Mark Zuckerberg muss ein zweites Mal vor Geschworenen erklären, wie Instagram auf Jugendliche wirkt. Richterin Carolyn Kuhl vom Superior Court in Los Angeles lehnte Metas Antrag ab, die Vorladungen für den Meta-Chef und für Instagram-Chef Adam Mosseri aufzuheben. Der Prozess beginnt am 28. Oktober, sein Urteil gilt als Richtwert für rund 3.000 weitere Klagen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDen Beschluss meldete das kalifornische Juristenblatt The Recorder am 29. September.[1] Zuckerberg hatte schon im Februar im ersten Verfahren dieser Serie ausgesagt, Meta wollte einen zweiten Auftritt verhindern. Laut dem Fachblatt Daily Journal hat sich YouTube, ebenfalls beklagt, vor dem Prozess mit der Klägerseite verglichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Richterin Kuhl lehnte Metas Antrag ab, die Vorladungen für Zuckerberg und Mosseri aufzuheben.
- Der Prozess um zwei Jugendliche mit den Kürzeln S.J. und K.D.B. beginnt am 28. Oktober in Los Angeles.
- Im ersten Verfahren sprach die Jury der Klägerin im März umgerechnet 5,2 Millionen Euro zu, 70 Prozent der Verantwortung entfielen auf Meta.
- Die EU-Kommission wirft Meta seit Juli vorläufig vor, mit dem Design von Instagram und Facebook gegen den Digital Services Act zu verstoßen.
Warum muss Zuckerberg ein zweites Mal aussagen?

Die Richterin hält das Wissen des Meta-Chefs schon seit dem ersten Verfahren für unersetzlich. Kalifornische Gerichte schützen Spitzenmanager nach der sogenannten Apex-Doktrin vor Befragungen, sofern andere Zeugen dasselbe Wissen beisteuern können. Kuhl sieht diese Bedingung bei Zuckerberg nicht erfüllt. Schon im Oktober 2025 hatte die Richterin für das erste Verfahren entschieden: „Die Aussage eines Vorstandschefs ist von einzigartiger Bedeutung, denn sein Wissen um Schäden und das Unterlassen möglicher Gegenmaßnahmen können Fahrlässigkeit oder die Billigung fahrlässigen Verhaltens begründen.“[2]
Meta hatte damals verlangt, die Kläger sollten auf frühere Aussagen zurückgreifen. Ein Auftritt der Chefs in jedem weiteren Prozess störe das Geschäft und schaffe einen Präzedenzfall. Diese Sorge bestätigt sich jetzt: Mit dem neuen Beschluss muss Zuckerberg im zweiten Prozess binnen eines Jahres in den Zeugenstand. Rechtlich steht das Verfahren noch vor der Beweisaufnahme. Ein Urteil fehlt in diesem Fall, bisher liegt nur die Anordnung vor, dass beide Manager persönlich erscheinen müssen.
Was steht für Meta auf dem Spiel?
Auf dem Spiel steht der Preis für rund 3.000 gebündelte Klagen. Kuhl führt die Verfahren als Musterprozesse, nach denen Kläger und Konzerne den Wert der übrigen Fälle abschätzen. Im ersten Prozess befand die Jury am 25. März, Meta und Google hätten mit dem Design ihrer Apps die Depression einer jungen Frau mitverursacht.[3] Die Geschworenen sprachen ihr umgerechnet 5,2 Millionen Euro zu, die Hälfte davon als Strafschadenersatz. Meta geht gegen das Urteil in Berufung.
Aus Metas Verhalten in den bisherigen Verfahren lässt sich ein Muster ablesen. Im Mai verglich sich der Konzern mit einem Schulbezirk aus Kentucky kurz vor dem Prozess in Oakland, und Zuckerberg sowie Mosseri mussten dort nicht mehr aussagen.[4] Im August folgte der Vergleich mit den US-Bundesstaaten über bis zu 15,7 Milliarden Euro. Finanzchefin Susan Li hatte Investoren gewarnt, die angesetzten Prozesse könnten „letztlich zu einem wesentlichen Verlust führen“.
Vor Geschworenen schneidet Meta derzeit schlecht ab. In New Mexico zählte eine Jury im September 43,9 Millionen Täuschungen über Nutzerdaten. Die Anwälte der Kläger in Los Angeles konzentrieren sich auf eine Frage: Was wusste Zuckerberg über die Wirkung von Instagram auf Minderjährige, und wann wusste er das?
Antrag abgelehnt: Zuckerberg und Mosseri müssen persönlich aussagen (Superior Court Los Angeles)
28.10.2026: zwei Jugendliche mit den Kürzeln S.J. und K.D.B. vor einer gemeinsamen Jury
5,2 Mio. € im März 2026, davon die Hälfte als Strafschadenersatz, Meta zu 70 % verantwortlich
rund 3.000 Klagen warten in Kalifornien auf die Richtwerte aus den Musterprozessen
- Oktober 2025Kuhl ordnet die Aussage von Zuckerberg und Mosseri im ersten Prozess an
- 25.03.2026Die Jury spricht der ersten Klägerin 5,2 Mio. € zu, Meta geht in Berufung
- Mai 2026Vergleich mit einem Schulbezirk aus Kentucky, Zuckerbergs Aussage in Oakland entfällt
- August 2026Vergleich mit den US-Bundesstaaten über bis zu 15,7 Mrd. €
- 28.10.2026Zweiter Prozess in Los Angeles, Zuckerberg erneut als Zeuge geladen
Im Mai hat Meta lieber einen Vergleich geschlossen, als Zuckerberg ein zweites Mal in den Zeugenstand zu schicken. Jeder Vergleich vor einem Musterprozess setzt allerdings einen Preis, an dem sich die nächsten Kläger orientieren.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das Verfahren für Europa?
