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Celonis hat vor dem Landgericht München I gegen SAP gewonnen: Der Walldorfer Konzern darf ein patentiertes Verfahren zur Messung von Durchlaufzeiten in Deutschland weder anbieten noch selbst nutzen. Betroffen ist eine Funktion in SAP Signavio Process Intelligence, der Software, mit der SAP gegen Celonis antritt.

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Celonis kann das Verbot laut Handelsblatt trotzdem schon gegen eine Sicherheitsleistung von 900.000 Euro vollstrecken. SAP kündigt Berufung an und hat beim Bundespatentgericht die Gültigkeit des Patents angegriffen. „Oberste Priorität hat für SAP, dass Kunden hiervon nicht beeinträchtigt werden“, teilte der Konzern mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht München I sieht in SAP Signavio Process Intelligence eine Verletzung des Celonis-Patents EP 3 139 274.
  • SAP muss Auskunft über die Nutzung seit dem 22. April 2020 geben und Schadensersatz leisten, die Summe steht noch nicht fest.
  • Gegen 900.000 Euro Sicherheit kann Celonis das Verbot vor der Berufung durchsetzen und will davon Gebrauch machen.
  • SAP hat eine technische Änderung vorbereitet und hält das Produkt für Kunden verfügbar.

Was hat das Landgericht München entschieden?

Silberne Stoppuhr, mit orangefarbenem Vorhängeschloss und Anhänger „Patentiert“ blockiert
Patentverfahren zur Berechnung der Netto-Durchlaufzeit zwischen Geschäftsprozessschritten aus Arbeitsspeicherdaten. Klage erfolgreich

Das Patent beschreibt ein Verfahren, das die Netto-Durchlaufzeit zwischen zwei Schritten eines Geschäftsprozesses bestimmt, berechnet aus Prozessdaten, die strukturiert im Arbeitsspeicher liegen.[1] Mit solchen Werten sehen Unternehmen etwa, wie lange eine Bestellung bis zur Freigabe braucht. Die 7. Zivilkammer gab der Klage unter dem Aktenzeichen 7 O 12849/25 vollständig statt. Neben dem Verbot verlangt das Gericht Auskunft für die Zeit seit dem 22. April 2020, dem Tag, an dem das Europäische Patentamt die Erteilung bekannt machte.

SAP spricht von einer einzelnen Funktion: Das Produkt bleibe verfügbar, Migrationen auf S/4HANA Cloud seien nicht betroffen. Celonis sieht sich bestätigt. „Die Technologie von SAP Signavio verletzt Patentrechte von Celonis“, sagte ein Sprecher des Münchner Unternehmens.

Warum greift das Verbot schon vor der Berufung?

In Deutschland prüfen zwei Gerichte getrennt: Das Landgericht entscheidet über die Verletzung, das Bundespatentgericht später über die Gültigkeit des Patents. Juristen nennen diese Trennung Bifurkation. Der Unterlassungsanspruch folgt nach § 139 Patentgesetz direkt aus der Verletzung, ausgeschlossen ist er nur bei unverhältnismäßiger Härte im Einzelfall.[2] Hinterlegt der Kläger die Sicherheit, kann das Verbot deshalb schon während der Berufung greifen.

Das Landgericht München I hat 2026 mehrfach so entschieden: Im Juli verbot das Gericht Innoscience den Vertrieb von GaN-Chips, im September setzte YMTC ein Verkaufsverbot gegen Micron durch. Anders als dort trifft das Verbot diesmal keine Chips, sondern eine Rechenmethode in einer Cloud-Software.

900.000 Euro Sicherheit genügen, um SAP eine Funktion abzuschalten, bevor ein Gericht über die Gültigkeit des Patents entschieden hat.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Celonis gegen SAP: das Münchner Patenturteil
Was Celonis hinterlegen muss, wie lange das Patent gilt und welche Instanzen folgen
900.000 €
Sicherheitsleistung, mit der Celonis das Verbot vor der Berufung vollstrecken kann
22.04.2020
Ab diesem Tag muss SAP Auskunft über die Nutzung des Verfahrens geben
2036
Laufzeitende des Patents EP 3 139 274, falls das Bundespatentgericht das Schutzrecht bestätigt
2 Gerichte
Über die Verletzung urteilt das Landgericht, über die Gültigkeit das Bundespatentgericht
März 2021
Kauf von Signavio

SAP wird mit dem Berliner Anbieter zum Konkurrenten von Celonis

30. Juli 2026
Kartellamt winkt ab

kein Missbrauchsverfahren wegen des Datenzugangs

Oktober 2026
Urteil in München

SAP darf das Verfahren in Deutschland weder anbieten noch nutzen

Offen
Berufung und Nichtigkeitsklage

SAP greift Urteil und Patent an

Was bedeutet das Urteil für Signavio-Kunden?

Der Streit um die Prozessdaten läuft seit dem Kauf von Signavio 2021. Im Juli sah das Bundeskartellamt keinen Missbrauch beim Datenzugang,[3] in den USA klagt Celonis weiter. Mit dem Münchner Urteil verlagert sich der Konflikt vom Kartellrecht ins Patentrecht, wo Celonis schneller ein Verbot erreicht.

Unternehmen, die Durchlaufzeiten mit Signavio auswerten, sollten bei SAP erfragen, welche Kennzahl die technische Änderung betrifft und ab wann. Exportieren Sie Ihre bisherigen Auswertungen vorher, damit ein geänderter Rechenweg keinen Bruch in Ihren Zeitreihen erzeugt. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr SAP-Vertrag eine Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen vorsieht. Planen Sie ohnehin eine Migration auf S/4HANA, gehört die Klausel in die Verhandlung.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Europäisches Patent der Celonis SEEP 3 139 274 B1: Method for determining a net lead time between process stages of a process instance (erteilt)22.04.2020
  2. Bundesministerium der Justiz§ 139 Patentgesetz
  3. BundeskartellamtBundeskartellamt schließt Vorermittlungen zu SAP ab30.07.2026

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