Booking.com tut nach Ansicht der EU-Kommission zu wenig gegen Betrug mit erfundenen Unterkünften und gekaperten Hotelkonten. Die Behörde hat am Mittwoch ein förmliches Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste eröffnet. Am Ende kann ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes stehen.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen1.072 Betrugsmeldungen zu Booking.com verzeichnet ein niederländischer Verbraucherbericht für die ersten Monate 2026, zehnmal so viele Fälle wie im Vorjahr. Die Zahl nannten Beamte der Kommission, als sie das Verfahren gegen die Buchungsplattform aus Amsterdam vorstellten.[1] Geprüft werden die Risikobewertung des Unternehmens, sein Umgang mit Gästedaten und die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kommission prüft, ob Booking.com die Risiken durch falsche Inserate und Phishing ausreichend bewertet und eingedämmt hat (Art. 34 und 35 DSA).
- Gegen höhere Provision weiter oben platzierte Unterkünfte sind womöglich nicht klar als Werbung gekennzeichnet (Art. 26 Abs. 1 DSA).
- Ein Verstoß ist noch nicht festgestellt, Booking.com will nach eigenen Angaben umfassend mit der Kommission zusammenarbeiten.
- Bei Temu vergingen vom Verfahrensbeginn bis zum Bußgeld 19 Monate.
Wie kommen Betrüger an die Daten der Gäste?

Die Kommission blickt vor allem auf die Gastgeber. Booking.com gibt Reservierungs- und Gästedaten an die Unterkünfte weiter. Die Behörde prüft, ob diese Weitergabe und die Nachrichtenfunktion der Plattform ausreichend gegen Missbrauch gesichert sind.[2] Übernehmen Angreifer das Konto eines Hotels, schreiben sie Gäste an und verlangen eine weitere Zahlung, schilderte ein Kommissionsbeamter laut dem irischen Sender RTÉ.[1]
Im April 2026 informierte Booking.com Kunden, dass Unbefugte auf Reservierungsdaten zugegriffen hatten, darunter Namen, Adressen und Telefonnummern. Das Sicherheitsunternehmen Malwarebytes vermutet den Zugang über Partnerbetriebe.[3] Schon 2021 verhängte die niederländische Datenschutzbehörde 475.000 Euro gegen Booking.com, weil das Unternehmen einen Vorfall aus dem Jahr 2018 zu spät gemeldet hatte.
Was wirft die Kommission Booking.com vor?
Die Kommission nennt Inserate für nicht existierende Unterkünfte, Betrug mit vorgetäuschter Identität und Angebote, die gegen Vorschriften verstoßen.[2] Die bisherigen Anstrengungen des Unternehmens nannte ein Beamter „absolut unzureichend“. Nach Beschwerden seien Inserate nicht in dem Maß entfernt worden, das zu erwarten wäre.[1]
Unterkünfte können ihre Position in den Suchergebnissen mit einer höheren Provision verbessern. Die Kommission prüft, ob Nutzer diese Platzierung als Anzeige erkennen und sehen, wer dafür bezahlt hat.[2] In den USA steht Booking Holdings bereits wegen irreführender Hotelanzeigen eines Partners im Visier der Handelsaufsicht FTC.
Booking.com gibt Gästedaten an jede gebuchte Unterkunft weiter, jedes schlecht gesicherte Hotelkonto wird so zum Einfallstor für Betrug.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was droht Booking.com, und was ändert sich in Deutschland?
Wie lange so ein Verfahren dauert, zeigt der Fall Temu. Die Kommission eröffnete das Verfahren im Oktober 2024[4] und verhängte im Mai 2026 ein Bußgeld von 200 Millionen Euro, weil die Risikobewertung auf allgemeinen Branchendaten statt auf Belegen aus dem eigenen Angebot beruhte.[5] Gegen AliExpress verhängte sie im Juli 550 Millionen Euro.[6] Booking Holdings setzte 2025 rund 26,9 Mrd. US-Dollar um, umgerechnet etwa 23,4 Mrd. Euro.[7] Sechs Prozent davon wären rund 1,4 Mrd. Euro.
Für die Aufsicht hat die Eröffnung eine direkte Folge: Die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste, in Deutschland die Bundesnetzagentur, sind bei der Werbekennzeichnung in diesem Fall nicht mehr zuständig.[2] Muss Booking.com bezahlte Platzierungen künftig als Anzeige markieren, sehen Reisende auch hierzulande, welche Hotels für ihre Platzierung zahlen.
Booking.com selbst rät Reisenden: Verlangt eine Unterkunft eine Vorauszahlung, die in den Buchungsbedingungen nicht vorgesehen ist, handelt es sich wahrscheinlich um Betrug.[3]
Quellen
7 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- RTÉEU investigating Booking.com over action on fraud cases
- EU-KommissionCommission to investigate how Booking.com combats scams and fraud under the Digital Services Act, IP/26/2223
- Malwarebytes, Danny BradburyBooking.com breach gives scammers what they need to target guests
- EU-KommissionCommission opens formal proceedings against Temu under the Digital Services Act, IP/24/5622
- EU-KommissionCommission fines Temu €200 million for breaching the Digital Services Act, IP/26/1178
- EU-KommissionCommission fines AliExpress €550 million for breaching the Digital Services Act, IP/26/1654
- Booking HoldingsJahresbericht (Form 10-K) für 2025, US-Börsenaufsicht SEC (eingereicht am 18. Februar 2026)
Mehr Newshunger?
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