Betreiber mit einer früheren Manual Action wegen Site Reputation Abuse bekommen Post aus der Search Console: Die Maßnahme wirkt für Nutzer im EWR nicht mehr. Außerhalb des EWR gilt sie laut Google weiter, auch in der Schweiz. Die Mail kündigt keine neue Regel an, sie bestätigt eine Ausnahme, die seit dem 30. August läuft.
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Google hat Website-Betreibern per Search Console mitgeteilt, dass frühere Manual Actions nach der Site-Reputation-Richtlinie Suchergebnisse im EWR nicht mehr beeinflussen. Die Mail hat den Betreff „New Site Reputation Policy Change“. Glenn Gabe hat sie auf X veröffentlicht, Search Engine Roundtable berichtete am 4. November darüber.[1] Laut Gabe erhielten auch Betreiber die Mail, deren Maßnahme längst aufgehoben ist.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Google schreibt Betreiber früherer Site-Reputation-Maßnahmen an: Im EWR wirken sie nicht mehr auf die Ergebnisse.
- Die Ausnahme gilt seit dem 30. August 2026, die Mails folgten gut zwei Monate später.
- Außerhalb des EWR trifft die Maßnahme weiter den betroffenen Seitenbereich, nicht die ganze Website.
- Im EWR darf Google den Bereich in seinen Systemen trotzdem abtrennen und eigenständig einordnen.
Was gilt für betroffene Websites?

Die Richtlinie richtet sich gegen Drittinhalte, die vor allem deshalb auf einer starken Domain stehen, weil diese bereits gute Ranking-Signale besitzt. Googles Beispiel ist eine Bildungsseite mit gesponserten Testberichten zu fremden Kreditprodukten.[3] Syndizierte Nachrichten, Foren und Advertorials, die Leser direkt informieren, nennt Google ausdrücklich unproblematisch.[3] Eine Manual Action trifft laut Google nur den betroffenen Bereich, nicht die gesamte Website.[2]
Seit dem 30. August wirken solche Maßnahmen für Suchende im EWR nicht mehr. Google begründet das mit Gesprächen mit der EU-Kommission und warnt, eine zu weite Anwendung des Digital Markets Act könne den Kampf gegen echte Bedrohungen der Suchergebnisse behindern.[2] Die Search Console meldet eine Maßnahme weiterhin, ein Wiederprüfungsantrag bleibt möglich. Berechtigte Websites können danach die Mediation der CEDR nutzen.[2] Die Hintergründe der Ausnahme beschreibt unsere Meldung vom August.
Warum ist die Entlastung begrenzt?
Die Ausnahme betrifft nur manuelle Maßnahmen. Im EWR kann Google den Bereich in seinen Systemen abtrennen, sodass er sich mit der Zeit unabhängig vom Rest der Website platziert.[2] Algorithmische Updates bleiben davon unberührt: Das Spam-Update vom 24. September bis 8. Oktober lief auch in Europa. Die Schweiz gehört nicht zum EWR, Besucher von dort sehen die Abwertung nach Googles Formulierung also weiter.
Wann was galt
Die Mails nennen laut Search Engine Roundtable nur den EWR. Aussagen zur Schweiz leiten sich aus Googles Formulierung „außerhalb des EWR“ ab.
Eine Strafe, die an der EWR-Grenze endet, ist noch kein Freispruch für das Geschäftsmodell.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Betreiber jetzt prüfen?
- Meldungen lesen: Im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ der Search Console zeigt Google unter „View related messages“ die zugehörigen Nachrichten. Das Datum der Mail gehört in die Dokumentation.
- Länder trennen: Im Leistungsbericht lassen sich Deutschland und Österreich getrennt von der Schweiz auswerten. Schwankungen seit Ende August gehören nicht automatisch zur Ausnahme, denn das Spam-Update fällt in denselben Zeitraum.
- Partnerbereiche prüfen: Gekaufte oder fremde Beiträge auf der eigenen Domain bleiben außerhalb des EWR ein Risiko. Reichweite in der Schweiz oder weltweit sollte nicht auf geliehener Domain-Stärke ruhen.
Wie die Berichte aufgebaut sind, erklärt der Beitrag zur Google Search Console, den Unterbau liefern die SEO-Grundlagen. Anbieter für Beiträge auf fremden Portalen nennt der Vergleich der Linkaufbau-Agenturen. Ob Google die Mails an alle früheren Betroffenen verschickt hat, sagt keine der Quellen.
FAQ: Google-Mails: Frühere Manual Actions wirken im EWR nicht mehr
Was bedeutet die Mail zur Site-Reputation-Richtlinie?
Google teilt früheren Betroffenen mit, dass die damalige Manual Action Suchergebnisse im EWR nicht mehr beeinflusst. Die Ausnahme gilt laut Google seit dem 30. August 2026 und betrifft nur manuelle Maßnahmen.
Gilt die Ausnahme auch für die Schweiz?
Nach Googles Formulierung nicht. Die Ausnahme gilt für den EWR, zu dem die Schweiz nicht gehört. Außerhalb des EWR trifft eine Maßnahme weiter den betroffenen Seitenbereich der Website.
Kann Google den Bereich im EWR trotzdem abwerten?
Google schreibt, dass der Bereich in seinen Systemen abgetrennt werden kann und sich dann unabhängig vom Rest der Website platziert. Algorithmische Updates wie das Spam-Update vom Herbst bleiben unberührt.
Wo sehe ich eine Manual Action in der Search Console?
Im Bericht „Manuelle Maßnahmen“. Dort verweist Google laut Search Engine Roundtable unter „View related messages“ auf die zugehörigen Nachrichten. Einen Wiederprüfungsantrag stellen Betreiber ebenfalls dort.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Search Engine RoundtableGoogle Emails: Site Reputation Policy Manual Actions No Longer Impact EEA
- Google Search CentralUpdate to the Site Reputation Policy
- Google Search CentralSpam Policies for Google Web Search, Dokumentation, abgerufen am 5. November 2026
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