Rund 40 Minuten lang fehlte Telegram im App Store, weil Apples Prüfung Material zu sexuellem Kindesmissbrauch in der App fand. Nach Darstellung des Messengers stammte das Material von einem einzigen Konto, das Telegram sofort sperrte. In der EU begrenzt der Digital Markets Act genau diesen Griff.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenBetroffen waren am späten Montagabend New Yorker Zeit Nutzer in den USA, Indien, Australien und Singapur. Installierte Apps liefen weiter, die Mac-Version blieb im Angebot. Die Sperre traf also den Vertriebsweg, nicht den Dienst.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple nahm Telegram nach eigener Prüfung kurz aus dem App Store und stellte den Eintrag wieder her.
- Auslöser war nach Angaben von Telegram ein einziges Konto, dessen Inhalte der Dienst entfernte.
- Regel 1.2 der App-Store-Richtlinien verpflichtet jede App mit Nutzerinhalten auf Filter, Meldeweg, Sperrfunktion und erreichbaren Kontakt.
- In der EU prüft Apple Apps aus fremden Marktplätzen nur auf Schadsoftware und Grundfunktion, nicht auf Inhalte.
Warum kommt die Store-Prüfung überhaupt an die Inhalte heran?

Telegram unterscheidet sich von rein verschlüsselten Messengern durch öffentliche Kanäle und eine eingebaute Suche. Ein Prüfer bei Apple sieht dort dasselbe wie jeder Gast, ohne Zugriff auf private Chats. Genau dieser offene Bereich macht die App für die Store-Prüfung angreifbar.
Regel 1.2 der App-Store-Richtlinien verlangt von jeder App mit Nutzerinhalten vier Dinge: einen Filter gegen anstößiges Material, einen Meldeweg mit zeitnaher Reaktion, die Sperre auffälliger Nutzer und eine veröffentlichte Kontaktadresse.[1] Ein Gericht befreite Apple im Juli von der Pflicht, iCloud selbst zu durchsuchen. Im eigenen Laden setzt der Konzern die strengere Regel trotzdem durch.
Ist der Rauswurf ein Einzelfall?
Im Februar 2018 verschwanden Telegram und Telegram X schon einmal aus dem Store, Gründer Pawel Durow nannte unangemessene Inhalte als Grund. Zurück kamen beide Apps erst nach zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Ein Muster wird sichtbar: Der Store dient als Hebel dort, wo Gesetze langsamer greifen.
Telegram selbst meldet für das laufende Jahr 337.942 gesperrte Gruppen und Kanäle mit Missbrauchsmaterial.[2] Die Größenordnung sagt wenig über einen einzelnen Fund und viel über die Prüfroutine beider Seiten. Indien setzte seine Sperrverfügung gegen die Mesh-App Bitchat ebenfalls an der Vertriebsstelle an, nämlich bei GitHub.
Telegram und die Schwelle des Digital Services Act
Die schärfste Aufsicht über Messenger sitzt derzeit nicht in Brüssel, sondern in der Prüfabteilung eines Ladens, der zwei Betriebssysteme kontrolliert. In der EU nimmt der Digital Markets Act genau diesem Hebel die Kraft.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Warum wirkt derselbe Zugriff in Europa schwächer?
Der Digital Markets Act zwingt Apple in der EU zu alternativen App-Marktplätzen. Apps von dort durchlaufen nur eine Notarisierung auf Schadsoftware und Grundfunktion, ohne inhaltliche Prüfung. Apple führt genau diese Lücke in seiner Kritik an der Verordnung an, weil so auch Pornografie auf das iPhone gelangt. Wie teuer Brüssels Vorgaben schon wurden, zeigt der Kartellvergleich in den USA.
Die inhaltliche Aufsicht übernimmt in Europa der Digital Services Act. Telegram meldete Anfang 2025 rund 41 Millionen Nutzer in der EU und blieb damit knapp unter der Schwelle von 45 Millionen, ab der die strengsten Pflichten gelten. Die EU-Kommission zweifelt an dieser Angabe und rechnet selbst nach; bei Verstößen drohen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.[3] Gegen Meta läuft bereits ein Verfahren, weil Instagram und Facebook süchtig machendes Design einsetzen.
Anbieter mit Nutzerinhalten kennen die vier Punkte in Deutschland längst als Rechtspflicht. Das Bundesamt für Justiz verhängte 2022 Bußgelder über 5,125 Millionen Euro gegen Telegram, weil Meldeweg und Zustellungsbevollmächtigter fehlten.[4] Prüfen Sie deshalb zwei Punkte: ob Ihr Meldeweg aus der App heraus erreichbar ist und wie lange eine Meldung bis zur Entscheidung braucht. Ein zweiter Vertriebsweg gehört in dieselbe Prüfung, denn die Haftung endet in der Chefetage. Den Rahmen liefert der Überblick zum Medienrecht.
Quellen
[1] Apple: „App Review Guidelines“, Abschnitt 1.2 User-Generated Content
[2] Telegram: „Moderation“, laufende Statistik gesperrter Gruppen und Kanäle
[3] Europäische Union: Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste, Artikel 33 und Artikel 74
[4] Bundesamt für Justiz: „Bundesamt für Justiz hält Bußgeldbescheide in Höhe von 5,125 Millionen Euro gegen das soziale Netzwerk Telegram aufrecht“ (2. März 2023)
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