Jahrelang blockierte der Westen Chinas Chips mit Sanktionen und Exportkontrollen. Jetzt dreht Yangtze Memory den Spieß um: Ein Münchner Gericht hat dem US-Konzern Micron den Verkauf zweier Speicherprodukte in Deutschland untersagt. Für YMTC ist es der erste substanzielle Sieg in einem seit 2023 laufenden Patentkrieg um 3D-NAND.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEin Verkaufsverbot gegen Micron in Deutschland galt lange als undenkbar. Am 18. September 2026 hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I es dennoch verhängt, auf Antrag des chinesischen Speicherherstellers Yangtze Memory (YMTC). Betroffen sind zwei Micron-Produkte, die nach dem Urteil zwei deutsche Gebrauchsmuster von YMTC verletzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht München I untersagt Micron den Vertrieb von zwei Speicherprodukten in Deutschland (Urteil vom 18. September 2026).
- Grundlage sind zwei deutsche Gebrauchsmuster zu 3D-NAND-Speicher, drei weitere Verfahren vertagte das Gericht.
- Micron kündigte Berufung an und verweist darauf, dass Gebrauchsmuster ohne inhaltliche Prüfung eingetragen werden.
- Micron-Kunden in der Auto- und Industrieelektronik sollten Zweitquellen prüfen.
Warum gewinnt ein chinesischer Konzern ausgerechnet in München?

Das Werkzeug heißt Gebrauchsmuster, ein deutsches Schutzrecht, das ohne inhaltliche Prüfung ins Register kommt und trotzdem sofort durchsetzbar ist. YMTC stützte seine Klage genau darauf: auf ein Gebrauchsmuster zur sogenannten Treppenstruktur und eines zu Sperrschichten an den Wortleitungs-Kontakten, beide zentrale Fertigungsschritte für hochgestapelten 3D-NAND-Speicher.[1]
Deutschland zieht Patentkläger an, weil hier ein Gericht über die Verletzung entscheidet, bevor ein zweites über die Gültigkeit des Schutzrechts urteilt. Diese Trennung, im Fachjargon Bifurkation, verschafft dem Kläger früh ein durchsetzbares Verbot, lange bevor der Beklagte das Schutzrecht zu Fall bringen kann. Denselben Mechanismus nutzen seit Jahren auch westliche Konzerne vor den Kammern in München und Düsseldorf, etwa in den großen Streitfällen um Mobilfunkpatente.
Wer führt im globalen Patentkrieg wirklich?
Nach Runden gezählt liegt Micron vorn. Vor dem US-Patentamt ließ der Konzern sieben YMTC-Patente für ungültig erklären, zuletzt Anfang September 2026.[1] Der deutsche Sieg ist YMTCs erster substanzieller Treffer in einem Streit, der seit November 2023 über Gerichte in den USA, Großbritannien, China und nun Deutschland läuft.
Der Zeitpunkt trifft Micron an einer empfindlichen Stelle. Der weltweite NAND-Markt erreichte im ersten Quartal 2026 mit rund 40 Milliarden Euro einen Rekordwert, getrieben vom KI-Ausbau.[2] YMTC kam zuletzt auf etwa 14 % der ausgelieferten NAND-Chips. Ein Verbot in Deutschland dient dem chinesischen Angreifer deshalb vor allem als Hebel, um Micron an den Verhandlungstisch zu zwingen.
Chip-Souveränität galt lange als Einbahnstraße Richtung Westen. Aus München kommt jetzt die Gegenrichtung: Chinas Champion schlägt einen US-Riesen mit dessen eigenen juristischen Waffen.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das Urteil für Unternehmen im DACH-Raum?
Wichtig wird die Lieferkette. Micron zählt zu den großen Lieferanten von Speicher für Autos und Industriesteuerungen. Ein deutsches Verkaufsverbot kann deshalb über die reine Rechtsfrage hinaus in die europäische Auto- und Industrieelektronik durchschlagen, wenn Micron die betroffenen Bausteine hierzulande nicht mehr vertreibt.
Für Einkaufsverantwortliche im DACH-Raum zählt jetzt zweierlei. Zunächst empfiehlt sich ein Blick auf die betroffenen Bausteine und auf Zweitquellen bei Samsung, SK Hynix oder Kioxia. Darüber hinaus zeigt der Fall, dass deutsche Gerichte ein globaler Engpass für Technologie-Streitigkeiten bleiben, den auch Zulieferer und Hersteller im Blick behalten sollten.
Wie Chinas Speicherhersteller den Konflikt nach Deutschland holt
Vollstreckbar ist das Urteil sofort, solange das Oberlandesgericht München es nicht aussetzt. Unternehmen, die Micron-NAND in Serienprodukten verbauen, sollten die Verfügbarkeit der betroffenen Bausteine kurzfristig mit ihren Distributoren klären und Alternativen vorbereiten.
Quellen
[1] ip fray: „YMTC wins two German injunctions against Micron: Munich I Regional Court“
[2] Counterpoint Research: „Global NAND Memory Market Surges to a Record $46B in Q1 2026“
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