Ein Londoner Gericht hat die Klagen von Meta, TikTok und X gegen die Datenanfragen der britischen Medienaufsicht Ofcom abgewiesen. Die Plattformen müssen Moderationszahlen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 liefern. Der Einwand, das koste Millionen, scheiterte an fehlenden Belegen.
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Der Divisional Court des High Court in London hat am 30. Oktober die Klagen von Meta und WhatsApp, X und TikTok gegen Auskunftsanordnungen der Medienaufsicht Ofcom abgewiesen.[1] Sieben von neun Klagepunkten ließ das Gericht gar nicht erst zu, die beiden übrigen wies es in der Sache zurück. Es ist die erste Gerichtsentscheidung zu den Auskunftsbefugnissen unter dem Online Safety Act von 2023.
Das Wichtigste in Kürze
- Ofcom verlangt Zahlen zu Nutzern nach Altersgruppen, zu Moderationsentscheidungen und zu Beschwerden, rückwirkend ab Januar 2024.
- X nannte einen Aufwand von „Millionen Pfund“, belegt hat ihn laut Gericht keiner der Konzerne.
- Die letzte Lieferung ist am 25. März 2027 fällig, weitere Anfragen sind angekündigt.
Was Ofcom von den Plattformen verlangt

Die Anordnungen vom 10. Februar 2026 fragen Daten aus sechs Bereichen ab. Die Plattformen sollen die Nutzung ihrer Dienste nach Altersgruppen aufschlüsseln und angeben, gegen wie viele Inhalte und Konten sie vorgegangen sind. Ofcom will zudem wissen, wie viele britische Nutzer, darunter Kinder, solche Inhalte vorher gesehen haben, und wie Beschwerden und Meldungen von Nutzern ausgingen.[1]
Grundlage ist Section 100 des Gesetzes, nach der Ofcom jede für die Aufsicht nötige Information verlangen darf, auch solche, die ein Unternehmen erst erheben muss.[2] Die Daten reichen bewusst vor das Inkrafttreten der Pflichten zurück, damit die Behörde einen Vergleichswert hat. Die letzte von drei Lieferungen ist am 25. März 2027 fällig. Ofcom will die Abfrage regelmäßig wiederholen.[1]
Warum die Richter den Aufwand nicht gelten ließen
Die Kläger warfen Ofcom vor, die jährlichen Transparenzberichte nach Section 77 samt deren Schutzvorkehrungen zu umgehen. Das Gericht hielt das Argument nicht einmal für erörterungswürdig: Die Berichte dienten der Veröffentlichung, die Anordnungen der eigenen Aufsicht. Zudem greife die Berichtspflicht noch gar nicht.[1]
Beim Aufwand legten die Konzerne Zeugenaussagen vor. X sprach von „Millionen Pfund“ und drei bis vier Monaten Arbeit für Fachleute, bei Meta waren bis zu 20 Teams beteiligt. TikTok setzt nach eigener Angabe schon mehr als 1.000 Beschäftigte in 80 Teams für die britischen Vorschriften ein, hatte den zusätzlichen Aufwand aber nicht ermittelt.[1]
Genau daran scheiterte die Klage. Den Angaben fehle ein Vergleichsmaßstab, schreiben die Richter: Keiner der Konzerne habe gezeigt, welcher Aufwand gerade durch die Anordnung entsteht. Nur die Plattformen kennen ihre Kosten, also hätten nur sie den Aufwand belegen können. Der Hinweis auf die schiere Datenmenge reiche nicht, denn genau diese Menge erzeuge das Risiko, das Ofcom messen soll.[1]
Eine Klage über zu viel Aufwand braucht eine Rechnung. Den Konzernen fehlte sie.
Michael Dobler, Chefredakteur Dr. Web
Was Unternehmen in der EU aus dem Urteil mitnehmen
Das Urteil bindet kein Gericht in der EU, die Lage nach dem Digital Services Act ist aber vergleichbar. Die EU-Kommission kann von sehr großen Plattformen nach Artikel 67 Auskünfte verlangen. Auf unrichtige oder unvollständige Antworten steht nach Artikel 74 eine Geldbuße von bis zu einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.[3] Mehr zum Verfahren steht im Bericht zur Anhörung.
Die Lehre aus London: Ein Einwand gegen den Aufwand trägt nur mit Zahlen. Wie viele Stellen arbeiten schon an der Compliance, und wie viele Stunden kommen durch die konkrete Anfrage hinzu? Zudem kann eine Aufsicht Moderationsdaten rückwirkend anfordern, Löschfristen sollten das berücksichtigen.
Ob die Konzerne Rechtsmittel einlegen, ist nicht bekannt. Metas Klage gegen die Einstufung von WhatsApp und Instagram in die oberste Kategorie läuft getrennt davon.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Find Case Law, The National ArchivesMeta Platforms Inc & Anor, R (on the application of) v The Office of Communications [2026] EWHC 2779 (Admin)
- legislation.gov.ukOnline Safety Act 2023, Section 100: Power to require information
- EUR-LexVerordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste)
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