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Für 3 bis 10 Yuan, umgerechnet höchstens 1,34 Euro, verkaufen Händler in China eine manipulierte Fassung der Drohnen-App DJI Fly. Reporter der Zeitung Haixia Dushi Bao starteten damit eine Drohne mitten in einer Flugverbotszone in Fuzhou. Laut Anbieter schaltet die Raubkopie auch die Fernidentifizierung ab, die in der EU für viele Drohnen Pflicht ist.

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Das Programm heißt DJI RedFly und stammt nicht von DJI. Laut Anbieter blendet es die Warnungen vor Flugverbotszonen aus, schaltet das GPS der Fernsteuerung und die Fernidentifizierung ab und hebt die Höhengrenze von 120 auf 500 Meter an.[1][2] In den offiziellen App-Stores fehlt die Software. Händler bieten sie auf der Gebrauchtwarenbörse Xianyu und der Plattform Xiaohongshu an, auf einer eigenen Website gibt es sie gratis.

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • DJI RedFly ist eine manipulierte ältere Fassung der offiziellen App DJI Fly.
  • Im Test der Haixia Dushi Bao hob eine Drohne in einer Flugverbotszone ab, ohne die Raubkopie blieb sie am Boden.
  • DJI warnt vor Abstürzen und Kollisionen und sieht die Nutzer in der Haftung.
  • In Deutschland kosten Verstöße gegen die EU-Drohnenregeln bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Wie hebelt die Raubkopie die Flugverbote aus?

DJI Mini 2 Drohne gefaltet mit „Schnäppchen“ Schild und Verbotszeichen auf weiß
DJI-Drohne startet in Flugverbotszonen, wenn GPS deaktiviert wird. FCC-Modus in der App ermöglicht zusätzliche Umgehung der Startsperre

Die Startsperre von DJI hängt vom Standort ab: Ohne Positionsdaten erkennt die Software keine Sperrzone. Im Test der Zeitung genügte die Option „GPS deaktivieren“, danach stieg die Drohne in der Flugverbotszone auf, Kamera und Steuerung arbeiteten normal.[1] Zusätzlich lässt sich in der App der FCC-Modus erzwingen, also die Funkeinstellungen, die für den US-Markt gelten.

Für Betreiber bringt die Raubkopie ein Sicherheitsrisiko eigener Art. Der Code stammt aus unbekannter Quelle, steuert Kamera, Flug und Funkverbindung und lässt sich von außen nicht prüfen. Laut Knews betreibt der Entwickler Konten auf ausländischen Plattformen, einen Namen nennt keiner der Berichte.[2]

DJI rät, keine ungeprüften Steuerungsprogramme von Dritten zu installieren. Solche Werkzeuge umgingen die Regeln für den Luftraum, könnten Abstürze und Kollisionen verursachen, und die Nutzer müssten für Verstöße gegen die Drohnenvorschriften einstehen, teilte das Unternehmen mit.[1] In China drohen dafür nach der vorläufigen Verordnung über unbemannte Luftfahrzeuge bis zu 500 Yuan Bußgeld, rund 67 Euro, in schweren Fällen 1.000 bis 10.000 Yuan und die Beschlagnahme der Drohne.[1]

Was bedeutet das für Drohnenflüge in Europa?

In Deutschland und weiteren EU-Staaten hat DJI im Januar 2024 die meisten eigenen Sperrzonen gestrichen. Die Apps übernehmen seither die geografischen Zonen der nationalen Luftfahrtbehörden und zeigen etwa an Flughäfen eine Warnzone, die der Pilot vor dem Start ausdrücklich freischalten muss.[3] Die Verantwortung trägt hier also schon heute der Pilot.

Schwerer wiegen in Europa deshalb das abgeschaltete Funksignal und das aufgehobene Höhenlimit. Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 begrenzt Flüge in der offenen Kategorie auf 120 Meter über dem Boden. Für Drohnen der Klassen C1 bis C3 schreibt sie eine eingeschaltete Fernidentifizierung mit aktuellem Datenstand vor, die Angaben zur Drohne vor Ort per Funk überträgt.[4] Verstöße gegen diese Verordnung ahndet § 58 Luftverkehrsgesetz mit bis zu 50.000 Euro.[5]

Ohne Fernidentifizierung fliegt eine Drohne anonym über Flughäfen und Werksgelände, und das kostet in China drei Yuan.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Billige Raubkopie, teurer Verstoß
Was die geknackte App kostet und was ein Regelverstoß kosten kann, umgerechnet zum EZB-Kurs vom 20. Oktober 2026
1,34 €
kostet die Raubkopie höchstens, auf chinesischen Plattformen 3 bis 10 Yuan
500 m
Flughöhe verspricht der Anbieter, erlaubt sind in der EU 120 Meter
50.000 €
Bußgeld höchstens in Deutschland bei Verstößen gegen die EU-Drohnenregeln
1.335 €
Bußgeld höchstens in China bei schweren Verstößen, dazu die Beschlagnahme der Drohne

Was sollten Unternehmen mit Drohnen jetzt prüfen?

Firmen, die Drohnen für Vermessung, Inspektion oder Werbeaufnahmen einsetzen, sollten ihre Geräte ins IT-Inventar aufnehmen. Flug-Apps kommen nur aus dem App-Store oder direkt von DJI auf die Geräte. Fernsteuerungen mit eigenem Bildschirm gehören in die Geräteverwaltung, mit Version und Herkunft der installierten App. Vor jedem Flug prüft der Fernpilot nach der EU-Verordnung, ob die Fernidentifizierung ordnungsgemäß funktioniert.[4]

Betreiber von Werken, Häfen und Energieanlagen rechnen ohnehin mit Drohnen, die sich nicht an Regeln halten, und setzen auf eigene Sensorik. Die Telekom etwa stellt ihre Drohnenerkennung mehreren Betreibern kritischer Anlagen gemeinsam zur Verfügung.

Quellen

5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. IT HomeRaubkopie der App DJI RedFly im Netz angeboten: soll GPS abschalten und die 120-Meter-Grenze aufheben, DJI warnt vor dem Download (chinesisch, 21. Oktober 2026), mit dem Test der Zeitung Haixia Dushi Bao
  2. Knews via Guangming OnlineRaubkopierte DJI-App soll GPS abschalten und die 120-Meter-Grenze aufheben, DJI antwortet (chinesisch)21.10.2026
  3. HeliguyDJI Removes Majority Of Its Drone Geofencing Restrictions (englisch)11.01.2024
  4. Europäische KommissionDurchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, Art. 4 und Anhang Teil A (UAS.OPEN.010 bis UAS.OPEN.060)
  5. Bundesministerium der Justiz§ 58 Luftverkehrsgesetz, Bußgeldvorschriften

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