Netlist will Microns KI-Speicher per Importverbot aus den USA fernhalten und hat dafür bei der US-Handelskommission ITC Beschwerde eingereicht. Neben Micron stehen Nvidia, Broadcom und Google als Abnehmer im Verfahren. Gestritten wird um den Stapelspeicher HBM, auf den fast jeder große KI-Beschleuniger angewiesen ist.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenJeder KI-Beschleuniger, der in Taiwan zusammengesetzt wird und in ein amerikanisches Rechenzentrum wandert, passiert den US-Zoll. An dieser Grenze setzt der kalifornische Speicherspezialist Netlist an: Die am 29. September veröffentlichte Beschwerde verlangt ein Einfuhrverbot für Microns HBM3E, HBM4 und HBM4E.[1] Alle Euro-Beträge beruhen auf dem Kurs vom 30. September 2026 (1 US-Dollar = 0,87 €).
Das Wichtigste in Kürze
- Netlist beantragt bei der US-Handelskommission ITC ein Einfuhrverbot und eine Unterlassungsanordnung gegen Microns HBM3E, HBM4 und HBM4E.
- Nvidia, Broadcom und Google stehen als Abnehmer mit im Verfahren, Grundlage sind zwei US-Patente.
- Schadenersatz kann die ITC nicht zusprechen, wohl aber ein Einfuhrverbot, gegen das der US-Präsident binnen 60 Tagen ein Veto einlegen kann.
- Samsung legte seinen Streit mit Netlist im August mit einer Kreuzlizenz über bis zu 781 Mio. € bei.
Was verlangt Netlist von der ITC?

Die Beschwerde stützt sich auf die US-Patente 12,308,087 und 12,646,537. Nach Darstellung von Netlist decken die beiden Schutzrechte mindestens Microns HBM3E, HBM4 und HBM4E ab, also drei Generationen des Stapelspeichers.[1] Netlist verlangt zwei Anordnungen: ein Einfuhrverbot, das der US-Zoll an der Grenze durchsetzt, und eine Unterlassungsanordnung gegen den Verkauf bereits eingeführter Ware.
Für Netlist ist die Beschwerde der zweite Anlauf bei der ITC binnen sieben Wochen. Am 11. August hatte Netlist bereits Microns DDR5-Servermodule angegriffen und Supermicro, Hewlett Packard Enterprise sowie Lenovo als Abnehmer benannt. Dieses Verfahren eröffnete die Kommission am 23. September unter dem Aktenzeichen 337-TA-1523.[1] Micron, Nvidia, Broadcom und Google äußerten sich laut Reuters zunächst nicht.
Warum zieht Netlist vor die Handelskommission statt vor ein Gericht?
Vor einem US-Zivilgericht erhält ein Patentinhaber in der Regel Geld. Seit dem Urteil des Supreme Court im Fall eBay gegen MercExchange von 2006 verhängen US-Richter dauerhafte Verkaufsverbote nur nach einer Einzelfallabwägung und entsprechend selten. Für die ITC gilt diese Hürde nicht. Das Handelsgesetz verpflichtet die Kommission, verletzende Ware von der Einfuhr auszuschließen, sofern das öffentliche Interesse nicht dagegen spricht.[2]
Die Hebelwirkung entsteht durch die Lieferkette. Micron fertigt HBM überwiegend in Asien, von dort gelangt der Speicher auf die Beschleuniger von Nvidia, Broadcom und Google. Jedes dieser Bauteile kommt als Importware in die USA. Ein Einfuhrverbot träfe deshalb nicht nur Micron, sondern jedes US-Rechenzentrum, das KI-Chips mit Micron-Speicher bestellt.
Schnell wirkt der Hebel allerdings nicht. Über die Eröffnung entscheidet die ITC meist binnen 30 Tagen, bis zur Endentscheidung vergehen üblicherweise rund anderthalb Jahre. Danach bleiben dem US-Präsidenten 60 Tage, um die Entscheidung aus politischen Gründen aufzuheben.[2] Welche Folgen ein solches Verbot hat, zeigte der Fall Apple Watch: Die ITC sperrte Ende 2023 wegen Patenten des Medizintechnikers Masimo die Einfuhr der Uhren, das Weiße Haus griff nicht ein. Apple schaltete daraufhin die Blutsauerstoffmessung in den in den USA verkauften Modellen ab.
Netlists Fronten gegen Micron
| Verfahren | Gegenstand | Stand |
|---|---|---|
| ITC, neu | HBM3E, HBM4, HBM4E | Beschwerde seit 29.09.2026 öffentlich, Eröffnung offen |
| ITC 337-TA-1523 | DDR5-Servermodule | am 23.09.2026 eröffnet, auch gegen Supermicro, HPE und Lenovo |
| Bundesgericht Texas | Speichermodule, 387 Mio. € | 370 Mio. € davon hängen an einem Anspruch, den das US-Patentamt für ungültig erklärte |
So läuft ein Verfahren vor der ITC
Folgt Netlist dem Drehbuch aus dem Samsung-Streit?
