Die Bundesregierung setzte in den Verhandlungen über die neue EU-Kapitalmarktaufsicht eine Ausnahme durch, von der vor allem die Deutsche Börse profitiert. Handelsplätze mit überwiegend inländischem Geschäft sollen unter nationaler Aufsicht bleiben, statt zur Pariser Wertpapieraufsicht ESMA zu wechseln. Das berichtet Euronews unter Berufung auf zwei Verhandlungsteilnehmer.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenSeit Jahren fordert Deutschland einen gemeinsamen europäischen Kapitalmarkt. Beim eigenen Börsenbetreiber zieht die Bundesregierung nun eine Grenze: Die Clearinghäuser und Wertpapierverwahrer des Konzerns gibt sie an die ESMA ab, die inländischen Handelsplätze behält sie in deutscher Hand. Die Aufsicht über einen einzigen Konzern teilt sich damit zwischen der ESMA in Paris und den deutschen Aufsehern auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Handelsplätze mit überwiegend inländischem Geschäft sollen von der direkten ESMA-Aufsicht ausgenommen bleiben, davon profitiert vor allem die Deutsche Börse.
- Die Clearinghäuser und Zentralverwahrer des Konzerns wechseln laut Bundesfinanzministerium vom ersten Tag an unter die Aufsicht der ESMA.
- Grundlage ist das Marktintegrationspaket der EU-Kommission vom 4. Dezember 2025, die EU-Finanzminister wollen am 9. Oktober 2026 ihre gemeinsame Position festlegen.
- Offen ist, ob andere Mitgliedstaaten nun ähnliche Ausnahmen für ihre Börsen verlangen.
Was hat Deutschland in Brüssel ausgehandelt?

Eine Ausnahme für den Inlandshandel. Im Entwurf der Mitgliedstaaten fallen Handelsplätze „mit begrenzter grenzüberschreitender Tätigkeit“ nicht unter die zentrale Aufsicht.[1] Welche Plattformen der Deutschen Börse das konkret betrifft, nennen die Quellen nicht. Die Frankfurter Wertpapierbörse mit dem Handelssystem Xetra untersteht heute der hessischen Börsenaufsicht im Landeswirtschaftsministerium, dazu kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Schutz vor Marktmissbrauch.
Das Ministerium bestreitet eine Sonderbehandlung. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte Euronews, der Kompromiss sei keine Ausnahme für die Gruppe Deutsche Börse. Deren Clearinghäuser und Zentralverwahrer, also Eurex Clearing und Clearstream, kämen vom ersten Tag an unter die direkte Aufsicht der ESMA. Die Finanzminister der EU treffen sich am 9. Oktober, bis zum Jahresende streben die Verhandler laut Euronews eine Einigung an.
Warum soll die ESMA überhaupt die Börsen beaufsichtigen?
Viele Aufseher, ein Binnenmarkt. Die EU-Kommission legte am 4. Dezember 2025 ein Paket zur Marktintegration und Aufsicht vor.[2] Es soll den Kapitalmarkt der Union zusammenführen, den bisher nationale Behörden mit eigenen Auslegungen beaufsichtigen. Die ESMA würde danach bedeutende Handelsplätze, Clearinghäuser und Zentralverwahrer direkt beaufsichtigen, die Zuständigkeit für diese Einrichtungen ginge 24 Monate nach Inkrafttreten nach Paris über.[3]
Zwei Kriterien entscheiden. Als bedeutend gilt ein Handelsplatz nach dem Kommissionsentwurf, wenn er für die Wirtschaft der Union wichtig ist und eine erhebliche grenzüberschreitende Dimension hat. Alternativ reicht ein Marktanteil von mindestens 50 Prozent am EU-weiten Handel einer Klasse von Finanzinstrumenten.[4] Die ESMA soll diese Einstufung mindestens alle zwölf Monate überprüfen. Über die direkte Aufsicht entscheidet nach dem Entwurf ein neues Exekutivdirektorium der Behörde.
Warum will Deutschland die Börsenaufsicht behalten?
Börsen sind in Deutschland Landessache. Nach dem Börsengesetz sind die Frankfurter Wertpapierbörse und die Terminbörse Eurex Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts, die Deutsche Börse AG betreibt sie als Trägerin. Das Börsengesetz ist Bundesrecht, Genehmigung und laufende Kontrolle liegen aber bei den Ländern, in Frankfurt beim Land Hessen. Eine Verlagerung nach Paris würde deshalb nicht nur der BaFin Aufgaben nehmen, sondern auch einer Landesbehörde.
Das Argument gegen Euronext. Schon im Juni berichtete die Financial Times, dass Deutschland die Ausnahme im Kreis der sechs größten EU-Volkswirtschaften durchgesetzt habe.[5] Die Bundesregierung argumentierte damals, die Deutsche Börse handle überwiegend im Inland, anders als der Konkurrent Euronext mit Börsen in sieben Ländern von Paris bis Oslo. Andere Mitglieder der Gruppe reagierten laut dem Bericht verärgert, weil für die Börsen in Paris, Amsterdam oder Madrid strengere Regeln gelten würden. Das Argument berührt auch eine mögliche Fusion: Mitte September brachte Euronext-Chef Stéphane Boujnah eine Fusion mit der Deutschen Börse ins Gespräch, der Brüssel bereits 2012 und 2017 die Freigabe verweigert hatte.
Wer in Brüssel einen gemeinsamen Kapitalmarkt fordert und beim eigenen Börsenbetreiber eine Ausnahme verhandelt, liefert den kleineren Staaten das beste Argument gegen die ganze Reform.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet die geteilte Aufsicht für Emittenten und Anleger?
Zwei Ansprechpartner statt einem. Für börsennotierte Mittelständler ändert sich bei der Notierung in Frankfurt zunächst wenig, Zulassung und Handelsregeln bleiben in deutscher Hand. Banken und Unternehmen, die Termingeschäfte über Eurex Clearing abwickeln oder Wertpapiere bei Clearstream verwahren lassen, haben es dagegen künftig mit den Regeln einer Pariser Behörde zu tun. Treasury-Abteilungen sollten Meldewege und Ansprechpartner für beide Welten getrennt erfassen, sobald der Rechtstext feststeht.
Offene Punkte für Eurex. Unklar bleibt, ob die Ausnahme auch die Terminbörse Eurex Deutschland erfasst. Sie hat Handelsteilnehmer in vielen Ländern, ihre grenzüberschreitende Dimension ist deutlich größer als die des Aktienhandels. Für den Konzern ist das Nachhandelsgeschäft wirtschaftlich zentral: Das Zinsergebnis aus Clearing und Verwahrung trägt die angehobene Jahresprognose, und parallel zur Übernahme des Fondsplattform-Betreibers Allfunds hat die Deutsche Börse zuletzt eine Wandelanleihe über 600 Millionen Euro begeben. Genau dieses Verwahrgeschäft geht unter europäische Aufsicht über.
Quellen
[1] Euronews: „Exclusive: Germany shields parts of Deutsche Börse from EU oversight“ (30.09.2026)
[2] Europäisches Parlament, Think Tank: „Capital markets integration and supervision: Master regulation“ (18.02.2026, Verfahren 2025/0382(COD))
[3] PwC Legal: „European Commission publishes Market Integration and Supervision Package“
[4] Arthur Cox: „Supervising the future: how the Market Integration Package will reshape European capital markets“
[5] Finanzpraxis: „Deutsche Börse: Deutschland strebt eine Ausnahmeregelung von der gemeinsamen Aufsicht an“ (25.06.2026, unter Berufung auf die Financial Times)
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