Amazons Lieferdrohnen starten heute von elf Standorten in sieben US-Bundesstaaten. Bis Jahresende sollen daraus knapp 500 Städte und Gemeinden werden, das Sechsfache der bisherigen Fläche. Die US-Regel, die Flüge außerhalb der Sichtweite regulär erlauben soll, liegt seit einem Jahr als Entwurf in Washington.

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Das Wachstum der Lieferdrohne läuft deshalb über Einzelfreigaben statt über einen fertigen Rechtsrahmen.[1] David Carbon, Vice President Amazon Prime Air, beschreibt das Ziel so: „Hunderttausende Pakete haben wir in diesem Jahr bereits per Drohne zugestellt. Bis Ende 2026 wollen wir Kunden in knapp 500 Städten und Gemeinden erreichen.“

Das Wichtigste in Kürze

  • 11 Standorte: Zehn Metropolregionen in sieben Bundesstaaten, jeder Standort bedient rund 453 Quadratkilometer.
  • 2,3 Kilogramm: Gewichtsgrenze je Sendung, damit sind gut 60 Prozent der meistgekauften Artikel flugfähig.
  • 2,60 Euro: Gebühr für Prime-Kunden unter 43,50 Euro Bestellwert, ohne Mitgliedschaft 4,34 Euro.
  • Entwurfsstatus: Die US-Regel für Flüge außerhalb der Sichtweite stammt vom 7. August 2025 und ist bis heute nicht in Kraft.

Warum wächst Prime Air ohne die passende Regel?

Paket am Fallschirm über Karte mit Figur und eingekreistem Liefergebiet
Amazon erhält Part-135-Zulassung der FAA für kommerzielle Drohnenlieferungen. Jede Einsatzzone benötigt separate Genehmigung

Part 135 heißt der Hebel. Amazon fliegt mit einer Zulassung als gewerbliches Luftfahrtunternehmen, dem strengsten Aufsichtsrahmen der US-Luftfahrtbehörde FAA für Drohnenzustellung.[1] Jede Zone braucht damit eine eigene Genehmigung. Einen Konzern-Freibrief vergibt die Behörde nicht.

Die allgemeine Regelung dazu fehlt weiterhin. Den Entwurf „Normalizing Unmanned Aircraft Systems Beyond Visual Line of Sight Operations“ veröffentlichte die FAA am 7. August 2025,[2] die Kommentarfrist öffnete die Behörde am 28. Januar 2026 noch einmal.[3] Eine Endfassung fehlt im Federal Register bis heute.

Der Engpass steckt damit in der Fläche. 175 Quadratmeilen je Standort ergeben rund 453 Quadratkilometer, also einen Kreis mit gut 12 Kilometern Radius. Elf Standorte decken knapp 5.000 Quadratkilometer ab, das versprochene Sechsfache rund 30.000, ungefähr die Fläche Belgiens.

Wo dieselbe Strategie schon gescheitert ist

Über den Erfolg entscheidet das Zertifikat, nicht die Technik. DoorDash musste für die eigene Zustellung per Drohne selbst zur Fluggesellschaft werden. Uber peilt mit Zipline eine Million Zustellungen pro Tag an, bisher ohne Freigabe in dieser Größenordnung. Ringsum sortiert sich der Markt: Archer kaufte Boeings Drohnensparte, Uber verkaufte seinen Anteil am Lieferroboter-Bauer Serve Robotics.

In Europa ging derselbe Plan schon einmal schief. Im italienischen San Salvo stellte Prime Air im Dezember 2024 erstmals zu, ein Jahr später beendete Amazon das Vorhaben dort. Übrig bleibt Darlington in Nordengland, seit Februar 2026 der erste Standort außerhalb der USA, betrieben als befristeter Versuch unter Aufsicht der britischen Luftfahrtbehörde.

Amazons Drohnennetz in Zahlen
Was Prime Air heute abdeckt und was bis Ende 2026 dazukommen soll
500
Städte und Gemeinden bis Ende 2026
Das Sechsfache der heute abgedeckten Fläche in den USA
11
Standorte im laufenden Betrieb
Zehn US-Metropolregionen in sieben Bundesstaaten, dazu Darlington in England
453 km²
Zustellgebiet je Standort
175 Quadratmeilen, ein Kreis mit rund 12 Kilometern Radius
2,3 kg
Gewichtsgrenze je Sendung
Gut 60 Prozent der meistgekauften Amazon-Artikel bleiben darunter
2,60 €
Gebühr für Prime-Kunden
Bei Bestellwerten unter 43,50 Euro, ohne Mitgliedschaft 4,34 Euro
Die US-Regel für Flüge außerhalb der Sichtweite liegt seit dem 7. August 2025 als Entwurf vor. Amazon fliegt derweil mit einer Zulassung als gewerbliches Luftfahrtunternehmen und lässt sich jede Zone einzeln genehmigen.

Amazon baut sein Drohnennetz auf Einzelgenehmigungen, während die eigentliche Regel noch als Entwurf vorliegt. Händler in Europa warten dagegen auf einen Luftraum, den bislang niemand ausgewiesen hat.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was heißt das für Händler im DACH-Raum?

Ohne U-Space kein Linienbetrieb. Die EU-Durchführungsverordnung 2021/664 regelt den Drohnenluftraum seit dem 26. Januar 2023. Paragraf 21h der Luftverkehrs-Ordnung erlaubt dem Bundesverkehrsministerium ausdrücklich, solche Lufträume einzurichten.[4] Ausgewiesen ist in Deutschland bis heute keiner.

Für die Praxis bleibt der Bodenweg auf der kurzen Strecke gesetzt, auch über 2027 hinaus. Zwei Vorbereitungen lohnen trotzdem jetzt: das eigene Sortiment gegen die Grenze von 2,3 Kilogramm prüfen und den künftigen Lieferradius in Zellen von 12 Kilometern um ein Lager denken statt in Stadtgrenzen. Genau diese Geometrie entscheidet später über den Standort, nicht die Einwohnerzahl. Den größeren Rahmen dazu liefern Robotik 2026 und die Digitalisierung in der Logistikbranche.

Quellen

[1] Amazon: „Amazon Prime Air drone delivery is expanding to nearly 500 cities and towns this year“ (19.08.2026)

[2] Federal Aviation Administration: „Normalizing Unmanned Aircraft Systems Beyond Visual Line of Sight Operations“ (Verordnungsentwurf, 07.08.2025)

[3] Federal Aviation Administration: „Reopening of Comment Period“ (28.01.2026)

[4] Bundesamt für Justiz: Luftverkehrs-Ordnung, Paragraf 21h (geografische Gebiete und U-Space-Lufträume)

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