Der japanische Elektronikkonzern NEC hat Anker Innovations am 18. September erneut in Texas verklagt, diesmal wegen der gesamten Sicherheitssparte eufy. Strittig sind sechs US-Patente zu Videoanalyse und Objekterkennung, NEC verlangt dreifachen Schadenersatz. In München verhandelt das Einheitliche Patentgericht schon am 9. Oktober eine weitere Klage gegen Anker.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Patentklagen gegen Anker häufen sich: Laut der Wirtschaftsredaktion der chinesischen Zeitung Southern Metropolis Daily führt der Hersteller in diesem Jahr sieben Patentverfahren in den USA, in sechs davon als Beklagter.[1] Die neue Klage von NEC erfasst Kameras, Videotürklingeln, Smart Locks und den KI-Dienst BionicMind. Für Händler im deutschsprachigen Raum wiegt ein Termin in München allerdings schwerer als der Fall in Texas.
Das Wichtigste in Kürze
- NEC klagt wegen sechs US-Patenten gegen die eufy-Produktlinie und beantragt ein Verkaufsverbot.
- Den Vorwurf des Vorsatzes stützt NEC auf ein Lizenzangebot vom Juni 2024.
- Philips und LG verklagen Anker in München wegen Patenten für kabelloses Laden.
- Ein Urteil aus München gilt in allen teilnehmenden EU-Staaten, darunter Deutschland und Österreich.
Warum zielt NEC auf die ganze eufy-Sparte?

NEC reichte die Klage beim Bundesbezirksgericht für den Eastern District of Texas in Marshall ein.[2] Die sechs Patente decken Videoüberwachung, Bildverarbeitung und Objekterkennung ab, also die Grundfunktionen jeder smarten Kamera. Schon im September 2024 hatte NEC wegen der eufy-Kameras geklagt. Dieses erste Verfahren läuft weiter.
Den eigentlichen Hebel liefert ein Brief vom 3. Juni 2024, in dem NEC eine Lizenz für vier der sechs Patente anbot. Seit diesem Tag kannte Anker die Schutzrechte. Genau diese Kenntnis braucht ein US-Gericht, um eine Verletzung als vorsätzlich zu werten. Bei Vorsatz darf der Richter den Schadenersatz verdreifachen. Wie teuer ein solches Urteil ausfällt, erlebte der chinesische 3D-Drucker-Hersteller Bambu Lab, der schon wegen der Lizenz seiner Drucksoftware in der Kritik stand: Eine Jury in Marshall sprach dem Konkurrenten Stratasys am 18. September rund 24 Millionen Euro zu und stellte ebenfalls Vorsatz fest.[3]
Was verhandelt das Patentgericht in München?
Philips verklagte Anker im Juni 2025 vor der Münchner Lokalkammer, LG folgte im April 2026 mit einem eigenen Patent. Beide Schutzrechte gelten als standardessenziell für Qi, den Standard für kabelloses Laden. Jeder Hersteller von Qi-Ladegeräten braucht deshalb eine Lizenz, etwa aus dem Patentpool von Via LA. Philips hält dort 132 Qi-Patente, LG 126.
Gegen Anker setzt Philips dasselbe Patent ein, mit dem der Konzern schon gegen Belkin gewann. Vor genau einem Jahr bestätigte das Berufungsgericht das Verkaufsverbot gegen Belkin und ordnete zusätzlich Rückruf und Vernichtung der Ladegeräte an.[4] Den FRAND-Einwand, also den Anspruch auf eine faire Lizenz, hatte die Münchner Kammer zuvor verworfen, weil Philips mit dem Patent keine marktbeherrschende Stellung habe. Wie rasch Münchner Gerichte Verkaufsverbote verhängen, erfuhren zuletzt Innoscience im Streit mit Infineon und Micron im Streit mit YMTC.
Ein Qi-Ladegerät ohne Lizenz bleibt nur so lange im Regal, bis Philips in München klagt. Händler sollten die Lizenz ihres Lieferanten deshalb kennen, bevor ein Rückruf sie erreicht.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Texas und München im Vergleich
Was bedeutet das für Händler in Deutschland?
Ein Urteil der Lokalkammer gilt in allen Staaten, die am Einheitlichen Patentgericht teilnehmen, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien. Spanien, Polen und die Schweiz gehören nicht dazu. Patentinhaber können zudem Händler verklagen, die verletzende Ware anbieten, nicht nur den Hersteller.
Fragen Sie Ihre Lieferanten von Qi-Ladegeräten gerne nach einer Lizenz aus dem Via-LA-Pool und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. Eine Freistellungsklausel im Einkaufsvertrag schützt Sie vor Patentkosten, die der Hersteller verursacht. Planen Sie eigene Hardware für den US-Markt, gehört eine Recherche zu fremden Patenten vor den Marktstart. Welche Pflichten in der EU für Ladegeräte gelten, fasst unser Überblick zu USB-C-Ladegeräten zusammen.
Quellen
[1] Southern Metropolis Daily (Nandu) via Sohu: „NEC verklagt Anker Innovations zum zweiten Mal, Patentstreit in den USA und Europa“ (chinesisch)
[2] Justia Dockets: „NEC Corporation v. Anker Innovations Technology Co., Ltd. et al, 2:2026cv00847“
[3] McDermott: „McDermott Wins $27.6M Jury Verdict for Stratasys in Patent Trial“
[4] Einheitliches Patentgericht: „Decision of the Court of Appeal of the Unified Patent Court“, Philips gegen Belkin
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