Widerrufsbutton ab Juni 2026: Was Online-Shops jetzt umsetzen müssen

Michael Dobler
Autor Dr. Web
4 Min. Lesezeit
Widerrufsbutton ab Juni 2026: Was Online-Shops jetzt umsetzen müssen

Geht es Ihnen auch so? Sie wollen ein Online-Abo kündigen, finden den Button aber nirgends. Genau das war bei Sky jahrelang der Fall, bis das Oberlandesgericht München 2025 ein Machtwort sprach. Jetzt steht die nächste Stufe an: Ab Juni 2026 müssen alle Online-Anbieter in Deutschland einen Widerrufsbutton bereitstellen. Der Druck auf Shop-Betreiber wächst.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Juni 2026 ist der Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge Pflicht
  • Schon der seit 2022 geltende Kündigungsbutton wird von jedem fünften Anbieter nicht umgesetzt
  • Das OLG München bestätigte 2025: Sky hatte den Kündigungsbutton hinter 58 anderen Links versteckt
  • Wer die neue Pflicht ignoriert, riskiert Abmahnungen durch Verbraucherzentralen

Was der Widerrufsbutton konkret leisten muss

Ein runder, blauer Metallknopf mit der Aufschrift „Widerruf“ auf weißem Hintergrund
Widerrufsbutton ermöglicht Verbrauchern, online geschlossene Verträge per Klick zu widerrufen. Die Regelung ergänzt seit Juli 2022 den Kündigungsbutton und basiert auf einer EU-Richtlinie, der der Bundesrat 2025 zustimmte

Der Widerrufsbutton ergänzt den seit Juli 2022 geltenden Kündigungsbutton. Online geschlossene Verträge sollen künftig nicht nur mit einem Klick kündbar, sondern auch widerrufbar sein. Die rechtliche Grundlage liefert die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der der Bundesrat 2025 zugestimmt hat.

Die Anforderungen sind klar formuliert. Die Schaltfläche muss laut Gesetzgeber gut lesbar, unmittelbar erreichbar und leicht zugänglich sein. Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, sich erst einzuloggen, durch zahlreiche Untermenüs zu klicken oder versteckte Bereiche der Website zu durchsuchen.

Sky als Lehrstück: So wird der Button nicht platziert

Druckknopf mit Aufschrift „WIDERRUF“ und ein Zettel mit langem, klein gedrucktem Text
Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Sky: Kündigungsbutton versteckt hinter „Weitere Links einblenden“ mit 58 zusätzlichen Links

Der Streamingdienst Sky ist das prominenteste Beispiel für eine fragwürdige Umsetzung. Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen Sky wegen der konkreten Gestaltung. Der Kündigungsbutton lag dort hinter einer Schaltfläche mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“. Nach Klick öffneten sich 58 weitere Links, unter denen sich erst in kleinerer und grauer Schrift ein „Kündigen“-Button verbarg.

Das Oberlandesgericht München bestätigte im März 2025 das erstinstanzliche Urteil. Die Ausgestaltung sei weder unmittelbar noch leicht zugänglich. Durchschnittliche Verbraucher seien nicht in der Lage, den Button ohne erheblichen Aufwand zu finden. Schon ein Jahr zuvor hatte das Landgericht München I in einem separaten Verfahren des vzbv festgestellt: Sky durfte auf seinem Streamingdienst Wow die Kündigung nicht von einem Login abhängig machen.

Online-Shop-Betreiber sollten sich nicht auf die Strategie verlassen, erst nach der ersten Abmahnung nachzubessern. Das wird teuer und ist reputationsschädlich. Wer bis Juni 2026 nicht sauber umsetzt, bekommt Post vom vzbv.“

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Welche Konsequenzen drohen Anbietern

Knopf mit Aufschrift
Verbraucherzentralen verklagen systematisch Unternehmen wie Sky, NetCologne und 1&1 wegen Verstößen. Abmahnungen führen zu Unterlassungserklärungen und Kostenfolgen

Die Verbraucherzentralen klagen seit Jahren konsequent gegen Verstöße. Neben Sky waren in der Vergangenheit NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa betroffen. Wer abgemahnt wird, muss eine Unterlassungserklärung abgeben und meist Abmahnkosten tragen. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Vertragsstrafen.

Ein weiterer Hebel: Verbraucher, die wegen eines fehlenden oder versteckten Buttons nicht rechtzeitig kündigen konnten, haben unter Umständen Anspruch auf Erstattung der unberechtigt eingezogenen Beträge. Das kann sich für Anbieter mit großen Kundenstämmen schnell zu erheblichen Summen aufaddieren.

Was Shop-Betreiber jetzt prüfen sollten

Roten „WIDERRUF“-Knopf auf weißer Basis, mit kleinem grünen „OK“-Knopf und gelbem Kabel
Kündigungsbutton muss leicht erreichbar ohne Login platziert sein. Widerrufsrecht muss im Shop-System implementiert werden

Drei Punkte verdienen vor Juni 2026 besondere Aufmerksamkeit. Zunächst gehört der Kündigungsbutton selbst auf den Prüfstand. Liegt er unmittelbar erreichbar, ohne Login, ohne Untermenü-Verschachtelung? Wer hier bereits nachbessert, vermeidet Abmahnungen im Bestand.

Im nächsten Schritt steht die Widerrufslösung. Das Online-Shop-System muss eine Schaltfläche bereitstellen, über die Verbraucher den Widerruf mit wenigen Angaben absenden können. Übliche Anforderung: Eingabe von Name, Kontaktdaten und Vertragsbezug genügt — kein Passwort, keine Login-Pflicht.

Schließlich der Prozess dahinter. Eingehende Widerrufe müssen rechtssicher dokumentiert, schnell bearbeitet und mit einer Bestätigungs-E-Mail beantwortet werden. Wer hier ein Helpdesk-System einsetzt, sollte den neuen Vorgangstyp jetzt anlegen. Die technische Infrastruktur sollte beim Hosting-Anbieter abgeklärt werden, falls Plugin-Anpassungen erforderlich sind.

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Michael Dobler
Autor
Ich bin der Herausgeber von Dr. Web. Um praxisfit zu bleiben, unterstütze ich darüber hinaus Kunden bei der digitalen Kundengewinnung und Kundenbindung. Erste eigene Gehversuche im Internet unternahm ich 1999 mit einem Kinomagazin. Nach 15 Jahren in Lohn und Brot, u.a. als Projektmanager für digitale Medien, machte ich mich schließlich Ende 2005 selbständig. Das war die beste berufliche Entscheidung meines Lebens.
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