Das Landgericht München I hat dem chinesischen Chiphersteller Innoscience erneut den Vertrieb bestimmter Galliumnitrid-Bauteile in Deutschland untersagt. Für Infineon ist es der jüngste Sieg in einer ganzen Serie von Patenturteilen. Dahinter steht ein globaler Chipkrieg um die Zukunftstechnologie GaN.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenIm GaN-Patentstreit zwischen Infineon und Innoscience ist am 3. Juli 2026 die vorerst jüngste Entscheidung gefallen. Innerhalb von gut zwei Wochen hat der chinesische Herausforderer damit bereits das dritte Münchner Verkaufsverbot kassiert. Was nach einem juristischen Randthema klingt, entscheidet über die Kontrolle einer Schlüsseltechnologie für Netzteile, Rechenzentren, Solaranlagen und Elektroautos.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht München I hat Innoscience am 3. Juli 2026 Import und Vertrieb weiterer patentverletzender GaN-Chips in Deutschland untersagt und Infineon Schadenersatz zugesprochen.
- Es ist das jüngste von mehreren Urteilen seit dem ersten Verbot am 1. August 2025.
- Parallel hat die US-Handelsbehörde ITC im Mai 2026 eine Patentverletzung bestätigt, während Chinas Oberster Volksgerichtshof im Juni umgekehrt zugunsten von Innoscience entschieden hat.
- Hintergrund ist Infineons Milliardenwette auf Galliumnitrid, die 2023 mit der Übernahme von GaN Systems begonnen hat.
Was hat das Landgericht München entschieden?

Das Gericht hat Innoscience am 3. Juli 2026 verboten, bestimmte patentverletzende GaN-Transistoren in Deutschland zu importieren, zu verkaufen und zu bewerben, und das Unternehmen zu Schadenersatz verpflichtet.
Betroffen sind nach Darstellung von Infineon[1] vor allem gepackte 650- bis 700-Volt-Transistoren. Das Urteil reiht sich in eine Kette von Niederlagen ein: Schon am 1. August 2025 hat dieselbe Kammer ein erstes Verbot ausgesprochen, am 18. Juni 2026 sind zwei weitere gefolgt.
Innoscience widerspricht der Tragweite. Der Hersteller erklärt[2], seine aktuell vermarktete Produktpalette falle nicht unter die Schutzrechte; betroffen seien nur ältere, bereits abgekündigte Bauteile. Das Unternehmen hat Berufung angekündigt.
Warum kämpft Infineon so hart um Galliumnitrid?
Galliumnitrid schaltet schneller und verlustärmer als klassisches Silizium und macht Netzteile kleiner und effizienter; wer die Patente hält, kontrolliert einen der wichtigsten Wachstumsmärkte der Leistungselektronik.
GaN-Halbleiter gelten als Nachfolger des Siliziums in Ladegeräten, Server-Netzteilen für KI-Rechenzentren, Solar-Wechselrichtern und Bordladern von E-Autos. Der Vorteil liegt in höheren Schaltfrequenzen und geringeren Energieverlusten, was kompaktere und sparsamere Geräte erlaubt.
Infineon hat sich diese Technik teuer eingekauft. Im November 2023 hat der Münchner Konzern, der zuletzt auch eine Fünf-Milliarden-Chipfabrik in Dresden eröffnet hat, den kanadischen Spezialisten GaN Systems für 830 Millionen US-Dollar übernommen, rund 722 Millionen Euro. Genau dieses Patentportfolio verteidigt Infineon nun gegen Innoscience, den größten reinen GaN-Auftragsfertiger aus dem chinesischen Suzhou.
Der Streit um Galliumnitrid-Patente wird auf drei Kontinenten ausgetragen. Die wichtigsten Zahlen im Überblick.
Ein Patent ist im Chipmarkt keine juristische Fußnote, sondern eine Waffe. Infineon verteidigt in München nicht nur ein Bauteil, sondern seine 830-Millionen-Wette auf die Zeit nach dem Silizium.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Ein Patentkrieg, der in beide Richtungen läuft
Der Streit ist längst global und widersprüchlich. Im Mai 2026 hat die US-Handelskommission ITC eine Verletzung eines Infineon-Patents bestätigt und ein Importverbot angeordnet; Chinas Oberster Volksgerichtshof hat im Juni umgekehrt zugunsten von Innoscience entschieden und dem chinesischen Hersteller Schadenersatz zugesprochen.
Dass die europäische Entscheidung ausgerechnet in München fällt, ist kein Zufall. Das Landgericht München I ist zum stärksten deutschen Patentgerichtsstand aufgestiegen, weil eine festgestellte Verletzung hierzulande fast automatisch zur Unterlassung führt. Diese schnelle Verbotswirkung macht Deutschland zum bevorzugten Schlachtfeld internationaler Chipkonzerne, wie schon der Kampf um die Chipfertigung zeigt.
Für Entscheider im DACH-Raum ist der Fall mehr als eine Personalie zweier Konzerne. Er zeigt, dass technologische Souveränität in Europa auch über Gerichtssäle verhandelt wird, flankiert vom EU Chips Act. Beim Einkauf von GaN-Komponenten lohnt deshalb ein Blick auf die Lieferkette: Ein Verkaufsverbot kann Bauteile über Nacht aus dem deutschen Markt nehmen.
Unternehmen, die auf GaN-Ladeelektronik oder GaN-Netzteile setzen, sollten Bezugsquellen und Zweitlieferanten jetzt gegenprüfen, statt auf das Ende des Patentkriegs zu warten.
Quellen
[1] Infineon Technologies: „Infineon wins patent infringement case against Innoscience“ ↩
[2] Innoscience: „Innoscience’s current products are not affected by both rulings of the Munich Regional Court“ ↩