Geht es Ihnen auch so? Sie wollen ein Online-Abo kündigen, finden den Button aber nirgends. Genau das war bei Sky jahrelang der Fall, bis das Oberlandesgericht München 2025 ein Machtwort sprach. Jetzt steht die nächste Stufe an: Ab Juni 2026 müssen alle Online-Anbieter in Deutschland einen Widerrufsbutton bereitstellen. Der Druck auf Shop-Betreiber wächst.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Ab Juni 2026 ist der Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge Pflicht
- Schon der seit 2022 geltende Kündigungsbutton wird von jedem fünften Anbieter nicht umgesetzt
- Das OLG München bestätigte 2025: Sky hatte den Kündigungsbutton hinter 58 anderen Links versteckt
- Wer die neue Pflicht ignoriert, riskiert Abmahnungen durch Verbraucherzentralen
Was der Widerrufsbutton konkret leisten muss

Der Widerrufsbutton ergänzt den seit Juli 2022 geltenden Kündigungsbutton. Online geschlossene Verträge sollen künftig nicht nur mit einem Klick kündbar, sondern auch widerrufbar sein. Die rechtliche Grundlage liefert die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der der Bundesrat 2025 zugestimmt hat.
Die Anforderungen sind klar formuliert. Die Schaltfläche muss laut Gesetzgeber gut lesbar, unmittelbar erreichbar und leicht zugänglich sein. Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, sich erst einzuloggen, durch zahlreiche Untermenüs zu klicken oder versteckte Bereiche der Website zu durchsuchen.
Sky als Lehrstück: So wird der Button nicht platziert

Der Streamingdienst Sky ist das prominenteste Beispiel für eine fragwürdige Umsetzung. Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen Sky wegen der konkreten Gestaltung. Der Kündigungsbutton lag dort hinter einer Schaltfläche mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“. Nach Klick öffneten sich 58 weitere Links, unter denen sich erst in kleinerer und grauer Schrift ein „Kündigen“-Button verbarg.
Das Oberlandesgericht München bestätigte im März 2025 das erstinstanzliche Urteil. Die Ausgestaltung sei weder unmittelbar noch leicht zugänglich. Durchschnittliche Verbraucher seien nicht in der Lage, den Button ohne erheblichen Aufwand zu finden. Schon ein Jahr zuvor hatte das Landgericht München I in einem separaten Verfahren des vzbv festgestellt: Sky durfte auf seinem Streamingdienst Wow die Kündigung nicht von einem Login abhängig machen.
Online-Shop-Betreiber sollten sich nicht auf die Strategie verlassen, erst nach der ersten Abmahnung nachzubessern. Das wird teuer und ist reputationsschädlich. Wer bis Juni 2026 nicht sauber umsetzt, bekommt Post vom vzbv.“
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Welche Konsequenzen drohen Anbietern

Die Verbraucherzentralen klagen seit Jahren konsequent gegen Verstöße. Neben Sky waren in der Vergangenheit NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa betroffen. Wer abgemahnt wird, muss eine Unterlassungserklärung abgeben und meist Abmahnkosten tragen. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Vertragsstrafen.
Ein weiterer Hebel: Verbraucher, die wegen eines fehlenden oder versteckten Buttons nicht rechtzeitig kündigen konnten, haben unter Umständen Anspruch auf Erstattung der unberechtigt eingezogenen Beträge. Das kann sich für Anbieter mit großen Kundenstämmen schnell zu erheblichen Summen aufaddieren.
Was Shop-Betreiber jetzt prüfen sollten

Drei Punkte verdienen vor Juni 2026 besondere Aufmerksamkeit. Zunächst gehört der Kündigungsbutton selbst auf den Prüfstand. Liegt er unmittelbar erreichbar, ohne Login, ohne Untermenü-Verschachtelung? Wer hier bereits nachbessert, vermeidet Abmahnungen im Bestand.
Im nächsten Schritt steht die Widerrufslösung. Das Online-Shop-System muss eine Schaltfläche bereitstellen, über die Verbraucher den Widerruf mit wenigen Angaben absenden können. Übliche Anforderung: Eingabe von Name, Kontaktdaten und Vertragsbezug genügt — kein Passwort, keine Login-Pflicht.
Schließlich der Prozess dahinter. Eingehende Widerrufe müssen rechtssicher dokumentiert, schnell bearbeitet und mit einer Bestätigungs-E-Mail beantwortet werden. Wer hier ein Helpdesk-System einsetzt, sollte den neuen Vorgangstyp jetzt anlegen. Die technische Infrastruktur sollte beim Hosting-Anbieter abgeklärt werden, falls Plugin-Anpassungen erforderlich sind.
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