Meta wehrt sich juristisch gegen den Online Safety Act: Vor Gericht wendet sich der Konzern gegen die Einstufung von WhatsApp und Instagram in die oberste Kategorie des britischen Gesetzes, wie die Financial Times berichtet. Genau diese Category 1 bündelt die schärfsten Auflagen des Regelwerks.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenFür Entscheider zählt der Fall über Großbritannien hinaus. Dieselbe Kategorisierungslogik steckt im europäischen Digital Services Act, unter dem die Kommission bereits gegen Instagram und Facebook vorgeht.
Das Wichtigste in Kürze
- Meta ficht die Einstufung von WhatsApp und Instagram als Category-1-Dienste an, die Stufe mit den strengsten Pflichten des Online Safety Act.
- Category 1 greift ab 34 Millionen britischen Monatsnutzern mit Empfehlungssystem oder ab 7 Millionen mit zusätzlicher Teilen-Funktion.
- Die Auflagen reichen von Transparenzberichten über Nutzerkontrollen bis zum Schutz vor betrügerischer Werbung, die Bußgelder bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes.
- Auch TikTok, X, Roblox und Quora klagen gegen einzelne Vorgaben; in der EU scheiterte Zalando mit einer ähnlichen Klage gegen den DSA.
Worum geht es in Metas Klage?

Die Regulierungsbehörde Ofcom hat WhatsApp und Instagram der Category 1 zugeordnet, der Stufe mit den umfangreichsten Auflagen.[1] Meta greift nicht das Gesetz an, sondern dessen Auslegung: Ein Teil der Category-1-Pflichten passe nicht auf einen privaten Messenger wie WhatsApp, der auf Eins-zu-eins- und Gruppenchats zielt statt auf öffentliche Feeds.
Meta steht damit nicht allein, die Klagewelle ist breiter. TikTok und X wehren sich gegen die Vorgaben zur Datenoffenlegung, Roblox und Quora gegen weitere Details. Ofcom-Direktor Oliver Griffiths sagte, seine Behörde arbeite „in einem hochgradig klagefreudigen Umfeld“ und riskiere, „von finanzstarken Firmen juristisch überrollt zu werden“.
Warum ist Category 1 so teuer?
Die Einstufung folgt festen Schwellenwerten, nicht dem Risiko des einzelnen Dienstes. Wer Nutzerzahl und Empfehlungssystem erreicht, landet automatisch in Category 1, unabhängig davon, ob die Pflichten zum Geschäftsmodell passen. Genau hier setzt Meta an: WhatsApp überschreite die Schwelle allein über seine Größe, sei aber ein Messenger, für den Regeln zu öffentlichen Feeds ins Leere laufen.
Teuer wird die Stufe durch den Bußgeldrahmen. Ofcom bemisst Strafen an bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes, nicht am britischen Geschäft. Für einen Konzern mit globalen Erlösen wird damit jede Auslegungsfrage zum Milliardenrisiko. Über genau diese weltweite Bemessungsgrundlage streitet Meta seit Mai in einem zweiten Verfahren.
Was die Einstufung als Category 1 für Meta und die Plattformregulierung bedeutet
Ob ein privater Messenger dieselben Auflagen erfüllen muss wie ein öffentlicher Feed, klärt in Großbritannien gerade ein Gericht. Für europäische Plattformbetreiber ist das keine Randnotiz, sondern die Blaupause für den nächsten Streit um den DSA.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das für Entscheider in der EU?
Für europäische Anbieter zählt der Präzedenzfall, nicht der Schauplatz. Der Digital Services Act arbeitet mit derselben Schwellenlogik: Ab 45 Millionen Monatsnutzern gilt ein Dienst als sehr große Plattform und muss Zusatzpflichten erfüllen, von der Risikoanalyse bis zur Werbe-Transparenz. Der Berliner Konzern Zalando klagte gegen genau diese Einstufung und scheiterte im September 2025 vor dem Gericht der EU, das die Kommission bestätigte.[2]
Dieselben Pflichten schlagen längst in DACH-Verfahren durch. Ein Frankfurter Gericht nahm Meta für betrügerische Werbeanzeigen in die Haftung, und ein Düsseldorfer Urteil lässt den Marktplatz Alibaba direkt für Fälschungen einstehen. Betreiber reichweitenstarker Plattformen sollten ihre eigene Einstufung unter dem DSA kennen und die Dokumentation zu Werbung und illegalen Inhalten früh aufsetzen, bevor der nächste Streit um den DMA und den Umbau der Plattformen sie erreicht.
Quellen
[1] Ofcom: „Additional duties for categorised online services“
[2] Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 3. September 2025, Rechtssache T-348/23 (Zalando SE / Kommission): Verfahrensübersicht und Urteil
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