In Europa entscheidet die EU-Kommission, nicht eine Jury. Am 10. Juli stellte die Behörde vorläufig fest, dass Meta die Risiken von endlosem Scrollen, automatisch startenden Videos, Push-Mitteilungen und personalisierten Empfehlungen für Nutzer und gerade für Minderjährige nicht ausreichend bewertet hat.[5] Bestätigt die Kommission den Befund, droht Meta eine Strafe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Meta darf vorher Stellung nehmen.
US-Gerichte und Brüssel prüfen damit dieselben Funktionen. Für Werbekunden schrumpft die Zeit, in der Instagram minderjährige Nutzer erreicht: Seit dem Vergleich im August gilt für Minderjährige in den USA ein Nutzungslimit von zwei Stunden als Voreinstellung. Auch andere Staaten greifen ein, China etwa will suchtfördernde Algorithmen für Minderjährige verbieten.
Für Betreiber eigener Apps, Communitys oder Lernplattformen in der EU gehören zwei Punkte auf die Liste:
- Prüfen Sie, ob Minderjährige Ihr Angebot nutzen können. In diesem Fall verpflichtet Artikel 28 des Digital Services Act Online-Plattformen ab der Größe eines mittleren Unternehmens zu besonderen Schutzmaßnahmen.
- Halten Sie schriftlich fest, warum Sie Funktionen wie Autoplay oder Push-Mitteilungen einsetzen und wie Sie deren Risiko für junge Nutzer bewerten. Genau diese Bewertung vermisst die Kommission bei Meta.
Wie Meta sein Geld verdient, zeigt unsere Geschäftsmodell-Analyse. Weitere Meldungen zu Zuckerberg, Musk und Co. sammelt das Themenarchiv Tech-Titanen.
FAQ: Zuckerberg muss im nächsten Social-Media-Suchtprozess erneut aussagen
Wann beginnt der nächste Social-Media-Suchtprozess gegen Meta?
Der nächste Musterprozess gegen Meta beginnt am 28. Oktober 2026 vor dem Superior Court in Los Angeles. Verhandelt werden die Klagen zweier Jugendlicher mit den Kürzeln S.J. und K.D.B. gemeinsam vor einer Jury. Richterin Carolyn Kuhl leitet das Verfahren.
Warum muss Mark Zuckerberg erneut aussagen?
Richterin Carolyn Kuhl lehnte Metas Antrag ab, die Vorladungen für Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri aufzuheben. Schon im Oktober 2025 begründete sie, das Wissen eines Vorstandschefs um Schäden sei für die Frage der Fahrlässigkeit von einzigartiger Bedeutung.
Wie ging der erste Social-Media-Suchtprozess in Los Angeles aus?
Im März 2026 befand eine Jury Meta und Google für fahrlässig und sprach der Klägerin umgerechnet rund 5,2 Millionen Euro zu, die Hälfte davon als Strafschadenersatz. Auf Meta entfielen 70 Prozent der Verantwortung, auf YouTube 30 Prozent. Beide Konzerne gehen in Berufung.
Was ist ein Musterprozess?
Ein Musterprozess, im US-Recht Bellwether Trial genannt, ist ein ausgewählter Einzelfall aus einer großen Zahl gleichartiger Klagen. Sein Urteil zeigt beiden Seiten, wie Geschworene entscheiden, und dient als Richtwert für Vergleiche. In Kalifornien sind rund 3.000 solcher Klagen gegen Social-Media-Konzerne gebündelt.
Gilt das Verfahren auch für Instagram-Nutzer in Deutschland?
Nein, das Verfahren in Los Angeles betrifft nur die klagenden Jugendlichen. In der EU prüft die EU-Kommission Metas App-Design nach dem Digital Services Act und stellte im Juli 2026 vorläufig einen Verstoß fest. Bestätigt sich der Befund, droht Meta eine Strafe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Quellen
[1] The Recorder (Law.com): „After Court Ruling, Zuckerberg Set to Testify Again About Social Media Addiction“ (29.09.2026)
[2] CNBC: „Facebook founder Zuckerberg must testify at trial, judge rules“ (21.10.2025)
[3] NPR: „Jury finds Meta and Google negligent in social media harms trial“ (25.03.2026)
[4] Bloomberg via Claims Journal: „Meta Settles School Suit Over Social Media, Averting First Trial“ (21.05.2026)
[5] Europäische Kommission: „Commission preliminarily finds the addictive design of Instagram and Facebook in breach of the Digital Services Act“ (10.07.2026)
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