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Das Bundesumweltministerium (BMUKN) will die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Klimaschutz-Änderungen an Windrädern, Biogasanlagen und Deponien sowie für bestimmte Stallumbauten weitgehend streichen. Der Referentenentwurf für ein UVP-Anpassungsgesetz beziffert die Entlastung der Wirtschaft auf 1,52 Millionen Euro im Jahr, die der Verwaltung auf 1,875 Millionen Euro.[1]

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Inhalt 5 Abschnitte
  1. Welche Prüfung soll entfallen?
  2. Was rechnet der Entwurf aus?
  3. Was sagen die Verbände?
  4. Welche Schritte folgen?
  5. Mehr Newshunger?

Umweltverbände kritisieren, dass nicht belegt sei, wie der Wegfall der Prüfung Verfahren beschleunige.[3] Der Entwurf selbst nennt keine Zahl zum Zeitgewinn.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Änderungen nach der neuen Anlage 1a soll in der Regel weder UVP noch Vorprüfung stattfinden.
  • Der Entwurf setzt 50 Stunden je Vorprüfung an: 1.930 Euro in der Wirtschaft, 2.220 Euro in der Verwaltung.
  • Die Entlastung für Stallumbauten ist noch nicht beziffert.
  • Das Kabinett hat nicht entschieden, der Entwurf ist in der Bundesregierung nicht abgestimmt.

Welche Prüfung soll entfallen?

Miniatur-Windrad auf grauem Notizbuch, mit orangem Schildchen „BÜROSTROM“
Umweltverträglichkeitsprüfung für Änderungen an Windkraftanlagen entfällt künftig, Vorprüfung nur in Ausnahmefällen vorgesehen

Die UVP klärt vor der Genehmigung, welche Folgen ein Vorhaben für Boden, Wasser, Natur und Menschen hat. Nach dem neuen § 9 Absatz 3a UVPG soll sie für bestimmte Änderungen an bestehenden Anlagen entfallen. Eine Vorprüfung ist nur in atypischen Sonderfällen vorgesehen.[1]

Die Anlage 1a nennt bei Windkraftanlagen unter anderem Rotorblätter mit Hinterkantenkämmen, Abschaltalgorithmen für Fledermäuse und eine Erhöhung der Gesamthöhe um bis zu 20 Meter. Hinzu kommen die Flexibilisierung von Biogasanlagen und Photovoltaik auf stillgelegten Deponien. Bei Tierhaltungsanlagen entfällt die UVP, wenn die Zahl der Tierplätze nicht steigt und der Umbau dem Tierwohl dient oder einen Ökobetrieb betrifft.[1]

Anlass sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu kumulierenden Vorhaben und zur Strategischen Umweltprüfung sowie Aufträge aus dem Bund-Länder-Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.[1]

Was rechnet der Entwurf aus?

Für die Wirtschaft setzt der Entwurf schätzungsweise 800 Vorprüfungen im Jahr an, die entfallen. Je Vorprüfung rechnet er mit 50 Stunden zu 38,60 Euro Lohnkosten, das sind 1.930 Euro. Daraus folgt die jährliche Entlastung von 1,52 Millionen Euro. Für Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.[1]

Bei der Verwaltung entfallen 1,765 Millionen Euro auf die Länder und 110.000 Euro auf den Bund. Die Länder führen die Vorprüfungen durch: 795 Fälle zu je 2.220 Euro. Die Summe für Stallumbauten steht noch aus. Eine Gegenrechnung gibt es auch: Fällt in § 10 Absatz 4 die Voraussetzung gemeinsamer Einrichtungen weg, gelten „geringfügig mehr“ Vorhaben als kumulierend. Diesen Mehraufwand beziffert der Entwurf nicht.[1]

UVP-Anpassungsgesetz: Was der Entwurf rechnet
Angaben aus dem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vom 27. Juli 2026
1,52 Mio. €
weniger Erfüllungsaufwand der Wirtschaft pro Jahr bei Klimaschutz-Änderungen
1,875 Mio. €
weniger Erfüllungsaufwand der Verwaltung, davon 1,765 Mio. € bei den Ländern
rund 800
Vorprüfungen pro Jahr, die bei Klimaschutz-Änderungen entfallen sollen
50 Std.
angesetzter Aufwand je Vorprüfung, in der Wirtschaft 1.930 €, in der Verwaltung 2.220 €
Entlastung nach Normadressat, Tausend Euro
Länder (Verwaltung)1.765
Wirtschaft1.520
Bund (Verwaltung)110
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
28. Feb. 2023
EuGH-Beschluss C-596/22 zu kumulierenden Vorhaben
27. Juli 2026
Referentenentwurf geht an Länder und Verbände
27. Aug. 2026
Frist für Stellungnahmen, Entwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt
offen
Kabinettsbeschluss, danach Bundestag und Bundesrat (Zustimmungsgesetz)
+ 6 Monate
Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten für die Umstellung der UVP-Portale

Ein Beschleunigungsgesetz muss die gesparten Wochen nennen, nicht nur die gesparten Stunden der Vorprüfung.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was sagen die Verbände?

Zehn Länder und rund 30 Verbände haben Stellungnahmen eingereicht.[2] In der gemeinsamen Stellungnahme vom 27. August schreiben BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe, WWF und der Deutsche Naturschutzring, die UVP werde ohnehin schon erheblich abgeschwächt. Meist werde nicht dargestellt, wie das zur Beschleunigung beitrage.[3]

Die UVP strukturiere die nötige Prüfung der Umweltbelange und sichere der Öffentlichkeit Beteiligung und Rechtsschutz, argumentieren die Verbände. Ständige Rechtsänderungen verunsicherten zudem Behörden und Vorhabenträger.[3] Das Ministerium begründet den Entwurf mit Vereinfachung und Beschleunigung.[1] Eine Antwort auf die Kritik ist in den gesichteten Quellen nicht dokumentiert. Wo beim Windausbau der Engpass liegt, beschreibt Dr. Web im Beitrag über 188 Megawatt in fünf Genehmigungen.

Welche Schritte folgen?

Die Frist für Stellungnahmen endete am 27. August, ein Kabinettsbeschluss liegt nicht vor. Danach beraten Bundestag und Bundesrat, das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nach der Verkündung vergehen sechs Monate bis zum Inkrafttreten, weil die UVP-Portale umgestellt werden müssen.[1] Betreiber sollten prüfen, ob ihr geplanter Umbau unter die Anlage 1a fällt. Wie wenig Entlastung im Betrieb ankommt, zeigt die Forsa-Umfrage, laut der 98 Prozent der Firmen keine spüren.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. BundesumweltministeriumReferentenentwurf eines UVP-Anpassungsgesetzes (Entwurf vom 27.07.2026, Stand der Veröffentlichung)19.08.2026
  2. BundesumweltministeriumGesetzesseite zum Referentenentwurf mit Stellungnahmen von Ländern und Verbänden (abgerufen 04.11.2026)
  3. BUND, DUH, NABU, WWF, DNR u. a.Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf UVP-Anpassungsgesetz27.08.2026

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