Im Ringen um die Übernahme von Evonik erwägt BASF laut Reuters ein höheres Angebot. Zusätzlich prüft der Ludwigshafener Konzern Zusagen an die Evonik-Belegschaft, unter anderem für die Standorte. Evonik hatte das erste Gebot über rund 22,15 Euro je Aktie Ende September laut Financial Times als zu niedrig abgelehnt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen„Man kann davon ausgehen, dass die aktuelle Offerte nicht das letzte Wort ist“, zitiert Reuters einen Insider aus dem Umfeld von BASF. Eine zweite Person hält eine Aufstockung für möglich, sobald BASF und Evonik ins Gespräch kommen. BASF kommentierte den Bericht nicht und hatte am 25. September lediglich Sondierungen mit Evonik und der RAG-Stiftung bestätigt.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- BASF erwägt laut Reuters, das abgelehnte Gebot von rund 22,15 Euro je Evonik-Aktie zu erhöhen.
- Im Gespräch sind auch Zusagen an die Evonik-Belegschaft, unter anderem zu den Standorten.
- Das Kuratorium der RAG-Stiftung, die rund 44 Prozent an Evonik hält, tagt am 9. Oktober.
- Die Evonik-Aktie kostete am Freitagmittag 21,26 Euro und lag damit unter dem ersten Gebot.
Warum wirbt BASF um die Evonik-Belegschaft?

Über einen Verkauf von Evonik entscheidet die RAG-Stiftung mit, die rund 44 Prozent der Aktien hält. Im Kuratorium der Stiftung sitzen kraft Amtes NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und IGBCE-Chef Michael Vassiliadis, dazu Evoniks Gesamtbetriebsratschef Martin Albers.[5] Das Kuratorium tagt am 9. Oktober, laut Reuters berät am selben Tag auch ein Gremium des BASF-Aufsichtsrats.
Die Stiftung bezahlt mit der Evonik-Dividende einen Großteil der Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus. Politik und Gewerkschaft achten zugleich auf die Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen. Evonik streicht bis 2029 weitere 3.200 Stellen, davon 2.150 in Deutschland, und BASF beschäftigt in Ludwigshafen erstmals seit 1954 weniger als 30.000 Menschen.
Eine Standortzusage kostet BASF kein Bargeld, schmälert aber die Synergien. Einsparungen erzielen Käufer bei Chemiefusionen über zusammengelegte Verwaltung, Forschung und Produktion. Jedes Werk, das BASF nach einer Übernahme weiterführen muss, verkleinert diesen Hebel.
Was ist eine Standortzusage im Übernahmerecht wert?
Das Übernahmegesetz verlangt in der Angebotsunterlage Angaben zu den Absichten des Bieters für Sitz und Standorte wesentlicher Unternehmensteile, für die Beschäftigten und ihre Vertretungen.[2] Vorstand und Aufsichtsrat von Evonik müssten dazu Stellung nehmen, der Betriebsrat könnte eine eigene Stellungnahme abgeben, die der Vorstand beifügen müsste.[3] Eine einklagbare Garantie entsteht aus diesen Angaben nicht.
Verbindlich wird eine Zusage erst in einem eigenen Vertrag. Covestro schloss 2024 eine solche Investitionsvereinbarung mit dem Ölkonzern ADNOC. Der Käufer verpflichtete sich bis Ende 2028, im Zuge der Übernahme keine Geschäftsbereiche zu verkaufen, zu schließen oder deutlich zu verkleinern. ADNOC erkannte zudem Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und die Rechte der Betriebsräte in Deutschland an, der Sitz blieb in Leverkusen.[4]
Den Covestro-Aktionären bot ADNOC 54 Prozent Aufschlag auf den Kurs vor den ersten Medienberichten. Das erste BASF-Gebot lag laut Financial Times rund 28 Prozent über dem Evonik-Kurs vor den ersten Übernahmegerüchten.
BASF muss für Evonik zwei Preise zahlen: einen an der Börse und einen am Tisch von Gewerkschaft und Betriebsrat. Den zweiten Preis begleicht der Konzern mit Synergien, die ihm dann entgehen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet der Poker für Evonik-Kunden?
Covestro unterzeichnete die Vereinbarung im Oktober 2024, vollzogen wurde die Übernahme erst am 10. Dezember 2025 nach den behördlichen Genehmigungen.[6] Ein Zusammenschluss von BASF und Evonik müsste ebenfalls die europäische Fusionskontrolle passieren.
Lesen Sie die Angebotsunterlage gerne mit Blick auf den Abschnitt zu den Standorten, sobald BASF sie veröffentlicht. Dort steht, welche Werke der Bieter weiterführen will, etwa in Marl, Essen oder Hanau. Prüfen Sie parallel, ob Ihre Rahmenverträge mit Evonik bei einem Kontrollwechsel Sonderrechte vorsehen.
Quellen
[1] BASF: „BASF bestätigt Sondierungen zu einer möglichen Übernahme von Evonik“ (25.09.2026)
[2] Bundesministerium der Justiz: „§ 11 WpÜG: Angebotsunterlage“
[3] Bundesministerium der Justiz: „§ 27 WpÜG: Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft“
[4] Covestro: „Covestro signs an Investment Agreement with ADNOC and supports ADNOC’s public takeover offer to all Covestro shareholders“ (01.10.2024, PDF)
[5] RAG-Stiftung: „Das Kuratorium“
[6] Covestro: „Covestro and XRG commence strategic partnership: transaction successfully closed“ (10.12.2025)
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