Bambu Studio, die Steuersoftware der meistverkauften Einsteiger-3D-Drucker, stammt aus dem Quelltext des Konkurrenten Prusa und steht deshalb unter der AGPLv3. Die Software Freedom Conservancy nennt seit Mai zwei Verstöße gegen diese Lizenz, inzwischen kommt ein dritter Punkt in der Firmware dazu.

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Ein Anwaltsschreiben an einen einzelnen Entwickler steht im AGPL-Streit um Bambu Lab inzwischen selbst unter Verdacht. Bis zum 16. Juli 2026 sammelte die Software Freedom Conservancy dafür 250.007 US-Dollar, rund 218.000 Euro.[2] Die gemeinnützige Stiftung stellt davon juristisches Personal für künftige Verfahren ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bambu Studio ist eine abgewandelte Fassung des AGPLv3-lizenzierten PrusaSlicer.
  • Die Stiftung nennt zwei Verstöße: fehlenden Quelltext für drei Netzwerkbibliotheken und eine Aufforderung an einen Entwickler, sein Projekt von GitHub zu nehmen.
  • Denver Gingerich fand zusätzlich das Firmware-Abbild von 300 Megabyte ohne den Quelltext des enthaltenen Buildroot-Linux.
  • Ab dem 11. September 2026 verlangt der Cyber Resilience Act eine Frühwarnung binnen 24 Stunden.

Worum geht der Lizenzstreit um Bambu Studio?

Ein 3D-gedrucktes, weißes Vorhängeschloss mit offenem Bügel und einem „AGPLv3“-Anhänger
Bambu Lab nutzt modifizierte PrusaSlicer-Software, verstößt aber gegen AGPLv3-Lizenz durch proprietäre Netzwerkbibliotheken ohne Offenlegung des Quelltexts

Seit vier Jahren beschreibt Bambu Lab die eigene Software offen als abgewandelte Fassung von PrusaSlicer, dem Werkzeug des tschechischen Konkurrenten Prusa Research. Die AGPLv3 verlangt bei jeder Weitergabe den vollständigen Quelltext des Ergebnisses. Genau dort setzt die Kritik an: Bambu Studio lädt drei proprietäre Netzwerkbibliotheken dynamisch nach, darunter libbambu_networking.so. Der Quelltext dieser Bausteine fehlt.[1]

Betroffen ist kein Nischenprodukt. Nach Zahlen des Marktforschers CONTEXT kam Bambu Lab 2025 auf 37 Prozent der weltweiten Auslieferungen im Einsteigersegment für 3D-Drucker.

Warum wird die Abmahnung selbst zum zweiten Verstoß?

Der zweite Punkt betrifft keinen fehlenden Code, sondern ein Schreiben. Der Entwickler Paweł Jarczak baute eine Abwandlung von OrcaSlicer, die Bambu-Drucker ohne die proprietären Bibliotheken ansteuert. Bambu Lab verlangte daraufhin, das Projekt von GitHub zu nehmen. Abschnitt 10 der AGPLv3 untersagt jede weitere Beschränkung der eingeräumten Rechte, weshalb die Stiftung schon diese Aufforderung als Verstoß wertet.[1]

Diese Lesart dreht die übliche Richtung des Drucks um. Sonst ist das Anwaltsschreiben das Mittel des Herstellers gegen den Nachbau; unter Copyleft wird dasselbe Schreiben zum Beweisstück gegen ihn, weil Abschnitt 8 derselben Lizenz die eingeräumten Rechte bei einem Verstoß enden lässt. Bradley Kuhn von der Stiftung fasst das Prinzip so zusammen: „Einen Teil einer Affero-GPL-Anwendung auf dem eigenen Webserver proprietär zu halten, funktioniert nicht.“

Auf der Konferenz FOSSY 2026 berichtete Denver Gingerich von der Stiftung über einen Fund in der Firmware: Das öffentlich abrufbare Abbild von 300 Megabyte enthält ein Linux auf Buildroot-Basis, den passenden Quelltext liefert Bambu Lab nicht. Betroffen wäre damit neben der AGPLv3 auch die GPLv2.

