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Höchstens 16 Milliarden Euro wollen Linke, Grüne und SPD in Berlin für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände zahlen. Betroffen wären private Konzerne ab 10.000 Wohnungen in der Stadt, Neubauten seit 2021 blieben ausgenommen. Vonovia, der größte Vermieter Berlins, hält den Plan für verfassungswidrig.

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„Das Sondierungsergebnis ändert nichts an unserer Haltung“, teilte Vonovia am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Konzern ist überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten Form einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält. Am Wochenende hatten die drei Parteien ihr 30-seitiges Papier vorgestellt, das als Grundlage für Koalitionsverhandlungen dienen soll.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestände privater Konzerne ab 10.000 Berliner Wohnungen sollen in Gemeineigentum übergehen, 10.000 Wohnungen dürfen sie behalten.
  • Die Entschädigung ist auf 16 Milliarden Euro gedeckelt, das Gesetz soll Mitte 2028 ins Abgeordnetenhaus kommen.
  • Genossenschaften und alle Wohnungen, die seit dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch entstehen, sind ausgenommen.
  • Die Bundesregierung hält an ihrem Plan fest, solche Landesgesetze per Bundesgesetz auszuschließen.

Was steht im Sondierungspapier?

Hausmodell unter Glasglocke mit Preisschild und Sockelschild auf weißem Hintergrund
Parteien berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes zur Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum gegen Entschädigung. Enteignung nach Artikel 14 wird ausgeschlossen

Die Parteien stützen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes.[2] Danach dürfen Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden. Eine Enteignung nach Artikel 14 schließt das Papier ausdrücklich aus.

Ein Finanzierungskonzept soll 2027 stehen. Für die Bestände soll das Gesetz erst ein Jahr nach seiner Verkündung gelten. Die Mieten sollen danach im Schnitt nicht höher liegen als beim bisherigen Eigentümer. Laut Elif Eralp, Co-Fraktionschefin der Linken, wären fünf Konzerne betroffen und rund 160.000 Wohnungen kämen in öffentliche Hand.

Warum ist der Deckel der eigentliche Streitpunkt?

Auf 160.000 Wohnungen verteilt, ergeben 16 Milliarden Euro im Schnitt 100.000 Euro je Wohnung. Das Grundgesetz schreibt keine feste Höhe vor, sondern eine gerechte Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen der Eigentümer.

Die Expertenkommission des Senats hielt 2023 mehrheitlich eine Entschädigung für zulässig, die sich an „fiskalischen Leistbarkeitsgrenzen“ ausrichtet, also daran, was der Haushalt tragen kann.[3] Das Sondierungspapier knüpft den Deckel ausdrücklich an die fiskalische Tragfähigkeit des Landes. Drei Kommissionsmitglieder hielten in einem Sondervotum dagegen, Ausgangspunkt müsse stets der Verkehrswert sein. Welche Punkte Vonovia vor Gericht angreifen will, sagt der Konzern nicht.

Laut Berliner Morgenpost besitzt Vonovia in Berlin rund 130.000 Wohnungen, die Kaltmiete liege im Schnitt bei 8,26 Euro je Quadratmeter. Anfang Oktober hatte Konzernchef Luka Mucic neue Bauprojekte in Berlin zurückgestellt und dies mit der Enteignungsdebatte begründet. Neubauten nimmt das Papier nun ausdrücklich aus.

Der Berliner Plan in Zahlen
Was Linke, Grüne und SPD im Sondierungspapier zur Vergesellschaftung festhalten
16 Mrd. €
Obergrenze der Entschädigung, gebunden an die Tragfähigkeit des Landeshaushalts
10.000
Wohnungen: Ab diesem Bestand greift der Plan, so viele darf jeder Konzern behalten
rund 160.000
Wohnungen von fünf Konzernen kämen laut Linken-Fraktionschefin Elif Eralp in öffentliche Hand
Mitte 2028
soll das Gesetz ins Abgeordnetenhaus kommen, wirksam für die Bestände ein Jahr nach Verkündung

Der Deckel macht die Rechnung planbar. Ob Berlin sie je bezahlt, entscheiden der Bund und die Gerichte.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Kann der Bund das Gesetz noch stoppen?

Die Überführung in Gemeineigentum gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung.[4] Die Länder dürfen hier Gesetze erlassen, solange und soweit der Bund die Materie nicht abschließend geregelt hat. An dieser Sperre scheiterte 2021 der Berliner Mietendeckel, den das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte.[5]

Im Juli hatte die Bundeskoalition beschlossen, Vergesellschaftungsgesetze der Länder für private Mietwohnungen per Bundesgesetz auszuschließen. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Montag, die Regierung sehe derzeit keinen Anlass einzugreifen, der Beschluss gelte aber. Nach dem Berliner Fahrplan würde das Gesetz frühestens Mitte 2029 für die Bestände gelten.

Der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geht der Plan nicht weit genug. Der Volksentscheid von 2021 zielte auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Laut der Initiative würden nun rund 70.000 Wohnungen weniger vergesellschaftet.

Grüne und SPD stimmten am Montag für Koalitionsverhandlungen, die Linke entscheidet auf einem Parteitag am 31. Oktober. Für Vermieter mit Berliner Beständen sind vorerst zwei Grenzen entscheidend: Unter 10.000 Wohnungen greift der Plan nicht, Neubauten seit 2021 bleiben unberührt.

Quellen

5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, Landesverbände BerlinMehr gemeinsam, mehr Berlin. Sondierungsergebnis (Oktober 2026), Abschnitt Vergesellschaftung
  2. Bundesministerium der JustizArtikel 15 Grundgesetz
  3. Expertenkommission zum VolksentscheidVergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. AbschlussberichtJuni 2023
  4. Bundesministerium der JustizArtikel 74 Grundgesetz, Absatz 1 Nummer 15
  5. BundesverfassungsgerichtGesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel, ) nichtig“, Pressemitteilung Nr. 28/202115.04.2021

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