter Priceline vor?

Zwei Insider berichteten Reuters am 7. Oktober, die FTC bereite ein Verfahren gegen Priceline vor. Nach diesen Angaben prüft die Behörde, ob die Seiten von Guest Reservations gegen das Verbot verstoßen, sich als ein anderes Unternehmen auszugeben, und ob dort Gebühren falsch ausgewiesen sind. Die FTC bestätigte die Ermittlungen. Ein Insider nennt mögliche Strafen von mehr als 500 Millionen US-Dollar, umgerechnet rund 435 Millionen Euro (0,87 Euro je US-Dollar, Stand 12. Oktober 2026).
Booking hatte den Vorgang bereits im Quartalsbericht offengelegt. Im Juli 2026 kündigten FTC-Mitarbeiter demnach an, wegen Angaben, Gebühren, Kundenservice und Abrechnung eine Klage gegen Priceline und einen Geschäftspartner zu empfehlen.[2] Priceline teile diese Sicht nicht und verhandle über eine Lösung, schreibt der Konzern. Das US-Verbot der Identitätstäuschung gilt seit April 2024 und erfasst auch vorgetäuschte Geschäftsbeziehungen.[3]
Wie verdient Booking an fremden Hotelnamen mit?
Laut der Klage der Stadt San Francisco vom 29. Juli 2026 bezieht Guest Reservations Zimmerkontingente und Zahlungsabwicklung über Priceline Partner Solutions, das Geschäftskundenangebot von Booking. Der Partner kauft Suchanzeigen auf Hotelnamen, nur das Kleingedruckte nennt den unabhängigen Betreiber. Die Stadt wirft Booking vor, von der Täuschung zu wissen und an jeder Buchung mitzuverdienen.[1] Booking hält die Klage für unbegründet.
Mehr als 1.000 Beschwerden über Guest Reservations gingen beim Better Business Bureau ein, viele Gäste glaubten, direkt beim Hotel gebucht zu haben. Den Ärger bekommen oft die Hotels ab, obwohl Preis und Stornoregeln vom Vermittler stammen.
Ende August verklagte die FTC bereits Amazon wegen eines versteckten Aufschlags in Werbeauktionen. Zudem prüft die Behörde, ob Werbeplattformen mehr gegen solche Anzeigen tun müssen: Nach Lesart der FTC streichen Plattformen die Einnahmen ein und wälzen das Risiko auf Verbraucher ab.
Eine Plattform, die an jeder Buchung mitverdient, kann sich bei falschen Hotelseiten nicht hinter ihrem Partner verstecken.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das Verfahren für Hotels und Reisende in Deutschland?
In der EU gilt Booking als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act, im September bestätigte das EU-Gericht das Verbot der eTraveli-Übernahme. Laut Quartalsbericht klagen deutsche Hotels bereits wegen früherer Bestpreisklauseln, für eine spanische Kartellstrafe hat Booking rund 411 Millionen Euro zurückgestellt.[2]
Eine Masche wie bei Guest Reservations fiele hierzulande unter das Lauterkeitsrecht: § 5 UWG verbietet die Irreführung über die Identität eines Unternehmers.[4] Im Sommer ahmten gefälschte Vignetten-Shops über gekaufte Suchanzeigen offizielle Mautportale nach. Für Hotels und Reiseverantwortliche folgen daraus konkrete Aufgaben:
- Hotelbetreiber prüfen, wer Suchanzeigen auf den eigenen Namen schaltet, und melden Markenverstöße bei Google.
- Verträge mit Buchungsportalen regeln, an welche Weiterverkäufer das Portal Zimmer durchreichen darf.
- Travel-Manager lassen Dienstreisende nur über die Hotelwebsite oder das Buchungstool der Firma buchen.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- City Attorney of San FranciscoCity Attorney lawsuit cracks down on hotel booking scam
- Booking Holdings Inc.Form 10-Q für das Quartal bis 30. Juni 2026
- eCFR16 CFR Part 461, Rule on Impersonation of Government and Businesses
- Bundesministerium der JustizGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
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