Bambu Lab gerät hier nicht allein über fehlenden Quelltext in Bedrängnis, sondern über das eigene Schreiben an einen Entwickler. Gerätehersteller mit Copyleft-Code im Produkt lesen besser zuerst die eigene Lizenzliste, bevor die Rechtsabteilung ein Schreiben aufsetzt.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Der Lizenzstreit um Bambu Lab in vier Zahlen
Stand 26. August 2026, Angaben der Software Freedom Conservancy und der EU-Verordnung 2024/2847
2 Lizenzen
AGPLv3 in Bambu Studio, GPLv2 im Drucker-Linux, beide nach Prüfung der Stiftung verletzt
218.000 €
Spendenziel für die Rechtsverfolgung, umgerechnet aus 250.007 US-Dollar, erreicht am 16. Juli 2026
3 Projekte
im Vorhaben baltobu: Nachbau der Netzwerkschicht, gepflegte OrcaSlicer-Abwandlung und ein Ersatz für Bambu Studio
24 Stunden
Frist für die Frühwarnung nach dem Cyber Resilience Act, gültig ab dem 11. September 2026
Der Präzedenzfall heißt Vizio: Dort klagt dieselbe Stiftung seit Oktober 2021 als Käuferin eines Fernsehers, nicht als Rechteinhaberin des Codes. Das kalifornische Verfahren läuft weiter, ein Urteil steht aus.

Was heißt der Fall für Gerätehersteller im DACH-Raum?

Der eigentliche Hebel liegt in einem zweiten Verfahren derselben Stiftung. Gegen den Fernsehhersteller Vizio klagt die Conservancy seit Oktober 2021 vor dem Superior Court of California nicht als Rechteinhaberin, sondern als Käuferin eines Geräts, also als Drittbegünstigte des Lizenzvertrags.[3] Ein Erfolg dort würde den Anspruch auf den Quelltext jedem Kunden eröffnen.

Für Geräte im europäischen Markt verschiebt sich die Frage vom Zivilrecht ins Produktrecht. Artikel 13 Absatz 5 des Cyber Resilience Act verpflichtet den Hersteller zur Sorgfalt bei jeder integrierten Komponente, ausdrücklich auch bei freier Software.[4] Ab dem 11. September 2026 gilt die Meldepflicht, ab dem 11. Dezember 2027 die volle Konformität samt Software-Stückliste. Dieselbe Frage stellte sich zuletzt bei der Schadsoftware in der Firmware von Autoradios.

Parallel wächst der Druck aus dem Reparaturrecht: In Deutschland knüpft die EU-Reparaturpflicht den Anspruch an das Kaufdatum, in den USA erstritt die Handelsaufsicht FTC ein Recht auf Reparatur für John-Deere-Kunden.

Praktisch beginnt die Vorsorge im eigenen Produkt. Eine vollständige Stückliste aller mitgelieferten Bausteine gehört dazu, ebenso ein schriftliches Quelltext-Angebot passend zum ausgelieferten Abbild. Solange eigener Code unter Copyleft steht, kostet jede Aufforderung an einen fremden Entwickler mehr, als sie einbringt. Warum Lizenzpflege inzwischen zur Chefsache gehört, zeigt auch Oracles Verbot von KI-generiertem Code im OpenJDK.

Quellen

[1] Software Freedom Conservancy: „Comprehensive Response to Bambu’s AGPLv3 Violations“

[2] Software Freedom Conservancy: „Right to Repair Fundraiser Goal Reached“

[3] Software Freedom Conservancy: „Software Freedom Conservancy v. Vizio Inc.“

[4] Amt für Veröffentlichungen der EU: Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)

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