Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Minister Carsten Linnemann (CDU) hat den Referentenentwurf für ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) vorgelegt.[1] Die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen sollen laut dem Magazin Politico zunächst um 101 Millionen Euro im Jahr sinken, ab 2030 um etwa 182 Millionen Euro.
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Die Beträge stammen aus der Berichterstattung, den Entwurfstext konnte Dr. Web nicht einsehen. Unklar bleibt, wie sich die Entlastung auf Praxen, Hilfsmittelanbieter und Krankenkassen verteilt. Für die Wirtschaft nennt Politico einen Teilbetrag: Ein einheitlicher Rahmenvertrag für Hilfsmittel entlastet Anbieter um mehr als 82 Millionen Euro im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein bundesweiter Rahmenvertrag vereinheitlicht Abrechnung und Dokumentation bei Hilfsmitteln.
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Arztpraxen entfallen laut Berichten unterhalb von 300 Euro.
- Hörhilfen sollen wieder vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
- Das Kabinett hat über den Entwurf noch nicht entschieden.
Was soll im Gesundheitswesen wegfallen?

Der größte Block betrifft Hilfsmittel wie Hörgeräte und Prothesen. Der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringer sollen in einem Rahmenvertrag festlegen, wie abgerechnet und dokumentiert wird. Streitfälle soll ein Bundesschiedsamt entscheiden. Vorverfahren entfallen dann, Klagen haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Die Präqualifizierung der Anbieter soll gestrichen werden, an ihre Stelle sollen jährliche Stichproben in einem Versorgungsbereich treten.[1]
In den Praxen betrifft der Entwurf die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Nach § 106 SGB V überwachen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen, ob Vertragsärzte wirtschaftlich verordnen.[2] Laut Berichten über den Entwurf bleiben Beträge unter 300 Euro je Betriebsstättennummer, Quartal und Krankenkasse künftig ungeprüft. Die frühere Ministerin Nina Warken (CDU) hatte im März gegenüber Politico erklärt, damit entfielen rund 70 Prozent der Prüfverfahren.
Bei den Programmen für chronisch Kranke fallen die Zulassung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung und die Programmkostenpauschale weg.[1] In der Psychotherapie sollen alle 24 Sitzungen einer Kurzzeittherapie in einem Antrag genehmigt werden, bisher gilt das für 12.
Was kommt dafür neu hinzu?
Zum Abbau gehören auch zusätzliche Kontrollen. Bei Hörhilfen soll der Genehmigungsvorbehalt der Kassen wieder verpflichtend werden. Laut Politico verzichten die Kassen bisher bei rund 300.000 Anträgen im Jahr auf die Vorabprüfung. Prüfstellen sollen Daten austauschen dürfen, ausdrücklich auch mit Einsatz von KI. Geplant ist außerdem eine Betrugspräventionsdatenbank.[1]
Der Zweck der Prüfungen steht im Gesetz: Leistungen der Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.[3] Stellungnahmen von Krankenkassen und Ärzteschaft zum Entwurf sind in den bisherigen Berichten nicht dokumentiert.
Ein Abbaugesetz, das Hörgeräte-Genehmigungen zurückholt, braucht eine Bilanz mit zwei Spalten, nicht nur 101 Millionen Euro Entlastung.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Wie groß ist die Entlastung im Vergleich?
Für den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) beziffert das BMG die Entlastung der Wirtschaft auf rund 445 Millionen Euro im Jahr.[4] Dagegen fallen 101 Millionen Euro deutlich kleiner aus, selbst 182 Millionen Euro ab 2030 machen weniger als die Hälfte aus. Beide Zahlen messen nicht dasselbe: Der Erfüllungsaufwand umfasst alle Kosten einer Vorgabe, die Bürokratiekosten nur jene aus Informationspflichten. Beim Konsiliarbericht in der Psychotherapie rechnet der Gemeinsame Bundesausschuss mit gut 5,1 Millionen Euro weniger im Jahr.
Angekündigt hatte das BMG das HiB nach dem Spitzengespräch vom 7. Juli mit Vertretern von zehn Verbänden. „Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“, erklärte die damalige Ministerin Warken.[4] Dass Entlastung im Betrieb nicht immer ankommt, zeigte zuletzt eine Forsa-Umfrage: 98 Prozent der Firmen sahen keine.
Welche Schritte folgen?
Am 17. November erörtern die Verbände den Referentenentwurf im BMG.[1] Danach steht der Kabinettsbeschluss aus, anschließend beraten Bundestag und Bundesrat. Ein Termin dafür ist nicht bekannt, in Kraft ist nichts.[4] Praxen und Hilfsmittelanbieter sollten ihren Verbänden jetzt Zahlen liefern: wie viele Prüfverfahren und Stunden die Regeln heute kosten.
Quellen
4 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- APOTHEKE ADHOCLinnemanns Paket für Bürokratieabbau (03.11.2026, Auswertung des Referentenentwurfs)
- Bundesministerium der JustizSozialgesetzbuch V, § 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung (abgerufen 04.11.2026)
- Bundesministerium der JustizSozialgesetzbuch V, § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (abgerufen 04.11.2026)
- Bundesministerium für GesundheitSpitzengespräch zum Bürokratieabbau im BMG
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