Gegen Samsung erstritt Netlist vor Geschworenengerichten in Texas zwei Urteile über zusammen 366 Mio. €. Im August folgte die Einigung: Samsung erhält eine fünfjährige Kreuzlizenz und zahlt dafür netto rund 174 Mio. € vorab. Mit den Quartalsgebühren summiert sich der Vertrag einschließlich koreanischer Quellensteuer auf bis zu 781 Mio. €.[3] Zusätzlich darf Netlist bei Samsung jedes Jahr Speicherchips für bis zu 261 Mio. € einkaufen.
Gegen Micron steht Netlist schwächer da. Das Texas-Urteil über 387 Mio. € aus dem Jahr 2024 beruht zu mehr als 95 % auf einem Patentanspruch, den die Beschwerdekammer des US-Patentamts inzwischen für ungültig erklärt hat. Über die Berufung verhandelt noch der Federal Circuit, das Bundesberufungsgericht für Patentsachen. Die beiden HBM-Patente sind dagegen jung: Nummern jenseits der zwölf Millionen vergibt das US-Patentamt erst seit Juni 2024. Eine Überprüfung dieser Schutzrechte beim Patentamt muss Micron erst neu beantragen.
Mit dem US-Zoll droht Netlist, verhandeln will Netlist über eine Lizenz. Samsung hat eine solche Lizenz im August unterschrieben, jetzt soll Micron folgen.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Micron kämpft damit an mehreren Fronten zugleich. Am 18. September untersagte das Landgericht München I dem Konzern auf Antrag des chinesischen Herstellers YMTC den Verkauf zweier Speicherprodukte in Deutschland. Wie stark Micron inzwischen vom KI-Speicher abhängt, zeigt die Analyse von Microns Geschäftsmodell.
Was bedeutet der Streit für KI-Server in Europa?
Ein Einfuhrverbot der ITC gilt nur an der US-Grenze. Europäische Rechenzentren können Beschleuniger mit Micron-Speicher weiter beziehen. Patentinhaber haben in Europa allerdings eigene Druckmittel: Neben dem Münchner Landgericht verhängte die Münchner Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts im Dezember 2024 ein Verkaufsverbot gegen Router von Netgear, gestützt auf ein Wi-Fi-Patent von Huawei.
Indirekt spüren Käufer in Europa den Streit über die Zuteilung. Nur Micron, SK Hynix und Samsung stellen HBM in großen Mengen her. Müsste Nvidia Micron-Speicher für US-Lieferungen ersetzen, flösse mehr Ware von Samsung und SK Hynix in die USA. Mehr Micron-Speicher bliebe für den Rest der Welt.
IT-Leiter, die Hardware für ein KI-Rechenzentrum bestellen, sollten zwei Punkte klären:
- Fragen Sie beim Serverlieferanten nach, welcher HBM-Hersteller in den bestellten Beschleunigern steckt und ob Nvidia oder Google für das Modell einen zweiten Speicherlieferanten freigegeben haben.
- Prüfen Sie im Kaufvertrag die Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen. Die Klausel regelt, ob der Lieferant haftet, falls ein Gericht Nutzung oder Weiterverkauf der Hardware untersagt.
Ob die ITC das HBM-Verfahren eröffnet, entscheidet die Kommission voraussichtlich bis Ende Oktober.
FAQ: Netlist gegen Micron
Warum will Netlist Microns KI-Speicher aus den USA aussperren?
Netlist wirft Micron vor, mit HBM3E, HBM4 und HBM4E zwei US-Patente zu verletzen. Die Beschwerde bei der US-Handelskommission ITC vom 29. September 2026 zielt auf ein Einfuhrverbot und eine Unterlassungsanordnung. Neben Micron nennt Netlist Nvidia, Broadcom und Google als Abnehmer.
Sind Chips von Nvidia und Google sofort betroffen?
Nein. Die ITC muss das Verfahren zunächst eröffnen, eine Endentscheidung fällt meist erst nach rund anderthalb Jahren. Danach kann der US-Präsident ein Einfuhrverbot binnen 60 Tagen aus politischen Gründen aufheben. Bis dahin darf Micron weiter liefern.
Warum geht Netlist zur ITC und nicht vor Gericht?
Die ITC spricht zwar keinen Schadenersatz zu, kann aber verletzende Ware von der Einfuhr in die USA ausschließen. Vor US-Zivilgerichten erhalten Patentinhaber seit dem Supreme-Court-Urteil eBay gegen MercExchange von 2006 nur selten ein dauerhaftes Verkaufsverbot.
Gilt ein Einfuhrverbot der ITC auch in Europa?
Nein, die Anordnung gilt nur an der US-Grenze. Europäische Käufer spüren den Streit indirekt, falls sich die Verteilung der knappen HBM-Mengen verschiebt. In Deutschland verlor Micron allerdings am 18. September ein eigenes Verfahren gegen YMTC vor dem Landgericht München I.
Quellen
[1] Netlist, Inc.: „Netlist Files New ITC Action Against Micron Technology, Inc. Involving HBM Patents for AI Computing“ vom 29. September 2026
[2] US-Kongress: 19 U.S. Code § 1337, Unfair practices in import trade
[3] Netlist, Inc.: Form 8-K zur Kreuzlizenz mit Samsung vom 4. August 2026
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