Die Bundesregierung hat dem Bundesrat am 9. Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung zugeleitet.[1] Bewerber sollen die Prüfung künftig beliebig oft wiederholen dürfen. Bisher ist nach zwei Wiederholungen Schluss.
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Federführend ist das Bundesfinanzministerium. Der Entwurf beziffert die Entlastung der Länderverwaltung auf rund 168.400 Euro im Jahr, für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Die Prüfung lässt sich unbegrenzt wiederholen, auch nach drei Fehlversuchen.
- Zur Zulassung genügt ein Hochschulabschluss in jedem Fach.
- Mehrkosten durch mehr Bewerber beziffert der Entwurf nicht.
Was ändert sich für Bewerber?

Der sogenannte Fakultätsvorbehalt in § 36 des Steuerberatungsgesetzes entfällt. Bisher muss der Abschluss aus den Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften stammen oder eine wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung haben. Künftig zählt jedes abgeschlossene Hochschulstudium, das Ministerium beruft sich auf die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes.[1]
Die Grenze von zwei Wiederholungen nach § 35 Absatz 4 soll ganz fallen, auch für Bewerber, die bereits dreimal durchgefallen sind. In den vergangenen zehn Jahren betraf das 838 Personen, die im dritten Versuch scheiterten. Per Verordnung soll das Ministerium zudem erlauben, die Aufsichtsarbeiten auf verschiedene Termine zu verteilen.[1]
Wie rechnet der Entwurf den Aufwand?
Die Entlastung hat zwei Posten. Die Steuerberaterkammern müssen bei Erstanträgen nicht mehr prüfen, ob der Studienabschluss zur geforderten Fachrichtung passt. Das dauert im Schnitt 20 Minuten. Bei angenommenen 6.000 Anträgen im Jahr und 46,70 Euro Lohnkosten je Stunde sind das 93.400 Euro, also 15,57 Euro je Antrag. Die Bewerber sparen dieselbe Zeit, zusammen 2.000 Stunden.[1]
Der zweite Posten sind 75.000 Euro. Bisher dürfen sich über Landesgrenzen hinweg nur zwei Kammern zu einer gemeinsamen Prüfstelle zusammenschließen, künftig auch mehrere. Eine solche Stelle ist laut Entwurf bereits geplant und soll Raummiete, Aufsicht und digitale Durchführung günstiger machen. Prüfverbünde der Finanzverwaltung beziffert der Entwurf nicht, dort fehlen noch Planungen.[1]
Der Entwurf beziffert die Einsparung auf den Euro und lässt die Mehrkosten durch mehr Bewerber offen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was kostet der erwartete Andrang?
Der Entwurf räumt ein, dass die Bewerberzahlen von 2028 bis 2030 steigen können. Ob dafür mehr Prüfungsausschüsse, Korrektoren und Räume nötig werden, sei nicht absehbar.[1] Bezahlt wird die Prüfung aus Gebühren zwischen 1.350 und 1.900 Euro, die kostendeckend steigen dürfen. Die Ersparnis von 15,57 Euro je Antrag macht davon rund ein Prozent aus.
Die Staatsprüfung weist nach, dass Berater das nötige Fachwissen besitzen. Das Niveau will der Entwurf ausdrücklich nicht senken, er nennt als Gründe den demografischen Wandel und schwankende Teilnehmerzahlen. Die Anregungen kamen von der Bundessteuerberaterkammer und vom Deutschen Steuerberaterverband. Eine Stellungnahme des Normenkontrollrats liegt der Drucksache nicht bei.[1]
Welche Schritte folgen?
Der Regierungsentwurf liegt im ersten Durchgang beim Bundesrat, dessen Frist am 20. November 2026 endet. Danach beraten Bundestag und Bundesrat im zweiten Durchgang. In Kraft treten soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung. Die neue Prüfungsordnung folgt in einem eigenen Verordnungsverfahren, erst dort wird ihr Aufwand berechnet.[1]
Kanzleien mit fachfremd studierten Mitarbeitenden können deren Zulassung nach dem Inkrafttreten bei der Steuerberaterkammer beantragen. Bewerber nach drei Fehlversuchen warten dafür die Verkündung ab.
Quelle
[1] Bundesrat: Drucksache 586/26, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 9. Oktober 2026)
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