Miele verschickt derzeit reihenweise Abmahnungen an Onlinehändler. Die Vorwürfe treffen ganz alltägliche Praktiken: durchgestrichene Preise ohne echten Vergleichswert, chinesisches Zubehör mit Deutschlandflagge, Staubsaugerbeutel aus dem falschen Markt. Hinter der Welle steckt eine Strategie zur Kontrolle der Vertriebskanäle.

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Ein durchgestrichener Preis ohne echten Vergleichswert, ein Staubsaugerbeutel für den außereuropäischen Markt: Wegen solcher Details fordert Miele über die Kanzlei BRANDI von Amazon- und eBay-Händlern mehrere tausend Euro. Die Miele-Abmahnungen wirken kleinteilig, folgen aber einem Muster, das jeden Markenartikel im Netz betrifft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Miele mahnt über die Kanzlei BRANDI Onlinehändler ab und fordert je Fall meist mehrere tausend Euro.
  • Die Vorwürfe reichen von Reimporten außerhalb des EU-Marktes über falsche Streichpreise und UVP bis zur Herkunftstäuschung mit „Deutsche Marke“ und Deutschlandflagge.
  • Laut Händlerbund-Abmahnstudie 2026 ist die fehlerhafte Grundpreisangabe mit 23 Prozent der häufigste Abmahngrund im deutschen Onlinehandel.
  • Selbst das Google-Snippet kann abgemahnt werden: „Ersatzteil für Miele“ im Suchtreffer galt als irreführend.

Was genau mahnt Miele ab?

Preisanhänger aus Pappe mit dem Text „Sonderangebot 199,- € SALE!“. Mit rotem Siegellack und dem Vermerk „Inklusive Mahngebühr“ versehen
Miele beanstandet bei Amazon-Händlern Reimporte, erfundene Streichpreise, falsche Herkunftsangaben und veraltete Energielabels. Beispiele: Staubsaugerbeutel für außereuropäische Märkte mit Scheinrabatt und Entkalkungstabletten mit gefälschter UVP

Miele beanstandet vier Muster: Reimporte, erfundene Streichpreise, falsche Herkunftsangaben und veraltete Energielabels. Bei einem Amazon-Händler ging es um Staubsaugerbeutel für den außereuropäischen Markt, kombiniert mit einem durchgestrichenen Preis und drei Prozent Scheinrabatt. Ein anderer Fall betraf Entkalkungstabletten mit einer erfundenen UVP von 34 statt 20 Euro.

Besonders heikel ist die Herkunft. Zubehör aus chinesischer Fertigung, beworben als „Deutsche Marke“ mit „German Power“ und Deutschlandflagge, wertet Miele als Täuschung über die geografische Herkunft. Dazu kommen falsch zugeordnete Energielabels: Ein Klimagerät trug die alte A-bis-G-Skala statt der aktuellen Einteilung und suggerierte so die beste Effizienzklasse. Solche Preis- und Kennzeichnungsfehler stehen seit Jahren ganz oben auf der Liste der teuren Fallstricke im Onlineshop.

Warum nutzen Markenhersteller das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht ersetzt den direkten Vertriebszwang: Über Abmahnungen lässt sich steuern, wer die Marke wie verkauft. Zwei Hebel greifen ineinander. Reimporte von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind markenrechtlich nicht erschöpft, ihr Verkauf gilt deshalb als Markenverletzung. Streichpreise wiederum brauchen seit 2022 den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Bezugsgröße, sonst greift das Irreführungsverbot der Preisangabenverordnung.[2]

Dass die Fehler so massenhaft auftreten, ist kein Zufall. Laut der Abmahnstudie 2026 des Händlerbunds führt die fehlerhafte Grundpreisangabe mit 23 Prozent die Rangliste der Abmahngründe an.[1] Händler außerhalb des autorisierten Fachhandels sammeln schnell einen dieser Formfehler an. Genau dort setzt die Abmahnung an. Fachanwälte deuten die Häufung als vertriebspolitisches Instrument: Aus Lauterkeitsrecht wird Kontrolle darüber, wer die Marke im Netz anbieten darf.

Markenhersteller lösen diesen Zielkonflikt zwischen Direktvertrieb und Fachhandel sonst über abgestufte Shop-Systeme für B2B und B2C. Miele geht den härteren Weg und hat zuletzt sogar Marktplätze direkt für Fälschungen in die Haftung genommen.

