Sparkassen, Deutsche Bank und Commerzbank wollen Geldwäsche und andere Finanzkriminalität künftig in einem gemeinsamen Unternehmen aufspüren. Über den Plan berichtete das Fachmedium FinanzBusiness am 6. Oktober. Den Rahmen steckt eine EU-Verordnung ab, die ab Juli 2027 gilt. Wegen genau dieser Regeln bauen fünf niederländische Banken ein ähnliches Projekt bereits zurück.

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Im Geschäft mit Firmenkunden konkurrieren die drei Bankengruppen um jeden Mittelständler, bei der Abwehr von Geldwäsche wollen die Rivalen dagegen zusammenarbeiten. Branchenberichten zufolge soll das Gemeinschaftsunternehmen verdächtige Geldflüsse früher erkennen und die Schnittstellen zwischen den Instituten vereinheitlichen. Zu Rechtsform, Anteilen und Starttermin haben sich die Beteiligten bis zum 8. Oktober nicht öffentlich geäußert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sparkassen, Deutsche Bank und Commerzbank planen laut FinanzBusiness ein gemeinsames Unternehmen gegen Finanzkriminalität.
  • Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Banken sich in Partnerschaften über verdächtige Vorgänge austauschen, allerdings nur unter strengen Auflagen.
  • In den Niederlanden bauen fünf Banken ihr gemeinsames Überwachungsprojekt TMNL wegen dieser Regeln zurück.
  • Deutsche Bank und Commerzbank testen in Hessen seit Juni 2025 einen pseudonymisierten Datenabgleich namens safeAML.

Warum genügt die Prüfung durch jede einzelne Bank nicht?

Zwei Sparschweine, verbunden durch orangenes Seil mit Schild
Geldwäscher verteilen Summen auf mehrere Bankkonten über Strohleute. Jede Bank sieht nur ihren Teil, das Netzwerk offenbart sich erst bei Analyse mehrerer Institute

Geldwäscher verteilen größere Summen gezielt auf viele Konten bei verschiedenen Banken, oft über angeworbene Strohleute, sogenannte Finanzagenten. Jede Bank sieht dabei nur ihren eigenen Ausschnitt, etwa eine Gutschrift, die wenige Minuten später auf ein Konto bei einer anderen Bank weiterwandert. Das Netzwerk hinter den Zahlungen zeigt sich erst, sobald jemand die Geldströme mehrerer Institute nebeneinanderlegt. Bisher tauschen Banken solche Daten bei einem Verdacht meist von Hand aus, was Zeit und Geld kostet.[3]

Auch die Kosten sprechen für ein gemeinsames Unternehmen. Nach dem Geldwäschegesetz braucht jedes Kreditinstitut einen eigenen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene samt Stellvertreter,[4] bei den Sparkassen also jedes der mehr als 300 Institute. Für die Commerzbank, die sich gegen eine Übernahme durch UniCredit stemmt, zählt jede Einsparung doppelt.

Warum bauen die Niederländer ihr Vorbild zurück?

ABN AMRO, ING, Rabobank, Triodos und de Volksbank gründeten 2020 die Gesellschaft Transactie Monitoring Nederland, kurz TMNL. Das Gemeinschaftsunternehmen überwachte die Zahlungen der beteiligten Banken zentral und suchte nach Netzwerken, die einzelne Banken in den Transaktionen ihrer eigenen Kunden nur schwer entdecken. Kritiker sahen darin eine anlasslose Massenüberwachung. Die neue EU-Geldwäscheverordnung erlaubt den Austausch dagegen nur für Kunden mit erhöhtem Risiko. Um die Regeln einzuhalten, baut TMNL die bisherigen Aktivitäten ab und gibt die Gesellschaft in ihrer heutigen Form auf.[2]

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 und regelt in Artikel 75 solche Partnerschaften für den Informationsaustausch.[1] Die beteiligten Banken müssen ihre Aufsicht vorab informieren, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und dürfen Informationen nur austauschen, soweit die Geldwäscheabwehr das zwingend erfordert. Die Verantwortung für die eigenen Prüfpflichten bleibt bei jedem einzelnen Institut. Ein deutsches Gemeinschaftsunternehmen dürfte deshalb enger zugeschnitten sein als das niederländische Vorbild.

Eine Variante testen die Deutsche Bank und die Commerzbank bereits: Seit dem 4. Juni 2025 läuft in Hessen das Pilotprojekt safeAML des landeseigenen Datentreuhänders EuroDaT, gemeinsam mit der Smartphone-Bank N26. Die Banken stellen dort pseudonymisierte Anfragen und rekonstruieren Geldflüsse über mehrere Institute hinweg. Die Ergebnisse sehen nur die beteiligten Banken, EuroDaT selbst erhält keinen Einblick in die Transaktionsdaten.[3]

Geldwäscher nutzen seit Jahren aus, dass jede Bank nur ihre eigenen Konten sieht. Sparkassen, Deutsche Bank und Commerzbank wollen diese Lücke erst jetzt schließen.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Banken gegen Geldwäsche: gemeinsam prüfen, aber mit Auflagen
Was die EU-Verordnung erlaubt und welche Vorläufer es gibt
10.07.2027
gilt die EU-Geldwäscheverordnung samt Regeln für Partnerschaften zwischen Banken
133 Mrd. €
Schaden durch Geldwäsche und Finanzbetrug in der EU im Jahr 2021, laut EuroDaT
300+
Sparkassen brauchen je einen eigenen Geldwäschebeauftragten
2 Pflichten
vor jeder Partnerschaft: Meldung an die Aufsicht und Datenschutz-Folgenabschätzung
Vom Alleingang zur Partnerschaft
2020
Fünf niederländische Banken gründen TMNL und überwachen ihre Zahlungen gemeinsam
Juli 2024
TMNL kündigt an, die gemeinsame Überwachung wegen der neuen EU-Regeln abzubauen
Juni 2025
Deutsche Bank, Commerzbank und N26 starten in Hessen den Pilot safeAML
Okt. 2026
Sparkassen, Deutsche Bank und Commerzbank planen laut FinanzBusiness ein Gemeinschaftsunternehmen
Juli 2027
Partnerschaften zum Informationsaustausch erhalten eine EU-weite Rechtsgrundlage

Was ändert sich für Unternehmen als Bankkunden?

Für Firmenkunden bringt ein bankübergreifender Abgleich zunächst mehr Rückfragen. Fällt ein Zahlungsmuster über mehrere Institute hinweg auf, kann die kontoführende Bank Belege zu Herkunft und Zweck einer Zahlung anfordern oder eine Überweisung bis zur Klärung anhalten. Halten Sie zu größeren oder ungewöhnlichen Zahlungen gerne Verträge und Rechnungen griffbereit, dann lassen sich solche Anfragen schnell beantworten.

Gewinnen können Unternehmen beim Betrugsschutz. Geld aus Rechnungsbetrug oder aus Anrufen mit geklonten KI-Stimmen landet oft auf Konten von Finanzagenten, also genau dort, wo ein gemeinsamer Abgleich ansetzt. Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken im Euroraum zudem bei jeder Überweisung den Empfängernamen mit der IBAN ab. Beim nächsten Vergleich von Geschäftskonten lohnt deshalb auch ein Blick auf die Betrugswarnungen im Onlinebanking.

Quellen

[1] Amtsblatt der EU: „Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung“ (31.05.2024)

[2] Transactie Monitoring Nederland: „Transactiemonitoring Nederland past werkwijze aan nieuwe Europese wetgeving aan“

[3] EuroDaT: „safeAML“

[4] Geldwäschegesetz: § 7 Geldwäschebeauftragter

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