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Ein Londoner Gericht hat die Klagen von Meta, TikTok und X gegen die Datenanfragen der britischen Medienaufsicht Ofcom abgewiesen. Die Plattformen müssen Moderationszahlen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 liefern. Der Einwand, das koste Millionen, scheiterte an fehlenden Belegen.

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Inhalt 4 Abschnitte
  1. Was Ofcom von den Plattformen verlangt
  2. Warum die Richter den Aufwand nicht gelten ließen
  3. Was Unternehmen in der EU aus dem Urteil mitnehmen
  4. Mehr Newshunger?

Der Divisional Court des High Court in London hat am 30. Oktober die Klagen von Meta und WhatsApp, X und TikTok gegen Auskunftsanordnungen der Medienaufsicht Ofcom abgewiesen.[1] Sieben von neun Klagepunkten ließ das Gericht gar nicht erst zu, die beiden übrigen wies es in der Sache zurück. Es ist die erste Gerichtsentscheidung zu den Auskunftsbefugnissen unter dem Online Safety Act von 2023.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Ofcom verlangt Zahlen zu Nutzern nach Altersgruppen, zu Moderationsentscheidungen und zu Beschwerden, rückwirkend ab Januar 2024.
  • X nannte einen Aufwand von „Millionen Pfund“, belegt hat ihn laut Gericht keiner der Konzerne.
  • Die letzte Lieferung ist am 25. März 2027 fällig, weitere Anfragen sind angekündigt.

Was Ofcom von den Plattformen verlangt

Ein Ordner mit Etikett und einem gefalteten Papierstreifen mit orangen Balkendiagrammen
Ofcom fordert von Plattformen ab 10. Februar 2026 Daten zu Nutzergruppen, Maßnahmen gegen Inhalte und Konten sowie zur Sichtbarkeit problematischer Inhalte für britische Nutzer und Kinder an

Die Anordnungen vom 10. Februar 2026 fragen Daten aus sechs Bereichen ab. Die Plattformen sollen die Nutzung ihrer Dienste nach Altersgruppen aufschlüsseln und angeben, gegen wie viele Inhalte und Konten sie vorgegangen sind. Ofcom will zudem wissen, wie viele britische Nutzer, darunter Kinder, solche Inhalte vorher gesehen haben, und wie Beschwerden und Meldungen von Nutzern ausgingen.[1]

Grundlage ist Section 100 des Gesetzes, nach der Ofcom jede für die Aufsicht nötige Information verlangen darf, auch solche, die ein Unternehmen erst erheben muss.[2] Die Daten reichen bewusst vor das Inkrafttreten der Pflichten zurück, damit die Behörde einen Vergleichswert hat. Die letzte von drei Lieferungen ist am 25. März 2027 fällig. Ofcom will die Abfrage regelmäßig wiederholen.[1]

Warum die Richter den Aufwand nicht gelten ließen

Die Kläger warfen Ofcom vor, die jährlichen Transparenzberichte nach Section 77 samt deren Schutzvorkehrungen zu umgehen. Das Gericht hielt das Argument nicht einmal für erörterungswürdig: Die Berichte dienten der Veröffentlichung, die Anordnungen der eigenen Aufsicht. Zudem greife die Berichtspflicht noch gar nicht.[1]

Beim Aufwand legten die Konzerne Zeugenaussagen vor. X sprach von „Millionen Pfund“ und drei bis vier Monaten Arbeit für Fachleute, bei Meta waren bis zu 20 Teams beteiligt. TikTok setzt nach eigener Angabe schon mehr als 1.000 Beschäftigte in 80 Teams für die britischen Vorschriften ein, hatte den zusätzlichen Aufwand aber nicht ermittelt.[1]

Genau daran scheiterte die Klage. Den Angaben fehle ein Vergleichsmaßstab, schreiben die Richter: Keiner der Konzerne habe gezeigt, welcher Aufwand gerade durch die Anordnung entsteht. Nur die Plattformen kennen ihre Kosten, also hätten nur sie den Aufwand belegen können. Der Hinweis auf die schiere Datenmenge reiche nicht, denn genau diese Menge erzeuge das Risiko, das Ofcom messen soll.[1]

Eine Klage über zu viel Aufwand braucht eine Rechnung. Den Konzernen fehlte sie.

Michael Dobler, Chefredakteur Dr. Web
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Ofcom gegen Meta, TikTok und X
Was die Medienaufsicht verlangt und woran die Klagen scheiterten
6
Datenbereiche je Anordnung, von Altersgruppen bis Nutzermeldungen
1.1.2024
Beginn des Zeitraums, für den die Plattformen Zahlen liefern
7 von 9
Klagepunkte ließ das Gericht nicht zur Verhandlung zu
über 1.000
Beschäftigte in 80 Teams setzt TikTok für britische Vorschriften ein
Vom Entwurf zur letzten Lieferung
März 2025
Ofcom verschickt erste Entwürfe an die Plattformen
10. Februar 2026
Ofcom verschickt die endgültigen Anordnungen
30. Oktober 2026
High Court weist die Klagen von Meta, WhatsApp, X und TikTok ab
25. März 2027
Letzte Tranche mit Daten für das zweite Halbjahr 2026 fällig

Was Unternehmen in der EU aus dem Urteil mitnehmen

Das Urteil bindet kein Gericht in der EU, die Lage nach dem Digital Services Act ist aber vergleichbar. Die EU-Kommission kann von sehr großen Plattformen nach Artikel 67 Auskünfte verlangen. Auf unrichtige oder unvollständige Antworten steht nach Artikel 74 eine Geldbuße von bis zu einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.[3] Mehr zum Verfahren steht im Bericht zur Anhörung.

Die Lehre aus London: Ein Einwand gegen den Aufwand trägt nur mit Zahlen. Wie viele Stellen arbeiten schon an der Compliance, und wie viele Stunden kommen durch die konkrete Anfrage hinzu? Zudem kann eine Aufsicht Moderationsdaten rückwirkend anfordern, Löschfristen sollten das berücksichtigen.

Ob die Konzerne Rechtsmittel einlegen, ist nicht bekannt. Metas Klage gegen die Einstufung von WhatsApp und Instagram in die oberste Kategorie läuft getrennt davon.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Find Case Law, The National ArchivesMeta Platforms Inc & Anor, R (on the application of) v The Office of Communications [2026] EWHC 2779 (Admin)30.10.2026
  2. legislation.gov.ukOnline Safety Act 2023, Section 100: Power to require information
  3. EUR-LexVerordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste)19.10.2022

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