Apple hat am 18. August 2026 die Geschäftsbedingungen für Apps in der EU neu gefasst. Die Gebühr von 50 Cent je Installation entfällt, an ihre Stelle tritt eine Provision von 5 Prozent auf digitale Verkäufe. Für kostenlose Apps außerhalb des App Store sinkt die Rechnung damit auf null.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie neuen App-Store-Gebühren greifen ab dem 1. Oktober 2026 und beenden nach Apples Darstellung den Streit mit der EU-Kommission über den Digital Markets Act.[1] Mit der Core Technology Fee verschwinden auch die Initial Acquisition Fee und die Store Services Fee.
Das Wichtigste in Kürze
- 5 Prozent: Core Technology Commission auf digitale Verkäufe außerhalb des App Store.
- 26, 20 und 15 Prozent: Provisionen im App Store, gestaffelt nach Zahlweg, ermäßigt auf 15 beziehungsweise 10 Prozent.
- 1. Oktober 2026: Stichtag für alle EU-Entwickler, das Lizenzabkommen gilt seit dem 18. August in neuer Fassung.
- Sieben Wege: Der Betrieb eines eigenen Marktplatzes hängt nicht mehr allein an einer Bankgarantie über 1 Million Euro.
Warum belastete die alte Gebühr gerade kostenlose Apps?

Reichweite statt Umsatz. Die Core Technology Fee kostete 50 Cent für jede Erstinstallation im Jahr, sobald eine App die Marke von einer Million überschritt. Fällig wurde der Betrag unabhängig davon, ob die Installation einen Cent einbrachte.
Eine werbefinanzierte App mit fünf Millionen Installationen in der EU schuldete Apple damit rund zwei Millionen Euro im Jahr, ohne einen einzigen Kauf. Für Gratis-Angebote schieden alternative Marktplätze und der Vertrieb über die eigene Website rechnerisch aus, obwohl der Digital Markets Act sie ausdrücklich vorsieht.
Umschlagpunkt. Die Core Technology Commission greift erst beim Verkauf eines digitalen Guts. Wo kein Umsatz anfällt, fällt keine Gebühr an, und zur App-Store-Provision von 26 Prozent klafft eine Lücke von 21 Prozentpunkten. Diese Spanne macht den Eigenvertrieb erstmals attraktiv, während Apple beim Verweis auf die eigene Website 15 Prozent mitnimmt.
Welche Anbieter dürfen einen eigenen Marktplatz betreiben?
Zugangshürde. Bislang verlangte Apple von jedem Betreiber eines alternativen Marktplatzes eine Standby-Bankgarantie über 1 Million Euro von einem Institut mit A-Rating. Die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte und Article 19 griffen genau diese Bürgschaft am 22. Oktober 2025 vor der EU-Kommission an.
Ab Oktober genügt eines von sieben Merkmalen, darunter eine mittlere Bonitätsnote bei Dun & Bradstreet, eine Börsennotierung, eine Finanzierung durch eine etablierte Beteiligungsgesellschaft, ein Testat zugelassener Wirtschaftsprüfer oder eine Million Erstinstallationen weltweit.[2] Der Kreditbrief bleibt als eine Option bestehen, jetzt bemessen in US-Dollar.
Freibetrag. Kleine Marktplatzbetreiber zahlen zudem keine Provision, solange ihr weltweiter Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro und die Einnahmen aus dem EU-Marktplatz unter 1 Million Euro bleiben.[2] Die Notarisierung jeder App bleibt Pflicht.
Apple hat die Gebühr vom Download an die Kasse verlegt. Damit wird alternativer Vertrieb für werbefinanzierte Apps zum ersten Mal überhaupt rechenbar.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was ändert sich für Entwickler im DACH-Raum?
Bindungsfrist. Apple erlaubt die eigene Zahlungsabwicklung künftig neben Apple In-App Purchase in derselben App, bisher war das untersagt. Die einmal gewählte Kombination bindet zwölf Monate.[1] Die Entscheidung gehört deshalb vor den 1. Oktober.
Meldepflicht. Jeder provisionspflichtige Umsatz muss binnen 15 Tagen nach Monatsende an Apple gemeldet werden, die Steuerabführung bleibt beim Entwickler.[2] Ohne automatisiertes Reporting wächst daraus Handarbeit im Monatsrhythmus.
Offener Ausgang. Epic Games nennt die neuen Sätze Junk Fees und sieht den Wettbewerb weiter blockiert. Die EU-Kommission hatte Apple am 23. April 2025 wegen der Steuerungsverbote mit 500 Millionen Euro belegt,[3] das Berufungsverfahren läuft. Vor dem Stichtag lohnen zwei Rechnungen: die eigene Preiskalkulation gegen die drei Provisionsstufen und der Aufwand der Meldepflicht gegen den Gebührenvorteil. Wie hartnäckig Brüssel diesen Rahmen durchsetzt, zeigen Apples Kartellvergleich in den USA und der Londoner Prozess um Googles Shopping-Box.
Quellen
[1] Apple: „Apple announces changes for apps in the European Union“ (18.08.2026)
[2] Apple Developer: „Changes for apps in the European Union“
[3] Europäische Kommission: „Commission finds Apple and Meta in breach of the Digital Markets Act“ (23.04.2025)
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