dm will seine App laut Lebensmittel Zeitung zum Jahresbeginn 2027 um einen KI-Einkaufsagenten erweitern. Zuerst legen Kunden damit intelligente Einkaufslisten an, später soll der Dienst Warenkörbe anpassen und auf Wunsch selbst bestellen. Fremde KI-Assistenten dürfen bei dm schon heute Produkte suchen, aber keinen Warenkorb füllen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen„Das wird grundlegende Konsequenzen für unser Geschäft haben“, sagt dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer der Lebensmittel Zeitung über KI-Einkaufsagenten. Die Angaben zum geplanten Dienst „dm-mitgedacht“ stammen laut dem Fachblatt von Lieferanten der Drogeriekette.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Lebensmittel Zeitung startet „dm-mitgedacht“ Anfang 2027 als intelligente Einkaufsliste in der dm-App.
- In weiteren Stufen soll der Agent Warenkörbe nach Kriterien anpassen und auf Wunsch den Kauf abschließen.
- Über einen eigenen MCP-Server lässt dm fremde KI-Assistenten Produkte, Preise und Marktbestände abfragen, eine Bestellfunktion bietet die Schnittstelle nicht.
- Von seinen Lieferanten erwartet dm sorgfältiger gepflegte Produktstammdaten.
Was soll der Einkaufsagent von dm können?

Der Stufenplan beginnt bescheiden mit der Einkaufsliste in der App. Danach soll der Agent den Warenkorb nach bestimmten Kriterien umbauen und, sofern der Kunde das will, den Kauf abschließen. Welche Kriterien zählen, ob Preis, Marke oder Inhaltsstoffe, ist offen.
Bayer erwartet, dass KI das Einkaufsverhalten deutlich verändert. Mit dem eigenen Agenten setzt dm den Assistenten der großen Tech-Konzerne etwas entgegen, etwa Metas Muse, der in den USA und Kanada Einkäufe für seine Nutzer erledigt. Die Kundschaft soll in der dm-App bleiben.
Warum dürfen fremde KI-Agenten bei dm nur suchen?
Unter mcp.dm.de betreibt dm bereits einen MCP-Server, also eine Schnittstelle nach dem offenen Model Context Protocol.[1] Vier Funktionen stehen dort bereit: semantische Produktsuche, Produktdetails mit Preisen, Bestände in den Märkten und Angaben zu den Filialen. Assistenten wie Claude oder Cursor durchsuchen darüber das Sortiment. Warenkorb und Bestellung gehören nicht zu den freigeschalteten Funktionen.
Der Online-Supermarkt Knuspr aus der Rohlik Group geht einen Schritt weiter. Nach einer Anmeldung per OAuth füllen KI-Assistenten über dessen MCP-Server den Warenkorb, eine Bestellfunktion beschreibt Knuspr in der Dokumentation nicht.[2] Beide Händler behalten so den Bestellschritt bei sich, während ihr Sortiment bereits als Schnittstelle für Agenten offenliegt.
Im Bestellschritt erfährt ein Händler, wer was kauft. Amazon sperrt Metas Muse seit September über die eigenen Nutzungsbedingungen aus, nachdem ein US-Berufungsgericht im August Amazons Sperre gegen Perplexity gekippt hatte. dm wählt den leiseren Weg und baut die Kasse für Agenten gleich selbst.
Fremde KI-Agenten dürfen bei dm das Regal durchsuchen. Kassieren will die Drogeriekette weiter selbst.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Händler und Hersteller jetzt klären?
Für den automatischen Kauf setzt das deutsche Recht eine Hürde. Nach Paragraf 312j BGB muss der Händler die Onlinebestellung so gestalten, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, sich zur Zahlung zu verpflichten; die Schaltfläche dafür lautet „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich eindeutig.[3] Wie ein vorab beauftragter Agent diese Bestätigung abgibt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Für Ihren eigenen Onlinehandel ergeben sich daraus vier Aufgaben:
- Pflegen Sie Inhaltsstoffe, Größen und Preise Ihrer Produkte vollständig und maschinenlesbar, denn Agenten vergleichen nach diesen Daten, ähnlich wie bei der Generative Engine Optimization.
- Legen Sie fest, welche Daten Ihr Shop fremden Agenten öffnet und ob ein Warenkorb dazugehört.
- Ergänzen Sie Ihre Nutzungsbedingungen um Regeln für KI-Agenten, bevor die ersten Bestellungen über fremde Assistenten eintreffen.
- Holen Sie bei automatischen Käufen die Bestätigung des Kunden nachweisbar ein.
Wie stark Agentic Commerce den Onlineshop verändert, entscheidet sich an genau diesem Bestellschritt. dm hatte zuletzt Wero in den Onlineshop geholt und baut den eigenen Onlinehandel Stück für Stück aus.
Quellen
[1] dm-drogerie markt: „dm-drogerie markt MCP Server“
[2] Knuspr: „MCP-Dokumentation“
[3] Bürgerliches Gesetzbuch: § 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
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