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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Minister Carsten Linnemann (CDU) hat den Referentenentwurf für ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) vorgelegt.[1] Die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen sollen laut dem Magazin Politico zunächst um 101 Millionen Euro im Jahr sinken, ab 2030 um etwa 182 Millionen Euro.

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Inhalt 5 Abschnitte
  1. Was soll im Gesundheitswesen wegfallen?
  2. Was kommt dafür neu hinzu?
  3. Wie groß ist die Entlastung im Vergleich?
  4. Welche Schritte folgen?
  5. Mehr Newshunger?

Die Beträge stammen aus der Berichterstattung, den Entwurfstext konnte Dr. Web nicht einsehen. Unklar bleibt, wie sich die Entlastung auf Praxen, Hilfsmittelanbieter und Krankenkassen verteilt. Für die Wirtschaft nennt Politico einen Teilbetrag: Ein einheitlicher Rahmenvertrag für Hilfsmittel entlastet Anbieter um mehr als 82 Millionen Euro im Jahr.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein bundesweiter Rahmenvertrag vereinheitlicht Abrechnung und Dokumentation bei Hilfsmitteln.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Arztpraxen entfallen laut Berichten unterhalb von 300 Euro.
  • Hörhilfen sollen wieder vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
  • Das Kabinett hat über den Entwurf noch nicht entschieden.

Was soll im Gesundheitswesen wegfallen?

Klemmbrett mit Papier und orangefarbener Büroklammer neben einem beigefarbenen Hörgerät
GKV und Leistungserbringer regeln Abrechnung von Hilfsmitteln wie Hörgeräten per Rahmenvertrag. Bundesschiedsamt entscheidet Konflikte

Der größte Block betrifft Hilfsmittel wie Hörgeräte und Prothesen. Der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringer sollen in einem Rahmenvertrag festlegen, wie abgerechnet und dokumentiert wird. Streitfälle soll ein Bundesschiedsamt entscheiden. Vorverfahren entfallen dann, Klagen haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Die Präqualifizierung der Anbieter soll gestrichen werden, an ihre Stelle sollen jährliche Stichproben in einem Versorgungsbereich treten.[1]

In den Praxen betrifft der Entwurf die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Nach § 106 SGB V überwachen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen, ob Vertragsärzte wirtschaftlich verordnen.[2] Laut Berichten über den Entwurf bleiben Beträge unter 300 Euro je Betriebsstättennummer, Quartal und Krankenkasse künftig ungeprüft. Die frühere Ministerin Nina Warken (CDU) hatte im März gegenüber Politico erklärt, damit entfielen rund 70 Prozent der Prüfverfahren.

Bei den Programmen für chronisch Kranke fallen die Zulassung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung und die Programmkostenpauschale weg.[1] In der Psychotherapie sollen alle 24 Sitzungen einer Kurzzeittherapie in einem Antrag genehmigt werden, bisher gilt das für 12.

Was kommt dafür neu hinzu?

Zum Abbau gehören auch zusätzliche Kontrollen. Bei Hörhilfen soll der Genehmigungsvorbehalt der Kassen wieder verpflichtend werden. Laut Politico verzichten die Kassen bisher bei rund 300.000 Anträgen im Jahr auf die Vorabprüfung. Prüfstellen sollen Daten austauschen dürfen, ausdrücklich auch mit Einsatz von KI. Geplant ist außerdem eine Betrugspräventionsdatenbank.[1]

Der Zweck der Prüfungen steht im Gesetz: Leistungen der Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.[3] Stellungnahmen von Krankenkassen und Ärzteschaft zum Entwurf sind in den bisherigen Berichten nicht dokumentiert.

Hilfsmittelgesetz: Wie groß die geplante Entlastung ist
Angaben aus dem Referentenentwurf laut Politico, Vergleich mit Zahlen des Gesundheitsministeriums
101 Mio. €
weniger Bürokratiekosten im Gesundheitswesen pro Jahr, zum Start
182 Mio. €
pro Jahr ab 2030, wenn der Entwurf unverändert bleibt
82 Mio. €
Entlastung der Wirtschaft pro Jahr durch den einheitlichen Rahmenvertrag für Hilfsmittel
300 €
Geringfügigkeitsgrenze: darunter entfällt die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Arztpraxis
Geplante Entlastung im Vergleich, Millionen Euro pro Jahr
GeDIG-Entwurf, Erfüllungsaufwand der Wirtschaft (BMG)445 Mio. €
Hilfsmittelgesetz ab 2030, Bürokratiekosten (Entwurf)182 Mio. €
Hilfsmittelgesetz zum Start, Bürokratiekosten (Entwurf)101 Mio. €
Rahmenvertrag Hilfsmittel, Wirtschaft (Entwurf)82 Mio. €
Konsiliarbericht Psychotherapie (Gemeinsamer Bundesausschuss)5,1 Mio. €
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
7. Juli 2026
Spitzengespräch im Gesundheitsministerium, das HiB wird angekündigt
3. Nov. 2026
Berichte über den Referentenentwurf
17. Nov. 2026
Erörterung des Entwurfs mit den Verbänden
offen
Kabinettsbeschluss, danach Bundestag und Bundesrat
ab 2030
Entlastung von etwa 182 Millionen Euro im Jahr laut Entwurf

Ein Abbaugesetz, das Hörgeräte-Genehmigungen zurückholt, braucht eine Bilanz mit zwei Spalten, nicht nur 101 Millionen Euro Entlastung.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Wie groß ist die Entlastung im Vergleich?

Für den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) beziffert das BMG die Entlastung der Wirtschaft auf rund 445 Millionen Euro im Jahr.[4] Dagegen fallen 101 Millionen Euro deutlich kleiner aus, selbst 182 Millionen Euro ab 2030 machen weniger als die Hälfte aus. Beide Zahlen messen nicht dasselbe: Der Erfüllungsaufwand umfasst alle Kosten einer Vorgabe, die Bürokratiekosten nur jene aus Informationspflichten. Beim Konsiliarbericht in der Psychotherapie rechnet der Gemeinsame Bundesausschuss mit gut 5,1 Millionen Euro weniger im Jahr.

Angekündigt hatte das BMG das HiB nach dem Spitzengespräch vom 7. Juli mit Vertretern von zehn Verbänden. „Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“, erklärte die damalige Ministerin Warken.[4] Dass Entlastung im Betrieb nicht immer ankommt, zeigte zuletzt eine Forsa-Umfrage: 98 Prozent der Firmen sahen keine.

Welche Schritte folgen?

Am 17. November erörtern die Verbände den Referentenentwurf im BMG.[1] Danach steht der Kabinettsbeschluss aus, anschließend beraten Bundestag und Bundesrat. Ein Termin dafür ist nicht bekannt, in Kraft ist nichts.[4] Praxen und Hilfsmittelanbieter sollten ihren Verbänden jetzt Zahlen liefern: wie viele Prüfverfahren und Stunden die Regeln heute kosten.

Quellen

4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. APOTHEKE ADHOCLinnemanns Paket für Bürokratieabbau (03.11.2026, Auswertung des Referentenentwurfs)
  2. Bundesministerium der JustizSozialgesetzbuch V, § 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung (abgerufen 04.11.2026)
  3. Bundesministerium der JustizSozialgesetzbuch V, § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (abgerufen 04.11.2026)
  4. Bundesministerium für GesundheitSpitzengespräch zum Bürokratieabbau im BMG07.07.2026

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