Ein KI-Einkaufsagent greift nach Ansicht des US-Berufungsgerichts für den neunten Bezirk nicht selbst auf fremde Server zu, sondern der Nutzer tut es mit seiner Hilfe. Damit ist Amazons Sperre gegen Perplexitys Comet-Assistenten am 4. August 2026 gefallen. Für europäische Händler rückt der eigene Nutzungsvertrag an die Stelle des Strafrechts.

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Der KI-Einkaufsagent von Perplexity darf wieder bei Amazon bestellen. Das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk hob am 4. August 2026 die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts San Francisco auf.[1] Entscheidend war ein einziges Wort im Computer Fraud and Abuse Act von 1986: zugreifen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Berufungsgericht hob die Verfügung vom 9. März 2026 auf und verwies den Fall an das Bezirksgericht zurück.
  • Laut den drei Richtern greift der Kunde auf Amazon zu, der Assistent bleibt ein bloßes Werkzeug.
  • Perplexitys Server erreichen Amazons Server nie direkt, sie bekommen nur Bildschirmfotos vom Rechner des Kunden.
  • Sein Hausrecht über die Nutzungsbedingungen behält Amazon laut Urteil unverändert.

Warum sieht das Gericht im Kunden den Zugreifenden?

Roboterarm lässt Dose in Einkaufskorb fallen; Schild: „Werkzeug, keine Person“
Der Computer Fraud and Abuse Act bestraft vorsätzlichen Zugriff auf geschützte Rechner durch Menschen oder Unternehmen, nicht durch KI-Assistenten

Der Assistent ist ein Werkzeug, keine Person. Der Computer Fraud and Abuse Act bestraft, wer vorsätzlich auf einen geschützten Rechner zugreift. Gemeint ist nach dem Wortlaut ein Mensch oder ein Unternehmen. Der Supreme Court hatte 2021 im Verfahren Van Buren festgelegt, dass Zugriff das Eindringen in ein System selbst bezeichnet.

Comet läuft auf dem Rechner des Kunden. Der Assistent wertet die vom Browser bereits geladene Seite aus und schickt Bildschirmfotos an Perplexitys Server, die im Gegenzug Navigationsanweisungen zurücksenden. Perplexitys Server erreichen Amazons Server nie direkt.[1] Diese Kette gab den Ausschlag. Perplexity baut den Assistenten seit Monaten aus und gab ihm zuletzt Zugriff auf lokale Windows-Ordner.

Hinzu kommt der Grundsatz, ein überwiegend strafrechtliches Gesetz im Zweifel eng auszulegen. Amazons Lesart hätte laut Gericht die Kunden dem Risiko einer Beihilfestrafbarkeit ausgesetzt. Ein Gesetz gegen Hacker soll alltägliches Einkaufen nicht erfassen.

Worum geht der Streit um die Agentenkennung?

Eine Zeile im Datenverkehr steht im Kern des Verfahrens. Perplexity verzichtet darauf, im User-Agent-String zu vermerken, dass ein KI-Agent aktiv ist. Mit dieser Kennung könnte Amazon den Assistenten aussperren, ohne den Kunden auszusperren.[1] Schon vor dem Start von Comet hatte der Konzern Perplexity untersagt, den Amazon Store anzusteuern.

Das Muster kennt die Rechtsprechung. In Facebook gegen Power Ventures hielt dasselbe Berufungsgericht 2016 einen Aggregator für haftbar, weil er nach einer Abmahnung weiter Nachrichten im fremden Netzwerk auslöste. In Meta gegen BrandTotal verneinte ein Bezirksgericht 2022 die Haftung, weil eine Browser-Erweiterung nur passiv mitlas. Der Comet-Assistent liegt dazwischen, weshalb die Frage nach dem Verbindungsaufbau den Fall entschied.

Das Urteil nimmt Plattformen nichts weg, es verweist sie nur auf das passende Werkzeug. Über den Zutritt von KI-Agenten entscheiden künftig Nutzungsbedingungen und technische Kennungen, kein Gesetz aus der Modemzeit.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Amazon gegen Perplexity: die Zahlen zum Urteil
Woran das Berufungsgericht den KI-Einkaufsagenten gemessen hat und welcher Hebel Händlern bleibt.
1986
stammt der Computer Fraud and Abuse Act, an dem Amazons Klage gemessen wurde.
0
Server von Perplexity sprechen den Amazon Store direkt an. Den Kontakt hält allein der Browser des Kunden.
4.350 €
Mindestschaden verlangt das US-Gesetz für eine Zivilklage (5.000 US-Dollar, Kurs 0,87 zum 4. August 2026).
148 Tage
galt die Sperre gegen den Einkaufsagenten, vom 9. März bis zum 4. August 2026.

Nutzungsvertrag statt Strafrecht

In Fußnote 5 stellt das Gericht klar, dass Amazon den Zugang über eigene Nutzungsbedingungen weiterhin regeln darf. In Deutschland verlangt Paragraf 202a des Strafgesetzbuchs das Überwinden einer Zugangssicherung. Der Bundesgerichtshof hielt automatisiertes Auslesen 2014 wettbewerbsrechtlich für zulässig. Der Hebel gegen unerwünschte Agenten liegt damit im Vertrag und in der Technik.

Was heißt das Urteil für Händler in Europa?

Der Hackerparagraf trägt hier nicht. Paragraf 202a des Strafgesetzbuchs setzt voraus, dass jemand eine Zugangssicherung überwindet.[2] Ein Kunde, der seinem Agenten das eigene Passwort anvertraut, überwindet nichts. Auch die EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme verlangt eine verletzte Sicherheitsmaßnahme.[3]

Den wettbewerbsrechtlichen Teil hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden. Im Urteil vom 30. April 2014 zur Flugvermittlung im Internet (I ZR 224/12) sah der Senat im maschinellen Auslesen einer Buchungsseite keine gezielte Behinderung. Ein Händler, der Agenten aussperren will, braucht deshalb saubere Nutzungsbedingungen und eine Bot-Erkennung, die auch angemeldete Sitzungen erfasst.

Für die Praxis heißt das: automatisierte Zugriffe ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen regeln und die Erkennung hinter dem Login nachrüsten. Der Fall reiht sich in eine Serie rund um autonome KI-Agenten ein, von Reddits Scraping-Klage gegen Perplexity über Expedias Kauf des Berliner KI-Reiseplaners Layla bis zu Cloudflares Entscheidung, KI-Agenten seltener einen eigenen Container zu geben.

Quellen

[1] U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit: Urteil vom 4. August 2026, Amazon.com Services, LLC v. Perplexity AI, Inc. (Az. 26-1444)

[2] Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch, Paragraf 202a (Ausspähen von Daten)

[3] Amtsblatt der EU: Richtlinie 2013/40/EU über Angriffe auf Informationssysteme

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