Bayer darf seine Patentklagen gegen BioNTech, Pfizer und Moderna in den USA weiterführen. Ein Bundesrichter in Delaware wies die Anträge der Impfstoffhersteller auf Klageabweisung zurück. Im Mittelpunkt steht eine Monsanto-Erfindung von 1989, die mRNA in Pflanzen haltbarer machte.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas mRNA-Patent, mit dem Bayer die Hersteller der Corona-Impfstoffe angreift, lag 21 Jahre beim US-Patentamt. Monsanto meldete die Erfindung im Februar 1989 an, erteilt wurde das Schutzrecht im Juni 2010.[2] Nach altem US-Recht gilt das Patent deshalb bis Juni 2027 und deckt die gesamte Pandemie ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Richter William Bryson lehnte Ende September die Anträge von Pfizer, BioNTech und Moderna auf Klageabweisung ab, über Verletzung und Gültigkeit des Patents entschied er damit noch nicht.
- BioNTech und Pfizer beendeten 2025 einen früheren mRNA-Patentstreit mit CureVac und GSK für rund 644 Mio. Euro.
- Bayer verlangt Schadenersatz und Lizenzgebühren, will den Verkauf der Impfstoffe aber nicht stoppen.
- In Europa wäre ein Patent aus dem Jahr 1989 längst erloschen, der Streit betrifft allein das US-Geschäft.
Was schützt das Monsanto-Patent?

Haltbare Botenstoffe. Die Monsanto-Forscher David Fischhoff und Frederick Perlak suchten in den 1980er-Jahren einen Weg, fremde Gene in Pflanzen stärker zu exprimieren. Die beiden ersetzten in der Gensequenz einzelne Codons durch gleichbedeutende. Aus der Sequenz verschwinden so Motive wie ATTTA und mutmaßliche Polyadenylierungssignale, an denen die Zelle die mRNA vorzeitig abbaut.[2] Laut Klage stabilisieren BioNTech, Pfizer und Moderna die mRNA ihrer Impfstoffe Comirnaty und Spikevax nach demselben Prinzip.
Drei Klagen, zwei Gerichte. Bayer reichte die Klagen über die Töchter Bayer CropScience und Monsanto am 6. Januar 2026 ein, gegen Pfizer samt BioNTech sowie gegen Moderna in Delaware.[1] Ein drittes Verfahren gegen Johnson & Johnson läuft in New Jersey. Moderna hielt dagegen, das Patent beanspruche ein Naturgesetz und sei gar nicht schutzfähig. Pfizer und BioNTech argumentierten, ihre Herstellung funktioniere anders. Richter Bryson ließ die Einwände im frühen Verfahrensstadium nicht gelten.
Warum reicht ein Patent von 1989 bis in die Pandemie?
Altes Laufzeitrecht. Für US-Anmeldungen vor dem 8. Juni 1995 gilt eine Übergangsregel: Ein Patent läuft 17 Jahre ab Erteilung oder 20 Jahre ab Anmeldung, je nachdem, welche Frist später endet.[4] Monsantos Antrag steckte 21 Jahre im Prüfverfahren, also zählen die 17 Jahre ab 2010. Patentanwälte nennen solche Nachzügler U-Boot-Patente, weil sie lange unsichtbar bleiben und erst spät auftauchen.
Sechs Jahre rückwirkend. Schadenersatz gewährt das US-Patentrecht für Verletzungen bis zu sechs Jahre vor Klageerhebung.[3] Mit den Klagen vom Januar 2026 reicht dieses Fenster bis Januar 2020 zurück und umfasst damit die Jahre, in denen die Hersteller mit den Impfstoffen die höchsten Umsätze erzielten.
Was lehrt der Vergleich mit CureVac?
Teure Präzedenz. BioNTech und Pfizer legten einen mRNA-Patentstreit bereits einmal mit Geld bei. Im August 2025 einigten sich beide mit CureVac und GSK auf eine Zahlung von zusammen rund 644 Mio. Euro plus Lizenzgebühren im einstelligen Prozentbereich auf künftige US-Umsätze mit Corona-Impfstoffen.[5] BioNTech hat CureVac inzwischen übernommen und schließt nun die Werke in Tübingen, Marburg und Idar-Oberstein, weil sich kein Käufer fand.
Bayer greift die Impfstoffhersteller mit einer Pflanzenerfindung aus der Zeit vor dem Mauerfall an. Im US-Patentrecht zählt nicht das Alter einer Idee, sondern der Tag, an dem das Patentamt sie freigibt.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Geld aus dem Archiv. Bayer verkauft derzeit das Krebsmittel Stivarga an Grünenthal und schultert die Lasten aus dem Glyphosat-Vergleich. Lizenzgebühren aus einem alten Agrarpatent kämen dem Leverkusener Konzern gelegen. Den Verkauf der Impfstoffe will Bayer ausdrücklich nicht unterbinden.
Was bedeutet der Fall für Unternehmen aus der DACH-Region?
Reines US-Risiko. Ein europäisches Patent läuft höchstens 20 Jahre ab Anmeldung. Ein Schutzrecht von 1989 wäre hier spätestens 2010 erloschen, deshalb spielt der Streit nur auf dem US-Markt. Exportierende Mittelständler sollten bei Patentrecherchen vor dem US-Marktstart Altanmeldungen aus der Zeit vor Juni 1995 nicht aussortieren, weil manche davon noch gelten können.
Portfolio prüfen. Umgekehrt lohnt der Blick ins eigene Patentarchiv. Ein vergessenes US-Patent kann Lizenzeinnahmen bringen, sobald ein Wettbewerber die Technik in einem neuen Markt einsetzt. Wie ein deutscher Konzern Patente parallel in mehreren Ländern durchsetzt, zeigt der GaN-Streit zwischen Infineon und Innoscience.
Quellen
[1] CourtListener: Bayer CropScience LLC v. Moderna, Inc., D. Del. 1:26-cv-00012 sowie Bayer CropScience LLC v. Pfizer, Inc., D. Del. 1:26-cv-00013 (Gerichtsakten, eingereicht am 06.01.2026)
[2] Google Patents: US7741118B1, „Synthetic plant genes and method for preparation“ (Monsanto Technology LLC, Priorität 24.02.1989, erteilt 22.06.2010)
[3] Legal Information Institute, Cornell Law School: 35 U.S. Code § 286, Time limitation on damages
[4] Legal Information Institute, Cornell Law School: 35 U.S. Code § 154, Contents and term of patent
[5] CureVac: „CureVac Announces Resolution of Patent Litigation with Pfizer/BioNTech“ (Pressemitteilung, 07.08.2025)
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