Infineon und der chinesische Wettbewerber Innoscience haben sich gegenseitig aus ihren Heimatmärkten geklagt. Betroffen sind ausgerechnet die Galliumnitrid-Chips, die ab 2027 die Stromversorgung von KI-Racks tragen sollen. Für Einkäufer in Rechenzentren wird die Herkunft einzelner Bauteile damit zur Compliance-Frage.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenIm GaN-Patentstreit zwischen Infineon und Innoscience sind binnen sechs Wochen vier Gerichtsentscheidungen auf drei Kontinenten ergangen. Beide Unternehmen stehen zugleich auf derselben Zulieferliste, die Nvidia für seine neue 800-Volt-Gleichstromarchitektur veröffentlicht hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht München I hat am 18. Juni und am 3. Juli 2026 gegen Innoscience entschieden. Herstellung, Import und Vertrieb der betroffenen GaN-Produkte sind in Deutschland untersagt.
- Die US-Handelsbehörde ITC hat ihr Einfuhrverbot gegen Innoscience nach Ablauf der Präsidentenprüfung rechtskräftig gemacht.
- Chinas Oberster Volksgerichtshof hat umgekehrt ein Verkaufsverbot gegen Infineon in Festlandchina bestätigt, dazu 10 Millionen Renminbi Schadenersatz, rund 1,2 Millionen Euro.
- Infineon stützt seine Klagen auf rund 450 GaN-Patentfamilien.
Wie ist es zu den gegenseitigen Sperren gekommen?

Vier Niederlagen hat Innoscience allein in München hinnehmen müssen. Das Landgericht München I hat am 18. Juni 2026 in zwei weiteren Verfahren zugunsten von Infineon entschieden, eines davon auf Basis eines Gebrauchsmusters.[1] Am 3. Juli ist ein weiteres Urteil dazugekommen, diesmal zu GaN-Leistungschips auf 8-Zoll-Siliziumwafern.
Auf dem Heimatmarkt hat Innoscience den Streit gedreht. Chinas Oberster Volksgerichtshof hat am 13. Juni 2026 die Entscheidung des Mittleren Volksgerichts Suzhou bestätigt und Infineon den Verkauf der betroffenen GaN-Produkte in Festlandchina untersagt.[2]
Einen Sieger gibt es in dieser Konstellation nicht. Jede Seite gewinnt dort, wo ihre Schutzrechte am stärksten sind, und der Beschaffungsmarkt zerfällt entlang der Gerichtsbarkeiten. Ähnlich gelagert ist das französische Kartellverfahren um Nvidias CUDA-Ökosystem, in dem ebenfalls eine nationale Behörde über den Zugang zu einer Schlüsseltechnologie befindet.
Warum hängt die KI-Stromversorgung an Galliumnitrid?
800 Volt Gleichspannung lösen in der kommenden Rack-Generation die bisherige Wechselstromverteilung ab. Auf Nvidias Zulieferliste für diese Architektur stehen 14 Halbleiterhersteller, Infineon und Innoscience eingeschlossen. Die Serienfertigung der nativen 800-Volt-Racks ist für 2027 geplant.
Die Wandlerstufe von der hohen Verteilspannung auf die Niederspannung am Beschleuniger übernimmt Galliumnitrid. Bei gleicher Schaltfrequenz fallen die Verluste mit Silizium zu hoch aus. Über die Leistungsdichte eines ganzen Racks entscheidet deshalb die Verfügbarkeit weniger Bauteilfamilien.
Wie eng dieser Flaschenhals inzwischen sitzt, zeigt der parallele Ausbau der Infrastruktur für KI-Anwendungen. Siemens erweitert die Schaltanlagenfertigung in Frankfurt für 300 Millionen Euro, und Aixtron baut die Anlagenfertigung in Malaysia aus, mit der Verbindungshalbleiter überhaupt erst entstehen.
Ein Patentstreit über Bauteile im Cent-Bereich entscheidet gerade darüber, wer 2027 KI-Racks bestücken darf. Einkauf und Rechtsabteilung gehören bei Leistungshalbleitern an denselben Tisch.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Infineon gegen Innoscience, Stand 24. Juli 2026
GaN-Patentfamilien, auf die Infineon seine Klagen stützt
Rechtsräume mit Verkaufsverboten: Deutschland, USA, China
Schadenersatz, den Infineon in China zahlen soll (10 Mio. Renminbi)
Serienstart der KI-Racks mit nativer 800-Volt-Gleichspannung
Die Sperren nach Rechtsraum
Innoscience gesperrt
Landgericht München I, Urteile vom 18. Juni und 3. Juli 2026, dazu Schadenersatz an Infineon
Innoscience gesperrt
Einfuhr- und Vertriebsverbot der ITC, rechtskräftig nach Ablauf der Präsidentenprüfung
Infineon gesperrt
Oberster Volksgerichtshof bestätigt am 13. Juni 2026 das Verbot der Vorinstanz Suzhou
Was heißt das für Rechenzentren im DACH-Raum?
Herkunftsnachweise werden zur Pflichtübung. Betreiber und Netzteilhersteller im deutschsprachigen Raum kaufen GaN-Bausteine selten direkt, sondern als Teil fertiger Baugruppen. Die Münchner Urteile treffen aber die Ware und nicht nur den Hersteller: Baugruppen mit betroffenen Innoscience-Bauteilen fallen bei der Einfuhr nach Deutschland unter dasselbe Vertriebsverbot.
Eigenfertigung lautet die europäische Antwort auf den Engpass. Infineon hat am 2. Juli 2026 die Smart Power Fab in Dresden eröffnet, fünf Milliarden Euro Investition, rund 1.000 neue Arbeitsplätze und etwa eine Milliarde Euro Förderung aus dem EU Chips Act.[3] Denselben Weg gehen Bosch beim Siliziumkarbid und Intel mit seinem Auftragsfertigungsgeschäft.
Für die Beschaffung folgt daraus zweierlei. Prüfen Sie bei laufenden Ausschreibungen für Netzteile und Stromschienen, welche GaN-Bauteilfamilien verbaut sind, und lassen Sie sich den Hersteller auf Bauteilebene bestätigen. Solange in Deutschland und den USA weitere Verfahren laufen, gehört außerdem eine Freistellungszusage gegen Schutzrechtsansprüche in jeden Liefervertrag.
Quellen
[1] Infineon Technologies: „Infineon wins patent infringement case against Innoscience“
[2] Innoscience: „Innoscience Secures Final Victory in Patent Lawsuit as China’s Supreme Court Upholds Injunction Against Infineon GaN Products“
[3] Infineon Technologies: „Smart Power Fab Dresden“
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