Für Onlinehändler ist die Lehre unbequem: Nicht der Preis entscheidet über die Abmahnung, sondern die Sorgfalt in jeder einzelnen Produktzeile. Wettbewerbsrecht ist im Marktplatzgeschäft längst zum Vertriebsfilter geworden.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Mieles Abmahnungen in Zahlen

Vier Beanstandungsmuster, ein Ziel: die Kontrolle über den Onlinehandel mit der Marke.

23 %
der Abmahnungen im deutschen Onlinehandel gehen laut Händlerbund auf fehlerhafte Grundpreisangaben zurück
3.500 €
forderte Miele von einem Amazon-Händler für reimportierte Staubsaugerbeutel
34 statt 20 €
erfundene UVP bei Entkalkungstabletten, die den echten Preis verschleierte
30 Tage
niedrigster Preis als Pflicht-Bezug bei jedem Streichpreis, laut Preisangabenverordnung

Die vier Abmahn-Muster

  • Reimporte außerhalb des EU-Marktes
  • Erfundene Streichpreise und UVP
  • Herkunftstäuschung „Deutsche Marke“
  • Veraltete Energielabels A bis G

Was Onlinehändler jetzt tun sollten

Vier Stellschrauben senken das Abmahnrisiko sofort. Die Fehler sitzen fast immer in der Produktzeile selbst, nicht im Produkt.

  • Streichpreise nur mit dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Bezugsgröße auszeichnen, wie es die Preisangabenverordnung verlangt.
  • Herkunftsangaben und Deutschlandsymbolik streichen, sobald die Ware nicht in Deutschland gefertigt wird.
  • Nur Ware aus dem Europäischen Wirtschaftsraum listen und die Bezugsquelle dokumentieren, um Markenverletzungen durch Reimporte auszuschließen.
  • Energielabels und Produktdatenblätter auf die aktuelle Skala prüfen.
  • Auch den Suchmaschinen-Eintrag kontrollieren: Titel und Meta-Beschreibung dürfen ein Zubehörteil nicht als Originalware ausgeben.

Der Fall reiht sich in eine Serie ein, in der Marken- und Wettbewerbsrecht über die Sichtbarkeit im Handel entscheiden. Erst kürzlich kippte der BGH Obis Anspruch auf die Farbe Orange als Marke. Für Händler heißt das: Die Produktzeile ist kein Marketingtext, sondern ein juristisches Dokument.

FAQ: Miele-Abmahnungen gegen Onlinehändler

Warum mahnt Miele Onlinehändler ab?

Miele beanstandet über die Kanzlei BRANDI vor allem Reimporte außerhalb des EU-Marktes, erfundene Streichpreise und UVP, irreführende Herkunftsangaben und veraltete Energielabels. Die Abmahnungen stützen sich auf Marken- und Wettbewerbsrecht und fordern meist mehrere tausend Euro pro Fall.

Was kostet eine Abmahnung von Miele?

Die geforderten Beträge liegen je nach Fall bei mehreren tausend Euro. Für Staubsaugerbeutel aus dem falschen Markt verlangte Miele von einem Amazon-Händler rund 3.000 bis 4.000 Euro, für ein falsches Energielabel auf eBay etwa 390 Euro. Dazu kommen eine Unterlassungserklärung und mögliche Vertragsstrafen.

Sind Streichpreise im Onlineshop überhaupt erlaubt?

Streichpreise sind erlaubt, aber nur mit korrekter Bezugsgröße. Seit 2022 schreibt Paragraf 11 der Preisangabenverordnung vor, bei jeder Rabattwerbung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Ein frei erfundener oder veralteter Vergleichspreis gilt als irreführend und ist abmahnfähig.

Was bedeutet Herkunftstäuschung bei Zubehör?

Herkunftstäuschung liegt vor, wenn ein Angebot eine falsche geografische Herkunft suggeriert. Zubehör aus chinesischer Fertigung als „Deutsche Marke“ mit Deutschlandflagge zu bewerben, führt Verbraucher über die Herstellung in die Irre und verstößt gegen das Irreführungsverbot des Wettbewerbsrechts.

Kann schon ein Google-Snippet abgemahnt werden?

Ja. Auch der Suchmaschinen-Eintrag zählt: Steht im Google-Snippet „Ersatzteil für Miele“, kann das den Eindruck eines Originalprodukts erwecken und eine Abmahnung auslösen. Onlinehändler sollten Titel und Meta-Beschreibung ihrer Angebote deshalb genauso sorgfältig prüfen wie die Produktseite selbst.

Quellen

[1] Händlerbund: „Abmahnstudie 2026“

[2] Bundesministerium der Justiz: „Preisangabenverordnung, Paragraf 11“

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