Vier von 105 Überprüfungsanträgen nahm das US-Patentamt von Oktober bis Dezember 2025 an, rechnet Google in seiner Beschwerde vor. Am Montag lehnte der Supreme Court die Beschwerde ohne Begründung ab. Gegen ältere Patente bleibt in den USA damit meist nur der teure Weg vor Gericht.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenMehr als 14 Jahre alt war das Patent, mit dem die kanadische Softwarefirma VirtaMove Google 2024 verklagt hatte. Anfang 2025 beantragte Google die Überprüfung beim US-Patentamt. Das Amt lehnte ab und verwies vor allem auf das Alter: Nach so langer Laufzeit vertraue der Inhaber zu Recht auf sein Schutzrecht.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Der Supreme Court hat Googles Beschwerde am 19. Oktober nicht angenommen.
- Das US-Patentamt darf die Überprüfung älterer Patente weiter wegen des Alters ablehnen.
- Die Annahmequote solcher Anträge ist laut Google seit 2025 von 65 auf 37 Prozent gefallen.
- In Deutschland lässt sich ein Patent dagegen auch nach vielen Jahren vor dem Bundespatentgericht angreifen.
Warum schützt das Alter ein Patent vor der Nachprüfung?

Das Überprüfungsverfahren (Inter Partes Review) schuf der US-Kongress 2011, damit sich fragwürdige Patente billiger angreifen lassen als vor Gericht. Antragsberechtigt ist jeder, während der gesamten Laufzeit. Nur verklagte Firmen haben eine Frist: ein Jahr ab Zustellung der Klage.
Im März 2025 änderte das Patentamt sein Verfahren. Seither klärt das Amt zuerst, ob ein Antrag nach Ermessen abgelehnt wird. Erst danach folgt die Prüfung, ob das Patent wahrscheinlich ungültig ist. Zu den Ablehnungsgründen zählt auch das Alter: Nach sechs Jahren habe der Inhaber ein schutzwürdiges Vertrauen erworben, im Original „settled expectations“. Die Sechs-Jahres-Grenze stammt laut Google aus dem Schadenersatzrecht: Für Patentverletzungen lässt sich Schadenersatz höchstens sechs Jahre rückwirkend verlangen.[1]
Solche Ablehnungen überprüft das Bundesberufungsgericht für Patentsachen nicht, weil das Gesetz die Entscheidung des Amts für endgültig erklärt. Ob das Amt so entscheiden darf und ob Gerichte das prüfen dürfen, wollte Google vom Supreme Court klären lassen, unterstützt von Verbänden der Generikahersteller, Autobauer und Händler sowie 35 Patentrechtsprofessoren.[2]
Was sprach gegen Googles Beschwerde?
Die US-Regierung hielt den Fall für ungeeignet, die Grundsatzfrage zu klären. Google könne die Gültigkeit des Patents im laufenden Verletzungsprozess vor dem Bundesgericht in Nordkalifornien bestreiten, so die Regierung. Ähnliche Anträge von Intel, Apple und dem Generikahersteller Mylan habe der Supreme Court bereits abgelehnt.[3]
Der Prozess ist teurer. Ein Prozess um einen einzelnen Patentanspruch kostet bei hohem Streitwert im Mittel rund 2,6 Millionen Euro (0,87 Euro je US-Dollar, Stand 20. Oktober 2026), zitiert Google eine Erhebung des Patentanwaltsverbands AIPLA. Dazu droht ein Urteil wie das gegen Apple über 5 Milliarden Euro für den Vibrationsmotor des iPhones. Patentverwerter, die Schutzrechte kaufen, um Lizenzgebühren einzuklagen, setzen laut einer Studie der US-Handelsbehörde FTC vor allem auf ältere Patente, im Schnitt fast 14 Jahre alt.
Ein Patent wird mit den Jahren nicht gültiger. Vor der Nachprüfung in den USA schützt das Alter trotzdem.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was heißt das für Unternehmen aus dem DACH-Raum?
In Europa gilt eine andere Logik. Einspruch gegen ein europäisches Patent lässt sich beim Europäischen Patentamt nur binnen neun Monaten nach der Erteilung einlegen.[4] Danach steht in Deutschland die Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht offen, auch gegen Patente, die seit 15 Jahren gelten.[5] Billig ist Patentstreit auch hier nicht, wie der Münchner Fall zwischen SAP und Celonis zeigt.
Firmen mit US-Geschäft sollten daraus zweierlei ableiten:
- Kommt eine Patentklage aus den USA, prüft die Rechtsabteilung zuerst das Erteilungsdatum: Gegen Patente, die jünger als sechs Jahre sind, lohnt der Überprüfungsantrag innerhalb der Jahresfrist.
- Bei älteren Patenten gehören die Prozesskosten in die Planung. Als Ausweg nennt die US-Regierung eine einseitige Nachprüfung beim Patentamt (Ex-parte-Reexamination).
Quellen
5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Google LLCPetition for a Writ of Certiorari, Google LLC v. VirtaMove, Corp. (27. April 2026), mit Entscheidung des US-Patentamts im Anhang
- Supreme Court of the United StatesDocket No. 25-1230, Eintrag vom 19. Oktober 2026
- Solicitor General der USABrief for the Federal Respondent in Opposition
- Europäisches PatentamtEuropäisches Patentübereinkommen, Artikel 99 Einspruch
- Bundesministerium der JustizPatentgesetz, § 81 (gesetze-im-internet.de)
Mehr Newshunger?
- Jury in Delaware: Arm hat den Lizenzvertrag mit Qualcomm verletzt
- SAP unterliegt Celonis im Münchner Patentstreit um eine Signavio-Funktion
- Patentklagen gegen Anker: NEC zieht wegen der eufy-Kameras ein zweites Mal vor Gericht
- Micron droht ein US-Importverbot für KI-Speicher, Netlist verklagt auch Nvidia und Google
- Rekordurteil gegen Apple: 5 Milliarden Euro für zwei Patente am iPhone-Vibrationsmotor
- Micron in Deutschland verurteilt: Chinas YMTC erzwingt ein Verkaufsverbot
- Google klagt vor dem EU-Gericht gegen die Öffnung von Android und Suchdaten für KI-Rivalen
