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Die EU-Finanzminister einigten sich am 9. Oktober auf eine gemeinsame Kapitalmarktaufsicht und legten dabei Schwellen fest, die nach Schätzung der EU-Kommission nur rund acht Gruppen von Handelsplätzen erfüllen. Kommission und EZB-Präsidentin Christine Lagarde kritisieren den Kompromiss offen.

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Die ESMA-Aufsicht über Europas Finanzmarkt fällt damit kleiner aus als im Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2025. In Luxemburg billigten die Minister den Kompromisstext der irischen Ratspräsidentschaft, Belgien enthielt sich. Bei der Deutschen Börse spricht viel dafür, dass der Handel in Frankfurt unter deutscher Aufsicht bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ESMA beaufsichtigt künftig nur bedeutende Handelsplätze, Clearinghäuser, Zentralverwahrer und Kryptodienstleister direkt.
  • Bedeutend ist ein Handelsplatz ab 5 % des EU-Handels in einer Gruppe mit Börsen in mindestens zwei Staaten oder ab 15 % mit überwiegend grenzüberschreitendem Geschäft.
  • Die Marktmissbrauchsaufsicht bleibt bei den nationalen Behörden, in Deutschland bei der BaFin.
  • Parlament und Rat wollen sich bis Ende 2026 einigen.

Welche Börsen kommen unter die Pariser Aufsicht?

Zwei Stempel vor weißem Grund, rechts mit einem Anhänger
Handelsplatz fällt unter ESMA-Regulierung bei 5 % EU-Handel mit Börsen in zwei Mitgliedstaaten oder bei 15 % mit mindestens 85 % Auslandsanteil

Ein Handelsplatz kommt auf zwei Wegen unter die ESMA: mit mindestens 5 % des relevanten Handels in der EU, sofern seine Gruppe Börsen in mindestens zwei Mitgliedstaaten betreibt. Alternativ genügen 15 % des Handels, falls der Auslandsanteil dauerhaft bei mindestens 85 % liegt, bei Derivaten bei 90 %.[1] Hinzu kommen Börsenbetreiber, die den neuen Status als Pan-European Market Operator wählen und sich damit freiwillig der ESMA unterstellen.

Auch bei den erfassten Börsen verfolgen die nationalen Behörden weiter Insiderhandel sowie Kursmanipulation und behalten ihre Sanktionsbefugnisse. Ein Beispiel aus dieser Woche ist das BaFin-Bußgeld gegen Volkswagen wegen einer fehlenden Ad-hoc-Meldung. Zwei Jahre nach Geltungsbeginn prüft die Kommission, ob die Schwellen die richtigen Börsen treffen.

Warum bleibt die Frankfurter Börse wohl in deutscher Hand?

Nach dem Kommissionsentwurf hätte eine Börse auch dann unter die ESMA fallen können, wenn ihre Gruppe einen bedeutenden Zentralverwahrer oder ein bedeutendes Clearinghaus in einem anderen Mitgliedstaat führt. Die Ratspräsidentschaft hat diesen Gruppenbezug entfernt.[1] Zur Deutschen Börse gehört mit Clearstream Banking ein Verwahrer mit Sitz in Luxemburg. Über das gestrichene Kriterium hätte deshalb auch der Frankfurter Handel nach Paris wandern können.

Ende September hatte Euronews berichtet, dass Berlin die heimischen Handelsplätze aus der EU-Aufsicht heraushalte, während Eurex Clearing und Clearstream an die ESMA gehen sollen. Zu dieser Ausnahme machte die Ratspräsidentschaft am Freitag keine Angaben.[2] Derzeit beaufsichtigt das hessische Wirtschaftsministerium die Frankfurter Wertpapierbörse.

Europa gibt Clearing und Verwahrung nach Paris, beim Börsenhandel behalten die Hauptstädte das letzte Wort.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Wann eine Börse unter die ESMA fällt
Kompromiss der EU-Finanzminister vom 9. Oktober 2026
5 %
des EU-Handels genügen, sobald die Gruppe Börsen in mindestens zwei Mitgliedstaaten betreibt
15 %
des EU-Handels plus mindestens 85 % Auslandsgeschäft bei Aktien und Anleihen, 90 % bei Derivaten
rund 8
Gruppen von Handelsplätzen erfüllen die Schwellen nach Schätzung der EU-Kommission
rund 90 Mio. €
beträgt das Jahresbudget der ESMA heute, die neuen Aufgaben verlangen mehr Geld
Der Weg zur gemeinsamen Aufsicht
04.12.2025
Die EU-Kommission legt das Paket zur Marktintegration und Aufsicht vor
30.09.2026
Euronews berichtet über eine deutsche Ausnahme für Inlandshandelsplätze
09.10.2026
Die Finanzminister billigen in Luxemburg die Position des Rates, Belgien enthält sich
Ende 2026
Rat und Parlament wollen sich auf den endgültigen Text einigen

Was bedeutet der Kompromiss für Emittenten und Anleger?

Das Modell folgt der Bankenunion, in der die EZB nur die großen Banken direkt beaufsichtigt. Finanzkommissarin Maria Luís Albuquerque sagte laut Eunews, der Kompromiss senke den Anspruch des Pakets. Die Kommission hatte alle Kryptodienstleister der ESMA unterstellen wollen, der Ratstext erfasst nur die bedeutenden. Lagarde warnte, unterschiedliche Systeme verteilter Register (DLT) könnten den Markt neu zersplittern.

Für die Deutsche Börse geht ausgerechnet der Teil nach Paris, der im Juli die Jahresprognose nach oben trieb. Über Clearstream und Eurex verwahrt der Konzern Kundengelder sowie Sicherheiten, das Zinsergebnis daraus soll 2026 über 0,7 Mrd. € erreichen. Den Wechsel organisieren gemeinsame Übergangsteams unter Leitung der ESMA.[1]

Börsennotierte Mittelständler in Frankfurt behalten voraussichtlich ihre gewohnten Ansprechpartner. Banken und Treasury-Abteilungen, die über Eurex Clearing abwickeln oder bei Clearstream verwahren lassen, rechnen dagegen mit einer Pariser Aufsicht und klären ihre Meldewege am besten frühzeitig. Käme eine Fusion mit Euronext zustande, wäre die Gruppe in mehreren Staaten vertreten, und Frankfurt müsste sich an der 5-%-Schwelle messen lassen.

Quellen

[1] Rat der Europäischen Union: „Market Integration and Supervision Package (MISP), General Approach“, Dokument 13777/26 (05.10.2026)

[2] Euronews: „EU countries agree to shift oversight of major financial markets to European authority ESMA“ (09.10.2026)

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